Autor: admin

  • Mehrsinne Mittwoch November 2022 – Reden Sie mit: Was macht den Arztbesuch barrierefrei?

    Was kann man noch weniger brauchen als so krank zu werden, dass ein Arztbesuch nötig wird? Richtig, dass der Arztbesuch mühsam ist. Womöglich sogar so mühsam, dass er ohne Hilfe nicht möglich ist. Was ist für Sie besonders wichtig, damit das nicht passiert? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und helfen Sie Ärzt:innen, ein barrierefreies Service zu bieten!

    Wussten Sie, dass es eine Webseite gibt, auf der Sie herausfinden können, welche Ärztinnen und Ärzte eine barrierefreie Praxis haben? Vielleicht denken Sie sich jetzt „Ja, ja – und wer sagt, was „barrierefrei“ ist? Da werden sie wieder einmal nur an die WCs für Rollstuhlfahrer:innen gedacht haben!“. Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: In diesem Fall ist es anders – und es soll sogar noch besser werden.

    Sensibilisierung und Service

    Die ÖQMED, das ist die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin, betreibt eine Plattform, auf der Informationen darüber abrufbar sind, welche für die Zugänglichkeit relevanten Gegebenheiten in Arztpraxen in ganz Österreich vorzufinden sind. Zur Verfügung gestellt werden diese Daten in vielen Fällen von den Ärzt:innen selbst. In einer Reihe von Praxen wurden sie von BIZEPS oder anderen Organisationen zur Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen erhoben. Das Ziel dieses Angebots ist einerseits, das Bewusstsein von Ärzt:innen dafür zu schärfen, welche Aspekte man bedenken muss, um allen einen ungehinderten Zugang zur Praxis zu ermöglichen. Andererseits soll es natürlich Patient:innen zugutekommen, die diese Informationen brauchen, um eine passende Praxis zu finden.

    Exkurs zum digitalen Dienstag

    Streng genommen gehört das ja nicht hier her, aber da die Abfrage der Daten über eine Webseite angeboten wird, kamen wir nicht drum herum, uns diese Webseite auch kurz hinsichtlich Barrierefreiheit anzuschauen. Das Suchformular auf der Webseite https://www.arztbarrierefrei.at/#/search ist grundsätzlich gut mit dem Screenreader bedienbar, solange Sie es vom PC aus aufrufen. Über die Bedienbarkeit am Smartphone breiten wir – weil eben nicht digitaler Dienstag ist – für heute lieber den Mantel des Schweigens und empfehlen Ihnen, über den PC einzusteigen, wenn Sie sich nicht fürchterlich ärgern wollen. Auch in der PC-Version gibt es ein paar kleine Ungereimtheiten, die Sie vielleicht hier und da irritieren, aber hoffentlich nicht daran hindern werden, die Suchfunktion uneingeschränkt zu nutzen. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie nach Aufruf der Webseite keine Überschrift finden – es gibt keine. Starten Sie dann am besten gleich mit TAB und ignorieren Sie wohlwollend, dass Sie auf die Schaltfläche „Suchen“ gelangen, bevor Sie irgendetwas ausfüllen oder auswählen konnten. Zu den Feldern, wo Sie das können, kommen Sie, wenn Sie mit TAB weiter gehen. Die Formularelemente selbst sind dann mit dem Screenreader gut bedienbar. Ein bisschen verwirrend ist, dass es bei der Auswahl der Wochentage keine Gruppenbeschriftung, wie zum Beispiel „An welchen Wochentagen soll die Ordination geöffnet haben?“ gibt und die Wochentage auch nicht ausgeschrieben werden. „Montag“ wird beispielsweise mit „Mo“ abgekürzt. Wenn Sie sich also gerne selbst ein Bild von dem Angebot machen wollen, erwartet Sie am PC kein Desaster. Natürlich werden wir aber den Betreiber auf die Probleme aufmerksam machen, die gerade in diesem Zusammenhang so gar keinen schlanken Fuß machen.

    Was alles dahinter ist

    Dennoch hat die Sache ohne Zweifel ihren Reiz. Aber was macht den aus? Der Versuch, etwas den Stempel „barrierefrei“ im besten Sinne aufzudrücken ist in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt – zumindest, wenn man dabei seriös bleiben will. Wem das mit der Seriosität nicht so wichtig ist, hat es freilich einfacher. So jemandem würde womöglich sogar eine freistehende Rampe im Umkreis von 150 m des Hauseingangs reichen, um die Arztpraxis im 3. Stock des Hauses als barrierefrei auszuweisen – und zwar ungeachtet dessen, ob es zum Beispiel im Haus einen Lift gibt, geschweige denn ob er mehr als nur Sensortasten zur Auswahl des Stockwerks zu bieten hat. Andererseits hätte jemand mit einem ehrlichen Interesse, Patient:innen den Arztbesuch zu erleichtern, keine Möglichkeit beispielsweise zu kommunizieren, wie sensationell sich blinde Menschen in seiner Praxis zurechtfinden können, wenn sie wegen der Stufe beim Hauseingang definitiv nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann.

    Hier setzt die Plattform der ÖQMED an: Im Suchformular stehen verschiedenste Kriterien zur Auswahl, die für die Zugänglichkeit eine Rolle spielen. Je nachdem, was für Sie persönlich ausschlaggebend ist, um den Arztbesuch einigermaßen entspannt und ohne fremde Hilfe hinter sich zu bringen, können Sie die Suche genau nach diesen Anforderungen filtern. Dieses System macht auch die Selbsteinschätzung durch die Ärzt:innen, auf deren Basis ja viele der Daten zustande kommen, weniger problematisch. Könnten sie nämlich nur „barrierefrei“ angeben, könnte das alles und nichts bedeuten und wäre wenig hilfreich. Aussagen wie „Zum Erreichen der Ordination müssen maximal drei Stufen überwunden werden.“, „Die Vorderkanten der Stufen sind kontrastreich markiert.“ oder „Eine Stockwerkansage ist im Aufzug vorhanden.“ hingegen sind doch ziemlich konkret und können ohne spezielles Fachwissen kompetent beantwortet werden. Gleichzeitig lässt sich danach individuell entscheiden, ob für Sie persönlich die Bedingungen so passen.

    Hilfreiche Praxis sticht edle Theorie

    Zum schnelleren Finden der relevanten Kriterien sind diese im ÖQMED-Suchformular nach Gruppen von Personen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen geordnet. Verfechter:innen des Universal Design Ansatzes, wie ich eine bin, sind angesichts dieser Zuordnung von Barrierefreiheitsanforderungen zu einzelnen Personengruppen geneigt sich zu echauffieren. In diesem speziellen Fall hat sie aber doch irgendwie eine Berechtigung, erleichtert sie in der Praxis wahrscheinlich doch das schnelle Finden jener Kriterien, auf die man besonderen Wert legt, wenn man eine bestimmte Beeinträchtigung hat. In wieweit die Kategorien schlüssig und die einzelnen Kriterien adäquat zugeordnet sind, darf selbstverständlich kritisch hinterfragt werden.

    Sie sind am Wort!

    Aktuell möchte die ÖQMED ihren Erhebungsbogen überarbeiten und ist mit der Bitte um Unterstützung auf den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) zugekommen. Auf diesem Weg ist die Anfrage auch zum BSVÖ gelangt. Wir haben also die Möglichkeit, die Informationen, die auf der Suche nach einer passenden Arztpraxis abgefragt werden können, mitzugestalten. Und an dieser Stelle kommen Sie ins Spiel! Was ist für Sie wichtig zu wissen, damit Sie einschätzen können, ob eine Arztpraxis für Sie gut zugänglich ist? Was würden Sie erfragen wollen, um eine passende Ordination auszuwählen? Welche Bedingungen wollen Sie auf keinen Fall vorfinden? Gibt es Hürden, die für Sie so unüberwindbar sind, dass sie keine zehn Pferde in eine Ordination bringen könnten? Oder anders herum gefragt: Was muss unbedingt gegeben sein, damit Ihnen der Arztbesuch bewältigbar erscheint?

    Lassen Sie uns wissen, was es braucht – frei von der Leber weg! Ganz egal, ob es um bauliche, ausstattungstechnische, digitale oder organisatorische Hürden geht: Mit Ihrer Auskunft helfen Sie mit, dass die Suche nach barrierefreien Ordinationen bestmöglich an die realen Anforderungen angepasst ist! Bitte senden Sie ihn an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at – je eher, desto besser!

  • Digitaler Dienstag November 2022 – Blind unterschreiben und mehr: Was die Handy-Signatur uns bringt

    Die Echtheit eines Dokuments erkennen ohne die Unterschrift darunter sehen zu können – klingt verlockend, oder? Der Schlüssel dazu ist die Handy-Signatur bzw. die ID Austria. Wir geben Ihnen heute einen Überblick, wo dieser Schlüssel überall sperrt, und erklären, wie Sie damit unterschreiben, ohne einen Stift in die Hand nehmen zu müssen!

    Was eine Unterschrift wert ist, wissen wir alle spätestens seit der Pubertät. Nein, die Rede ist hier nicht vom heiß ersehnten Autogramm der Person, mit deren Antlitz sich der oder die eine oder andere von uns die Jugendzimmerwand tapeziert hat. Ich spreche von etwas viel Seriöserem: Der Frage, wie man an die Unterschrift der Eltern kommt, wenn einem an einem grauen Novembertag mehr nach Verkriechen und weniger nach Schulbesuch ist. Aber nein, tatsächlich geht es um etwas richtig Ernsthaftes: Eine Unterschrift, die Menschen mit und ohne Sehbehinderung gleichermaßen unter etwas setzen und als echt identifizieren können – gibt es denn so etwas?

    Nicht nur das

    Die Antwort lautet „Handy-Signatur“. Oder auch „ID Austria“, denn so nennt sich die weiterentwickelte Version der Handy-Signatur, die diese nach und nach ablösen wird. Dieser Prozess hat im Herbst begonnen und bestehende Handy-Signaturen sollen in eine ID Austria übergeführt werden (siehe https://www.handy-signatur.at/hs2/). Darüber, wie Sie damit digitale Dokumente unterschreiben können, erfahren Sie weiter unten mehr. Es gibt aber noch einiges mehr, wozu Sie sich mit der Handy-Signatur Zugang verschaffen können: verschiedenste digitale Behördenservices (z.B. Meldebestätigung, Diebstahlsanzeige, Strafregisterbescheinigung und vieles mehr) unter https://www.oesterreich.gv.at/oeservices.html, E-Government-Plattformen wie z.B. FinanzOnline unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ oder die elektronische Zustellung behördlicher Post unter https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung.html

    Viele Schlösser – ein Schlüssel

    Der Anmeldevorgang mit Handy-Signatur bzw. ID Austria ist immer derselbe. Wie Sie an eine solche kommen, erfahren Sie unter https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur.

    Die Anmeldung funktioniert dann so: Zunächst starten Sie die Anwendung, die Sie nutzen wollen und wählen „Anmelden mit Handy-Signatur“ oder „Anmelden mit ID Austria“. Dann erscheinen zwei Eingabefelder: in das erste tragen Sie Ihre Handynummer ohne Ländervorwahl ein und in das zweite Ihr Passwort, das Sie bei der Registrierung gewählt haben. Die Anmeldung funktioniert mit einer sogenannten Zweifaktor-Identifikation, das heißt es braucht zusätzlich zur Eingabe Ihres Passworts noch eine weitere Aktion, mit der Sie bestätigen, dass Sie Sie sind. Bei der Handy-Signatur und der ID Austria in der Basisversion haben Sie dazu die Wahl zwischen einer TAN, die Ihnen per SMS auf Ihr Handy geschickt wird, und der Identifikation mittels App – entweder „Digitales Amt“ oder „Handysignatur“. In der Vollversion von ID Austria gibt es keinen SMS-TAN mehr. Warum das so ist und wie die Alternativen funktionieren, können Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html#kein-smstan nachlesen.

    Ausflug in die App „Handy-Signatur“

    Weil diese App ja, wie sie eben gelesen haben, eine große Bedeutung hat, um die Handy-Signatur überhaupt nutzen zu können, schauen wir uns kurz an, was Sie dort erwartet. Wenn Sie die App öffnen, finden Sie ein Menü, eine Überschrift „A-Trust Handy-Signatur“ und Ihre Benutzerdaten (Name, Mobiltelefonnummer, Gültigkeitsdauer, Zertifikatsseriennummer, Vertragsnummer, Produktbezeichnung). Wenn Sie die App ohne einen bestimmten Anlass öffnen, erhalten Sie außerdem einen Hinweis, dass im Moment keine Signaturen offen sind, und es gibt eine nicht als Taste markierte Schaltfläche namens „Signaturen abfragen“, die Sie bei Nutzung des Smartphones mit Sceenreader durch Doppeltipp aktivieren können.

    Auch bei den Punkten im Menü ist mit dem Screenreader nicht erkennbar, dass man sie aktivieren kann – wenn Sie darauf Doppeltippen, werden Sie merken, dass man das sehr wohl kann. Das ist übrigens auch bei der sehenden Nutzung gut zu wissen, denn so ganz offensichtlich ist es oft nicht, dass das Tippen auf einen Text zu weiteren Informationen oder gar zu Einstellungsmöglichkeiten führt. Sehr wichtig ist hier, was sie bei den Einstellungen unter „Signaturauslösung“ einstellen. Damit legen Sie nämlich fest, welche Methode der Zweifaktor-Identifikation Sie nutzen wollen.

    Zur Auswahl stehen TAN, QR-Code oder Touch ID bzw. Face ID. Beim TAN Verfahren wird in der App ein Zahlencode eingegeben, den Sie bei der Anmeldung eingeben müssen. Das ist dasselbe Prinzip, wie Sie es vom SMS-TAN vielleicht kennen – mit dem Unterschied, dass Sie ein Smartphone brauchen, weil Sie nur darauf die App installieren können. Beim QR-Code Verfahren wird am PC ein Bild (QR-Code) angezeigt, das Sie mit dem Smartphone scannen müssen, indem Sie die Kamera auf den Bildschirm richten. Das Verfahren mit Touch bzw. Face ID können Sie nutzen, wenn bei Ihrem Smartphone das Erkennen Ihres Fingerabdrucks bzw. Ihres Gesichts möglich und aktiviert ist. Wenn Sie kein Smartphone nutzen, gibt es wie gesagt bei der Handy-Signatur und der ID Austria Basisversion noch die Möglichkeit der SMS-TAN. Spätestens nach Umstellung auf die ID Austria Vollversion benötigen Sie dann ein Gerät ähnlich einem USB Stick, das sich „FIDO Sicherheitsschlüssel“ nennt.

    Die Sache mit der Unterschrift

    Kommen wir aber zu der Funktion, die wir Ihnen heute genauer vorstellen wollten: Wie unterschreiben Sie ein digitales Dokument – genauer gesagt ein PDF? Zunächst brauchen Sie dafür einmal den Ort, wo das Fest stattfinden kann – den finden Sie unter folgender URL: https://www.handy-signatur.at/hs2/#!sign/single

    Der Prozess, den Sie nun durchlaufen werden, umfasst drei Schritte: Datei hochladen, Dokument unterschreiben, Dokument herunterladen. Diese drei Schritte sind als drei Registerkarten angelegt, die Sie mit TAB erreichen und mit ENTER aktivieren. Normalerweise ist das aber gar nicht nötig, weil beim Aufrufen der Seite sowieso Schritt 1 geöffnet ist und Sie automatisch zum nächsten weitergeleitet werden, wenn Sie einen Schritt abgeschlossen haben.

    Schritt 1: Datei hochladen

    Wichtig ist, dass Sie das Dokument, das Sie unterschreiben wollen, im PDF-Format gespeichert haben. Diese Datei wird nun im ersten Schritt von Ihrem Computer auf die Webseite der Handy-Signatur hochgeladen.

    Wenn Sie die Webseite aufgerufen haben, sollte der Fokus auf der Überschrift Ebene 1 „PDF unterschreiben stehen“. Tut er das nicht, springen Sie bitte dort hin. Danach gelangen Sie mit TAB zu den drei Registerkarten mit den drei Schritten – die erste wird als „Registerkarte erweitert“ vorgelesen, die anderen beiden nur als „Registerkarte“. Eine Anmerkung am Rande: Wenn Sie die Webseite sehend nutzen, aber mit der Tastatur navigieren, gelangen Sie mit TAB zu den verschiedensten anderen Bereichen, bevor Sie zu den Registerkarten kommen. Nach ein wenig munterem Herumspringen findet hier aber auch Ihr Fokus die drei Registerkarten und bringt Sie sicher zur Möglichkeit, eine Datei hochzuladen.

    Wenn Sie als Screenreader-Nutzer:in mit TAB beim Inhalt der ersten Registerkarte angekommen sind, wird Ihnen vorgelesen „Wählen Sie eine Datei aus, die Sie elektronisch signieren möchten, und laden Sie sie hoch.“. Dabei handelt es sich nur um einen Infotext. Um tatsächlich eine Datei hochzuladen, müssen Sie mit TAB noch einmal weiter zur Schaltfläche „Datei auswählen“ springen. Ausgegeben wird hier „Keine ausgewählt, Datei auswählen Schalter“. Fahren Sie hier einfach unbeirrt von der eigentümlichen Beschriftung mit ENTER fort, sodass sich ein Dialog öffnet, in dem Sie wie von anderen Anwendungen gewohnt eine Datei auswählen können. Der Fokus steht nun im Feld für den Dateinamen. Mit Umschalttaste und TAB springen Sie in die Element-Liste und weiter zu den Dateien. Sobald Sie die gewünschte Datei ausgewählt haben, müssen Sie nur ENTER drücken, um sie hochzuladen.

    Schritt 2: Dokument unterschreiben

    Sobald Sie Schritt 1 abgeschlossen haben, landen Sie automatisch in Schritt 2 mit dem Fokus am Seitenbeginn. Steuern Sie wieder die Ebene 1 Überschrift „PDF unterschreiben“ an und dann mit TAB die Registerkarten – diesmal wird die zweite als „Registerkarte erweitert“ vorgelesen. Wenn Sie nun mit TAB weiter springen, kommen Sie in ein Eingabefeld für die Seitenzahl im PDF. Hier wird beispielsweise bei einem einseitigen Dokument „1/1 Document preview“ angesagt. Sie können die Seite auswählen, auf der sie unterschreiben möchten. Danach erhalten Sie in Informationen dazu, wie Sie die Handysignatur mit der Tastatur platzieren können. Wenn es Ihnen egal ist, wo die Unterschrift landet, können Sie einfach ENTER drücken. Wollen Sie sie in einer der vier Ecken der Seite positionieren, können Sie das machen, indem Sie bestimmte Buchstaben, die im Info-Text genannt werden, eingeben. Das funktioniert grundsätzlich sowohl, wenn Sie mit dem Screenreader arbeiten, als auch wenn Sie nur die Tastatur nutzen. Mit Screenreader kann es passieren, dass die Platzierungstasten mit den Kurztasten des Screenreaders in Konflikt geraten. Das können Sie aber vermeiden, indem Sie die Kurztasten vorübergehend deaktivieren (in NVDA mit der Kombination von NVDA-Taste und Leertaste, in JAWS mit der Kombination von JAWS-Taste und „n“). Ohne Screenreader wird die Position erst angezeigt, wenn Sie den jeweiligen Buchstaben ein zweites Mal drücken. Grundsätzlich können Sie die Unterschrift auch mit den Pfeiltasten an eine beliebige Stelle auf der Seite schieben. Allerdings gibt es ohne zumindest den Kontrollblick einer sehenden Assistenzperson für blinde Menschen keine Möglichkeit festzustellen, ob man die gewünschte Stelle erwischt hat.

    Schritt 3: Dokument herunterladen

    Zuletzt können Sie das unterschriebene Dokument herunterladen oder noch weitere Dokumente unterschreiben. Nach dem Herunterladen finden Sie das Dokument auf Ihrem Computer im Download-Ordner. Doch wie kommen Sie dort hin?

    Sobald Sie unterschrieben haben, steht der Fokus wieder am Beginn der Seite, obwohl der Info-Text der dritten Registerkarte, die nun erweitert ist, ausgegeben wird. Sie können nun entweder zunächst die Ebene 1 Überschrift „PDF unterschreiben“ und dann die Ebene 4 Überschrift „Dokument herunterladen“ ansteuern oder Sie springen direkt zur Ebene 4 Überschrift. Mit TAB kommen Sie, wenn Sie einen Screenreader nutzen, jedenfalls danach rasch zu einem Link „Dokument herunterladen“ und danach zu einem weiteren Link „oder weiteres Dokument unterschreiben“. Sollten Ihnen diese Links beim Vorwärtsbewegen mit TAB nicht unterkommen, bewegen Sie sich, wenn Sie bei einer Link-Liste, die mit „Login“ beginnt, angekommen sind, mit „Pfeil-auf“ zum gewünschten Link. Mit dem Screenreader funktioniert das.

    Bei der sehenden Tastaturnutzung ist das Problem an dieser Stelle leider größer: Die beiden Links zum Herunterladen und zum Unterschreiben weiterer Dokumente können nicht angesteuert werden.

    Fazit

    Auch, wenn das Platzieren der Unterschrift an einer beliebigen gezielt ausgewählten Stelle für blinde Personen nur mit sehender Hilfe möglich ist, können PDFs grundsätzlich selbstständig ohne zu sehen unterschrieben werden. Übrigens können auch fremde digitale Unterschriften überprüft werden

    Dass das Herunterladen des unterschriebenen Dokuments für sehende Nutzer:innen letztlich nicht möglich ist, wenn sie die Maus oder das Touchpad nicht bedienen können, war ernüchternd festzustellen und ist etwas, das wir ehestmöglich dem Betreiber melden werden.

    Kontakt

    Wie sind Ihre Erfahrungen mit Handy-Signatur und ID Austria? Welche weiteren Funktionen und Services würden Sie gerne näher kennenlernen? Lassen Sie es uns wissen – in einer E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Mehrsinne Mittwoch Oktober 2022 – Sich wie zu Hause fühlen: Was ein Hotel barrierefrei macht

    Ganz egal ob im Urlaub oder geschäftlich: das Reisen ist wieder im Kommen. Auf der Suche nach einer geeigneten Unterkunft spielt die Frage, wie gut man sich ohne Hilfe zurechtfindet, eine wichtige Rolle.

    Wenn Sie bei einem Hotel nach der Barrierefreiheit fragen, wird man Ihnen möglicherweise stolz das „rollstuhlgerechte“ Zimmer präsentieren. Mit etwas Glück ist sogar der Weg zu diesem Zimmer stufenlos bzw. mit einem Aufzug erreichbar. Das alleine ist schon für all jene nicht das höchste der Gefühle, für die die Selbständigkeit im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise maßgeblich davon abhängt, ob das Hotel mit all seinen Angeboten mit dem Rollstuhl zugänglich ist. Dass es für Gäste, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, noch ganz andere Dinge zu bedenken gibt, ist noch weniger bekannt – dabei können viele dieser Voraussetzungen ohne großen Aufwand geschaffen werden!

    Bewährte Barrierefreiheitsgrundsätze

    Ganz allgemein ist es natürlich alles andere als ein Fehler, sich schon beim Bau eines Hotels an bestimmte Prinzipien zu halten, die bekannter Weise die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglichen. Welche genau das sind, ist für Planende in diversen Normen schön und umfassend beschrieben. Im Wesentlichen gilt es, vier Aspekte zu beachten: Erstens sollte man auf das Errichten von Barrieren tunlichst verzichten – no-na – und sich durchwegs vom Mehrsinne-Prinzip begleiten lassen. Zweitens sollten gut sichtbare Raumstrukturen und -elemente gemeinsam mit ergänzenden visuellen Informationen die sehende Orientierung bestmöglich unterstützen. Dasselbe gilt drittens für die taktile Orientierung, die entlang durchgehender tastbarer Orientierungslinien aus Raumstrukturen und -elementen, taktilen Bodeninformationen und mit der Hand tastbaren Informationen möglich sein soll. Und zu guter Letzt ist es sehr wichtig Gefahrenstellen effektiv abzusichern bzw. zu markieren. Das heißt, dass zum Beispiel Hindernisse in Kopf- und Brusthöhe baulich abgesichert, Stufen und transparente Wände gut sichtbar markiert und Treppenabgänge durch ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld angekündigt werden.

    „Temporäres Zuhause“ als Herausforderung

    Wenn Sie Hotelgast sind, werden Sie in den meisten Fällen zumindest zunächst kaum bis gar nicht mit der Umgebung vertraut sein. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes haben Sie höchstwahrscheinlich dennoch den Anspruch, nicht für jeden Schritt oder Handgriff Unterstützung anfordern zu müssen. Das Hotel muss daher den Spagat schaffen, grundsätzlich allen Gästen eine selbständige Orientierung zu ermöglichen, aber in entscheidenden Situationen dafür zu sorgen, dass gezielte Unterstützung selbstverständlich und niederschwellig bereitgestellt wird. Gelingen kann das durch eine Kombination aus barrierefreier Gestaltung und einem gut durchdachten Serviceangebot.

    Ankommen

    Zunächst einmal müssen Eingang und Rezeption gut zu finden sein. Dafür braucht es eine gut sicht- und tastbare Führung zum Eingang und zum besetzten Empfangsbereich. Eine Führungslinie, die beides in einem bietet, kann gut mit taktilen Bodeninformationen hergestellt werden, aber auch zum Beispiel mit einem Teppichläufer, der sich in Material und Farbe gut von der Umgebung unterscheidet. Führt man diese Linie weiter zum Beispiel zum Aufzug und zum Restaurant, erleichtert man den Gästen damit die Orientierung während des gesamten Aufenthalts und sie finden auch den Ausgang von verschiedenen Punkten im Gebäude aus besser alleine. Indem Eingangsbereich und Rezeption möglichst auffallend gestaltet werden, kann man sie leichter finden und erkennen.

    Der Empfang ist die erste Situation, in der die Möglichkeit besteht, über das Unterstützungsangebot zu informieren und es bei Bedarf auch gleich in Anspruch zu nehmen. Beim Einchecken bekommen Gäste üblicherweise diverse Standardinformationen zum Hotel: Wo ist das Zimmer? Wann und wo gibt es Frühstück/Mittagessen/Abendessen? Wie kann man vom Zimmer aus mit der Rezeption Kontakt aufnehmen? Etc. Das bietet eine gute Gelegenheit, auch je nach Wunsch eine kurze Führung durch das Hotel mit den wichtigsten Orientierungspunkten, die Begleitung zum Zimmer, eine Erklärung zur Steckrichtung der Schlüsselkarte, eine Anleitung zur Nutzung z.B. des Telefons im Zimmer etc. anzubieten. Außerdem kann auf weitere Informationsmöglichkeiten hingewiesen werden (Kurzwahltaste zur Rezeption, Informationsbroschüren und Bedienungsanleitungen in Braille und Großdruck etc.).

    Gut zu wissen ist übrigens auch, dass Blindenführhunden laut Gesetz überall Zutritt gewährt werden muss – unabhängig davon, ob Tiere ansonsten erlaubt sind oder nicht.

    Zurechtfinden und Wohnen

    Wenn Sie als Gast in einem Hotel ankommen, werden Sie sich wahrscheinlich zunächst einmal mit den Räumlichkeiten vertraut machen – entweder alleine oder bei Bedarf mit Unterstützung. Damit sich alle Gäste im Hotel und besonders auch im eigenen Zimmer sicher bewegen können, ist es besonders wichtig, dass Hindernisse vermieden und Gefahrenstellen abgesichert werden.

    Die barrierefreie Ausstattung der Aufzüge ist auch ansonsten ein sehr wichtiges Thema. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das unter anderem, dass sowohl die Rufknöpfe als auch die Knöpfe im Inneren des Aufzugs einen Druckpunkt aufweisen, der es spürbar macht, wenn man sie betätigt hat, und tastbar sowie gut kontrastierend beschriftet sind. Eine hörbare Stockwerkansage in der Liftkabine ist wichtig, um zu erkennen, wenn man das gewünschte Stockwerk erreicht hat. Außerdem hilft z.B. eine taktile Auffanglinie am Boden im Bereich der Aufzugstür (Ruftaste) in jedem Stockwerk, den Lift zu finden.

    Essen und Trinken

    Besonders das Frühstück wird in Hotels sehr oft als Buffet gestaltet. Insbesondere für blinde Menschen ist die Selbstbedienung bei einem solchen Buffet extrem schwer bis unmöglich. Daher sollte das Hotel unbedingt wahlweise die Assistenz oder Bedienung durch das Personal anbieten – und zwar von Haus aus, ohne dass sie kompliziert angefordert werden muss.

    Wenn es eine Speisekarte gibt, sollte diese auch in Großdruck sowie in Braille angeboten werden, damit sehbehinderte und blinde Menschen selbst aus dem Angebot wählen können. Ist eine solche Speisekarte nicht verfügbar, so sollte das Vorlesen der Karte durch das Personal möglich sein. Übrigens: Für alle, die ein Smartphone nutzen, ist auch eine Speisekarte in Form eines QR Codes eine praktische Lösung. Was es dabei zu beachten gilt, können Sie in unserem Beitrag zum Digitalen Dienstag von August 2021 unter folgendem Link nachlesen: https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/1199/BSVOe-Digitaler-Dienstag-Appetit-auf-Inklusion-Gasthausbesuche-QR-Codes-und-Barrierefreies-zum-Lesen

    Ausnahmesituation Evakuierung

    Barrierefreie Evakuierung ist ein umfangreiches Thema, das im Rahmen des Evakuierungskonzeptes durchdacht werden muss. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Flüchten ohne Unterstützung besonders in einer nicht vertrauten Umgebung extrem schwierig. Bei Hotels bietet es sich an, in allen Zimmern ein Schild bereitzustellen, das jene Gäste, die im Evakuierungsfall auf Unterstützung angewiesen sind, außen an die Türe hängen können. Auf diese Weise können die Evakuierungshelfer auf den ersten Blick erkennen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Selbstverständlich müssen blinde und sehbehinderte Menschen darüber informiert werden, dass es dieses Schild gibt und wo sie es finden, damit sie es auch nutzen können.

    Kontakt

    Welche Erfahrungen haben Sie mit der Barrierefreiheit von Hotels und anderen Unterkünften gemacht? Sind Sie mit unserer Zusammenstellung von Dingen, die es braucht, einverstanden? Haben wir auf etwas Wesentliches vergessen oder fordern wir gar an einzelnen Stellen zu viel des Guten? Ihre Meinung interessiert uns! Teilen Sie sie gerne mit uns in einer E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag Oktober 2022 – Hörerlebnis ORF: Trotz Stolpersteinen zum Ziel?

    Seit einem Monat gibt es „ORF Sound“, eine digitale Plattform, über die sämtliche Audioangebote des ORF über eine Webseite und eine Smartphone App abgerufen werden können. So ganz eben ist der Weg hindurch mit dem Screenreader leider nicht. Mit den Tipps von Susanne Buchner-Sabathy bewältigen Sie ihn aber leichter – und Sie werden hören, es lohnt sich!

    Zu finden ist die neue Audioplattform im Internet unter sound.orf.at sowie im iOS App Store, dem Android Play Store und der Huawei App Gallery unter dem Namen „ORF Sound“. Wir haben die Web-Version unter Windows 10 im Browser Chrome mit den Screenreader Programmen NVDA und JAWS getestet und die Smartphone App am iPhone mit VoiceOver.

    Was ORF Sound bietet

    Um einzuschätzen, was Sie davon haben, uns auf unserem noch immer holprigen Trampelpfad zu folgen, ist es wahrscheinlich nicht schlecht zu wissen, welches Ziel am Ende auf Sie wartet. Nun, wie der Name schon verrät, gibt es alles Mögliche zu hören. Und zwar alles, was aus den zwölf Radiosendern des ORF so herauszuholen ist. Sie können das Radioprogramm live streamen, Sendungen nachhören und Podcasts abrufen. Das ganze on-demand Angebot, also Sendungen zum Nachhören und Podcasts, kann nach Sendern, aber auch nach Kategorien gesucht werden. Dadurch entdeckt man so manchen interessanten Beitrag, auf den man mit einem Fokus auf den eigenen Lieblingssender wahrscheinlich kaum gestoßen wäre.

    Und los geht’s

    Wir starten mit der Webversion und verschaffen uns zunächst einmal einen Überblick. Am Seitenbeginn gibt es Sprunglinks – dazu später mehr. Auf Ebene 1 gibt es eine Überschrift namens „Startseite“ und dort finden sich drei Seitenbereiche: ein Schalter zum Ausklappen der sekundären Navigation, die Hauptnavigation mit den Menüpunkten „Startseite“, „Radio“ und „Podcasts“ sowie einem Schalter „Suchmaske öffnen“ und die sogenannte „Top-Meldung“.

    Auf Ebene 2 gibt es zwei Überschriften. Die erste nennt sich „Alle Radios Live hören“ und enthält einen Seitenbereich mit der Bezeichnung „Gallery“. Über die Schaltflächen in diesem Bereich gelangen sie zum aktuell ausgestrahlten Programm der einzelnen Radiosender. Unter der zweiten Ebene 2 Überschrift namens „Themen“ gibt es ebenfalls einen Seitenbereich „Gallery“ mit Schaltflächen, die zu Beiträgen aus unterschiedlichen Radiosendern und Podcasts führen. Eine Überschrift der Ebene 3 gibt bei jedem Beitrag Auskunft über das Thema.

    Darunter finden Sie auf Ebene 3 verschiedene Überschriften wie „Nachrichten“, „Empfehlungen der SOUND-Redaktion“ oder „Jetzt noch schnell reinhören“. Bei all diesen Überschriften folgt jeweils eine Liste mit Links zu Sendungen und Podcasts. Lassen Sie sich hier bitte nicht irritieren: der Screenreader gibt jeweils „ARIA-Titel“ aus, als wäre dies der Name der Liste.

    Ebenfalls nicht beirren lassen sollten Sie sich von der Überschrift 2 „System-Benachrichtigungen“ mit einem mysteriösen Rahmen mit unbeschrifteten Schaltern und Grafiken. Hier handelt es sich um eine Werbeeinblendung – suboptimal, aber nicht gefährlich.

    Gut zu wissen unterwegs

    Erinnern Sie sich noch an die Sprunglinks, die wir eingangs erwähnt haben? Es gibt einen zum Inhalt, einen zur Hauptnavigation und einen zur sekundären Navigation. Die letzten beiden haben bei unserem Test leider nicht funktioniert.

    Der Hauptnavigationsbereich ist als „Navigation“ bezeichnet. Die sekundäre Navigation können Sie mit ENTER öffnen. Darunter finden Sie die Menüpunkte der Hauptnavigation mit Untermenüpunkten und außerdem einige zusätzliche Menüpunkte, die den ganzen ORF betreffen. Vor dem Öffnen wird ausgegeben „Sekundäre Navigation öffnen – Schalter reduziert“, danach „Sekundäre Navigation schließen – Schalter erweitert“. Aber Vorsicht, das ist missverständlich: Wenn Sie nun versuchen, mit ENTER zu schließen, tut sich im besten Fall gar nichts. Es kann aber auch sein, dass sich der letzte Link des sekundären Navigationsbereichs öffnet und Sie sich plötzlich auf der Seite mit Infos zum Publikumsrat wiederfinden. Damit das nicht passiert, drücken Sie TAB, um in den Navigationsbereich zu gelangen. Dort finden Sie dann die Schaltfläche „Navigation schließen“, die sie wie gewohnt mit ENTER bedienen können. Sein Sie darauf gefasst, dass Sie danach mit dem Fokus ganz am Seitenbeginn landen – das ist unlogisch, aber nicht Ihr Fehler.

    Gezielte Suche

    Suchen Sie einen bestimmten Beitrag? Dazu können Sie die Suchfunktion nutzen, indem Sie sie über den Schalter „Suchmaske öffnen“ einblenden. Ob die Suchmaske gerade ein- oder ausgeblendet ist, erkennen Sie daran, ob die Beschriftung „Suchmaske öffnen“ mit dem Zusatz „erweitert“ oder „reduziert“ ergänzt ist. Wenn Sie den Suchtext eingegeben haben, erreichen Sie mit TAB zunächst die Schaltflächen „Texteingabe löschen“ und „Suchmaske schließen“. Tabben Sie hier ruhig unbeirrt weiter, Sie gelangen noch zu den Suchergebnissen! Davor gibt es noch eine Schaltfläche „Filter“, mit der Sie die Suchergebnisse zum Beispiel auf bestimmte Sender einengen können. Die Suchergebnisse selbst sind dann als Schaltflächen darunter direkt abrufbar.

    Hervorgehobenes auf der Startseite

    Die sogenannte „Top-Meldung“ wird auf der Startseite als Überschrift der Ebene 3 angezeigt, ist aber auch ein eigener Seitenbereich und kann daher mit JAWS mit der Kurztaste r und mit NVDA mit der Kurztaste d erreicht werden. Zum Abspielen gibt es hier einen Link „Playlist anhören“, der dann im Weiteren als „Pausieren“ und „Aktuelle Seite fortsetzen“ bezeichnet wird. Wenn Sie diesen Link auswählen, öffnet sich eine andere Seite, aber der Fokus steht nach dem erstmaligen Aufrufen auf der Überschrift Ebene 1 „Startseite“. Daher müssen Sie bei laufender Audio-Wiedergabe einen Schalter zum Pausieren erst suchen. Sie finden ihn als ersten Link auf der Seite, allerdings erst nach einem Cookie-Dialog.

    Nach der Top-Meldung finden Sie eine Liste, die mit dem Top-Thema bezeichnet ist. Daran erkennen Sie, dass die Beiträge in der Liste sich ebenfalls um dieses Top-Thema drehen.

    Ab zum Lieblingsradiosender

    Wenn Sie einfach das aktuelle Programm eines Radiosenders online hören wollen, finden Sie unter der Überschrift der Ebene 2 im Seitenbereich „Gallery“ 14 Links, die zu den einzelnen Radiosendern führen. Wenn Sie einen solchen Link aktivieren, startet die Live-Wiedergabe des Senders. Aktivieren Sie ihn erneut, pausieren bzw. stoppen Sie die Wiedergabe. Rufen Sie zum ersten Mal einen Sender auf, wird eine neue Startseite geöffnet und der Fokus steht auf der Überschrift Ebene 1 „Startseite live“, sodass Sie ähnlich wie bei der Top-Meldung beschrieben die Schaltfläche zum Pausieren erst wieder suchen müssen. Rufen Sie danach aber einen anderen Radiosender auf, wird die Bedienung einfacher, denn der Fokus bleibt nun auf dem Link, mit dem Sie Abspielen und Pausieren können.

    Darf’s ein bestimmtes Thema sein?

    Unter der Überschrift Ebene 2 mit der Bezeichnung „Themen“ gibt es wie bei den Radiosendern einen Bereich „Gallery“, wo sie Beiträge nach Themen sortiert auswählen können. Wenn Sie dort einen Beitrag angesteuert haben, finden Sie unterhalb eine Liste mit weiteren Beiträgen zum selben Thema. Diese Liste ist nach dem jeweiligen Thema benannt. Die funktioniert hier, indem Sie nach Anspringen der Überschrift Ebene 2 „Themen“ mit der Kurztaste für „nächste Liste“ (das ist sowohl in JAWS als auch in NVDA das I) zunächst zur „Gallery“ gehen und dann mit erneutem Drücken dieser Taste zur Liste themenverwandter Beiträge.

    Die Beiträge können Sie über eine Schaltfläche „Playlist anhören“ aktivieren. Dabei wird eine neue Seite aufgerufen, die am Ende des Inhaltsbereichs einen Audio-Player hat. Dieser Audio-Player ist aber nicht über eine Überschrift erreichbar. Nur der Titel des Podcasts taucht als Beschriftung einer Schaltfläche, mit der Sie den Player erweitern können, auf und wird dann nach Aktivierung als Überschrift der Ebene 3 wiedergegeben. Der Text, wegen dem man den Themen-Link gewählt hat, ist aber weiterhin keine Überschrift.

    Sprung zur App

    Schauen bzw. hören wir uns das Ganze aber auch einmal auf dem Smartphone an. Hier gibt es am Startbildschirm am unteren Rand vier Tabs bzw. Registerkarten namens „Start“, „Radio“, „Podcast“ und „Suche“ – mehr dazu etwas weiter unten.

    Nach der Überschrift „ORF Sound“ gibt es eine Taste „Menü“, die nach dem Öffnen „Schließen“ heißt. Dort finden sich verschiedene Menüpunkte, unter anderem „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Live“ finden Sie Schaltflächen zum Live-Abspielen der einzelnen Radiosender. Dabei wird jeweils der „Wiedergabefortschritt“ angegeben, also wieviel Prozent der Sendedauer schon verstrichen sind.

    Dort, wo es bei der Nutzung mit VoiceOver eine Überschrift „Entdecken“ gibt, verbirgt sich bei sehender Nutzung die „Top-Meldung“ mit weiteren Beiträgen zu dem Thema.  Ähnlich wie auf der Webseite gibt es dann weitere Überschriften mit Themen, denen verschiedene Beiträge zugeordnet sind, und zuletzt die Rubriken „Empfehlungen der SOUND-Redaktion“ sowie „Jetzt noch schnell reinhören“. Die Beiträge unter den Überschriften wirken zunächst als wären sie nur Bilder. Der gewitzten Screenreader-Nutzerin – und nachdem Sie das hier gelesen haben auch Ihnen – fällt aber auf, dass neben der Bezeichnung der Grafiken mit Fotocredits auch die Meldung „Aktionen verfügbar“ ausgegeben wird. Das bedeutet, dass es sich um ein interaktives Element handelt, man also noch mehr aus ihm herausholen kann. Ein Doppeltipp öffnet eine neue Seite mit einer Überschrift, die der Beschriftung der Grafik entspricht, die Sie soeben aktiviert haben. Darunter finden Sie eine Liste mit weiteren Beiträgen zum selben Thema, die Sie durch Doppeltippen starten können.

    Wenn Sie unter „Live“ einen Sender oder unter den verschiedenen Themenüberschriften einen Beitrag mit „Abspielen“ aktivieren, öffnet sich ein Audio-Player, der allerdings unter VoiceOver nur sehr schwierig zu bedienen ist. Visuell ist der Audio-Player oberhalb der Leiste mit den Registerkarten am unteren Bildschirmrand zu finden. Mit viel Glück finden Sie ihn dort auch durch flächiges Erkunden des Bildschirms. Verlässlicher erreichen Sie den Player mit Wischgesten, nachdem Sie sich durch alle Bereiche inklusive die Registerkarten durchgewischt haben. So können Sie die Wiedergabe anhalten und fortsetzen.

    Mit ein bisschen Abenteuerlust können Sie sich mit VoiceOver auf der Startseite der App also einigermaßen durchschlagen. Aber Achtung: Wir hatten auf einem Gerät auch die Situation, dass nichts so richtig funktioniert hat. Im Zweifelsfall führt der bessere Weg derzeit wohl über die Registerkarten am unteren Rand des Bildschirms.

    Geht Plan B auf?

    Wer sich womöglich frustriert von der Startseite doch noch zu den anderen Angeboten in der Tableiste wagt, findet sich hier eindeutig besser aufgehoben. Unter „Radio“ gibt es für jeden Radiosender eine Schaltfläche. Wenn Sie einen Radiosender auswählen, können Sie das aktuelle Programm anhören, finden aber auch viele weitere Infos und weitere Beiträge des Senders.

    Auch die Registerkarte „Podcasts“ führt Sie zu Inhalten, die zumindest besser nutzbar sind als die auf der Startseite. Hier können Sie unter der Überschrift „Podcasts“ zwischen den zwei Schaltflächen „Kategorie“ (Standardeinstellung) und „Sender“ wählen. Darunter sind dann die verschiedenen Podcast-Beiträge je nach Auswahl entweder nach Kategorien oder nach Sendern geordnet über Schaltflächen abrufbar. Das Abspielen erfolgt hier aber leider wieder über den oben beschriebenen Audio-Player. Sie erinnern Sich: zum Bedienen am besten mit Wischgesten ganz zum Schluss durchkämpfen, dann finden Sie irgendwann eine Pause-Taste.

    Am Ende der Tableiste finden Sie schließlich unter „Suche“ die Suchfunktion. Wenn Sie etwas in das Textfeld eingeben, wird automatisch gesucht und die Ergebnisse erscheinen nach den Tasten „Text löschen“, „Abbrechen“ und „Filter“ als Schaltflächen, über die die Beiträge abrufbar sind. Dass sie das tun, wird allerdings nicht angesagt. Ja, und der Sache mit dem Audio-Player begegnen Sie nach Aufrufen eines Beitrags leider auch hier wieder.

    Kontakt

    Wie bei allen Tests von Webseiten und Apps, ist auch dieser Bericht nur eine Momentaufnahme. Je nachdem, wann und womit Sie – oder auch wir – es ausprobieren, funktioniert manches vielleicht schon wieder ganz anders, schlechter oder womöglich sogar besser. Fest steht: Solange die Anwendungen nicht sowieso ganz barrierefrei und einwandfrei bedienbar sind, kann jeder Tipp oder Schleichweg, den Sie finden, anderen helfen. Teilen Sie also bitte Ihre Erfahrungen mit uns in einer E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at – gerne geben wir sie in einem Folgebeitrag auch gesammelt an andere Leserinnen und Leser weiter!

  • Digitaler Dienstag September 2022 – Ab in den Wahlherbst: Wahlkartenantrag im Digitalen Amt

    Rechtzeitig zur Bundespräsidentschaftswahl 2022 gibt es erstmals in Österreich die Möglichkeit, eine Wahlkarte per Smartphone App zu beantragen. Das klingt nach einem flotten, einfachen, niederschwelligen Zugang zur Wahl. Aber schafft es den auch für blinde und sehbehinderte Wähler:innen? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen!

    Barrierefreie Wahlinformationen und Wahllokale sind nur zwei von vielen Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine Möglichkeit, sich zumindest nicht mit den Hindernissen und Hürden auf dem Weg zum Wahllokal und den Hürden vor Ort herumschlagen zu müssen, ist die Briefwahl.

    Vom Schreibtisch aus wählen

    Kurz gesagt ist die Briefwahl eine Alternative für alle, die aus welchem Grund auch immer Schwierigkeiten haben, vor Ort im Wahllokal zu sein. Dadurch können Sie Ihre Stimme auch abgeben, wenn Sie am Wahltag gerade zum Beispiel verreist oder im Krankenhaus sind. Aber auch, wenn der Gang zur Wahl sehr anstrengend wäre, bietet sich die Option der orts- und weitgehend zeitunabhängigen Briefwahl an. Nebenbei bemerkt: barrierefreie Wahllokale sind natürlich trotzdem ein absolutes Muss. Dass das Wählen von zu Hause aus seine Vorteile hat – nicht zuletzt für Menschen mit Behinderungen-, lässt sich aber nicht von der Hand weisen.

    Das Mittel der Brief-Wahl

    Ein bisschen Planung im Voraus verlangt die Briefwahl allerdings: Sie müssen sich rechtzeitig darum kümmern, dass Sie eine Wahlkarte zu Hause haben. Die muss dann bis zum Wahltag – das ist bei der heurigen Bundespräsidentschaftswahl der 9. Oktober 2022 – bei der zuständigen Wahlbehörde eintreffen. Sobald Sie die Wahlkarte ausgefüllt haben, können Sie sie portofrei per Post dorthin schicken. Sie können sie auch am Wahltag verschlossen bei der Wahlbehörde oder im Wahllokal abgeben oder abgeben lassen. Sollten Sie sich doch gegen die Briefwahl entscheiden, können Sie die Wahlkarte sogar auch zur Stimmabgabe direkt im Wahllokal nutzen, sofern Sie sie noch nicht ausgefüllt haben. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/Bundespraesidentenwahl-2022/Waehlen-mit-Wahlkarte%E2%80%93Allgemeines%E2%80%93-Bundespraesidentenwahl-2022.html

    Wege zur Wahlkarte

    Beantragen können Sie die Wahlkarte entweder schriftlich oder mündlich. Da der mündliche Antrag persönlich erfolgen muss, empfiehlt sich der schriftliche Weg, wenn Sie dafür nicht extra eine Behörde aufsuchen wollen. Schriftlich kann die Wahlkarte bis 5. Oktober 2022 beantragt werden – per E-Mail, per Fax, teilweise auch über ein Online Portal. Oder eben auch über das sogenannte digitale Amt, zu dem es neuerdings eine Smartphone App gibt, die wir uns auf dem iPhone angeschaut – oder besser gesagt: mit Voice Over angehört – haben. Um sich anzumelden benötigen Sie eine Handy-Signatur oder eine ID Austria. Wenn Sie keines von beidem haben, können Sie eine ID Austria beantragen. Dafür müssen Sie allerdings etwas mehr Zeit einplanen, weil es nicht ohne einen Behördengang geht. Genauere Infos finden Sie unter folgendem Link: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

    Erste Orientierung im digitalen Amt

    Ganz oben in der App „Digitales Amt“ gibt es einen Bereich mit Logo und einer Suchfunktion. Darunter liegt der Inhaltsbereich und ganz unten am Bildschirm vier Tabs bzw. Laschen von Registerkarten: Service, Info, Anmelden und Mehr.

    Unter „Service“ finden Sie eine Auflistung von Services, die nach der Anmeldung zugänglich sind – zum Beispiel auch „Wahlkarte beantragen“. Der Bereich „Info“ enthält thematisch nach Lebenslagen sortierte Informationen. Eine Reihe von Schaltflächen ermöglicht neben der Anzeige aller Themen die Auswahl einer nach Bereichen gefilterten Themenliste, z.B. „Gesundheit und Notfälle“ oder „Familie und Partnerschaft. Unterhalb gibt eine Überschrift Ebene 2 an, wie viele Themen jeweils gefunden wurden. Darunter sind die Links zu den Themen in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Die einzelnen Buchstaben sind als Schaltflächen ausgeführt, die man aus- oder einklappen kann, um die Themen darunter auszublenden oder anzuzeigen. Achtung: Die Buchstaben „Ä“ und „Ö“ sind ganz am Ende nach „Z“ angeordnet.

    Wenn Sie die Registerkarte „Anmelden“ aufrufen, können Sie sich – wie die Bezeichnung schon sagt – anmelden, und zwar mit Handy-Signatur oder ID Austria. Etwas mehr dazu erklären wir weiter unten. Unter „Mehr“ finden Sie Schaltflächen, die zu ausführlichen Übersichten zu News, Behörden und Formularen sowie weiteren Informationen über de App führen.

    Eingang ins digitale Amt

    Um Services wie den Wahlkartenantrag nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden. Wenn Sie die App erstmals nutzen, werden Sie aufgefordert, sich mit der Handysignatur oder ID Austria auf einem anderen Gerät (PC) einzuloggen. Es wird eine Authentifizierung durchgeführt, indem Sie einen am PC angezeigten QR-Code mit dem Smartphone scannen. Wir sind hier bereits auf das erste Problem gestoßen. Während des Anmeldevorgangs wird nämlich, wenn man sich mit Handy-Signatur oder einer Basisversion von ID Austria einloggt, die Möglichkeit geboten, auf die Vollversion der App aufzuwerten. Will man das vorerst nicht machen, hat man als Screenreader-Nutzer:in Probleme, denn die Taste zum Überspringen des Aufwertungsvorgangs ist nicht beschriftet. Aktiviert man sie auf gut Glück oder mit Unterstützung einer sehenden Assistenzperson trotzdem, ist das Problem nicht gelöst, denn man muss ein Dokument zur Bestätigung unterschreiben und die Tasten, die dazu zu betätigen sind, sind ebenfalls nicht beschriftet. Für den Test haben wir uns dann doch für das Upgrade auf die Vollversion entschieden. Zufriedenstellend ist das aber natürlich nicht.

    Aber jetzt: so beantragen Sie die Wahlkarte

    Wenn Sie sich eingeloggt haben, öffnen Sie zunächst die Registerkarte „Services“ und aktivieren dort im Inhaltsbereich „Wahlkarte beantragen“. Dort finden Sie wiederum eine Schaltfläche „Wahlkarte beantragen“, mit der Sie den Antragsprozess starten. Es wird eine Datenschutzinformation angezeigt, die Sie durch Ankreuzen des Kontrollfeldes „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu“ bestätigen müssen, um dann die Schaltfläche „Akzeptieren“ aktivieren zu können. Danach müssen Sie eine E-Mail Adresse für Benachrichtigungen angeben und kommen dann wieder auf die Seite mit der Schaltfläche „Wahlkarte beantragen“. Diese müssen Sie aktivieren.

    Im nächsten Schritt wird angezeigt, um welche Wahl es geht und bei welcher Gemeinde Sie die Wahlkarte beantragen. Nach Aktivieren der Schaltfläche „Jetzt Wahlkarte beantragen“ gelangen Sie zu einer Seite mit Ihren persönlichen Daten. Diese werden vorgelesen und dann werden Sie aufgefordert, die Korrektheit zu bestätigen. Es wird vorgelesen „Pflichtfeld – Markierungsfeld – deaktiviert“. Mit etwas Abstand folgt dann noch die Anleitung „zum Umschalten Doppeltippen“. Wenn Sie danach weiter Wischen, wird vorgelesen „Schritt 1 of 7“ und „close weiter Taste“. Es handelt sich dabei um eine Schaltfläche, mit der Sie zu Schritt 2 kommen.

    Im zweiten Schritt wird Ihr Hauptwohnsitz angezeigt und sie müssen die Korrektheit der Daten wie auf der vorhergehenden Seite wieder bestätigen. Neu ist eine Taste, die als „close zurück“ vorgelesen wird. Damit gelangen sie zum vorhergehenden Schritt.

    In Schritt 3 müssen Sie Ihre Kontaktdaten – Telefonnummer optional und E- Mail Adresse verpflichtend – eintragen.

    In Schritt 4 „Zustelloptionen“ lauert nach der Ansage „Bitte wählen“ eine Hürde in Form einer unbeschrifteten Taste. Die Taste dient zum Ausklappen der Liste von Zustelloptionen. Auch der Stern, der visuell anzeigt, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt, wird nicht mit dieser Bedeutung vorgelesen, sondern nur als „Stern“. Wenn Sie „An den Hauptwohnsitz zustellen“ gewählt haben, kommen Sie zu einem vermeintlichen Pflichtfeld mit dem Text „Duplikate von abhanden gekommenen Wahlkarten dürfen aus bundesgesetzlichen Gründen nicht ausgestellt werden Versand“. Eigentlich handelt es sich hier um die Überschrift zur Auswahl zwischen „eingeschrieben versenden“ und „nicht eingeschrieben versenden“. Sie sollte eigentlich nur „Versand“ lauten und der Hinweis „Pflichtfeld“ bezieht sich darauf, dass die Auswahl der Versandart verpflichtend ist. Markieren Sie also durch Doppeltippen die gewünschte Versandart.

    Im fünften Schritt können Sie für den Fall, dass es eine Stichwahl gibt, schon jetzt eine Wahlkarte beantragen. Auch hier haben wir einen Fehler bei der Bedienung mit Voice Over gefunden: Der Text im Absatz nach dem Wort „Wichtig“ kann unter Umständen nicht mit Wischgesten erreicht werden, sondern nur indem Sie den Bildschirm flächig mit dem Finger erkunden, um den Absatz zu finden.

    In Schritt 6 müssen Sie angeben, mit welcher gesetzlich vorgesehenen Begründung Sie die Wahlkarte beantragen. Die Standard-Voreinstellung ist „Ortsabwesenheit, Aufenthalt im Ausland“. Die Taste, mit der Sie die Auswahlliste mit den anderen Begründungen – gesundheitliche Gründe und Sonstiges – aufrufen können, ist auch hier wieder nicht beschriftet.

    In Schritt 7 erhalten Sie abschließend einen Überblick über alle Angaben und können sie gegebenenfalls noch bearbeiten und ändern.

    Ernüchterung kurz vor dem Ziel

    Wenn Sie sich durch all diese Schritte gearbeitet haben, müssen Sie eigentlich nur mehr unterschreiben. Dabei sind wir aber leider wieder gewaltig gestolpert: Nach Bestätigung aller Angaben und der Eingabe des Signaturpasswortes gelangen Sie zu einer Seite mit zwei Tasten – „Unterschreiben und Abschicken“ und „Dokument anzeigen“. Insbesondere die erste Taste müssen Sie betätigen. Das große und ohne sehende Hilfe unüberwindbare Problem: Sie können sie bei der Nutzung von Voice Over nicht ansteuern – weder mit Wischgesten noch durch flächiges Suchen mit dem Bildschirm, denn der Text wird auch nicht vorgelesen, wenn Ihr Finger direkt auf der Schaltfläche liegt.

    Fazit

    Auch, wenn Sie den Antragsprozess trotz der Fehler und Stolperfallen, die diverse unbeschriftete oder falsch beschriftete Schalter verursachen, mit unserer Anleitung ganz gut alleine bewältigen können sollten, ist spätestens das Abschließen des Antrags leider ohne sehende Hilfe nicht möglich. „Irgendwie schade“, würden manche sagen. „Eigentlich unfassbar“, erlauben wir uns zu resümieren – handelt es sich doch hier um eine Seite des Bundes, die nicht zuletzt dem Webzugänglichkeitsgesetz unterliegt und wo es um ganz fundamentale Bürger:innenrechte geht. Hier dürfte so etwas definitiv nicht mehr passieren!

    Kontakt

    Haben Sie Fragen oder wollen Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit dem Service mit uns teilen – vielleicht zum Beispiel bei der Nutzung von Talkback oder am PC? Melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Mehrsinne Mittwoch Juni 2022 – Gemischte Sicherheitsgefühle: Ein Kommentar zur 33. StVO Novelle

    Rot ist rot, grün ist grün, sicher ist sicher. Braucht es denn unbedingt immer eine Ausnahme, um die Regel zu bestätigen?

    „He, Du bist bei Rot gefahren!“, rügte mich erst kürzlich meine dreijährige Tochter vom Autorücksitz aus. War ich natürlich nicht. Aber beruhigend zu wissen, dass die ersten Versuche in Richtung Verkehrserziehung doch schon zarte Früchte tragen dürften. Umso beunruhigender aber, dass „was doch jedes Kind weiß“ nun gar nicht mehr so klar ist. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) rühmt sich damit, zahlreiche Verbesserungen für die Sicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu bringen. Und das tut sie. Teilweise. Aber dort, wo sie es nicht tut, könnte sie sogar für Verschlechterungen sorgen.

    Zuerst die gute Nachricht

    Und die ist: der Entwurf für die Novelle hat durchaus einige positive Veränderungen enthalten. Es war sogar manches dabei, das der BSVÖ schon lange immer wieder aktiv gefordert hatte. Dazu gehört zum Beispiel das Vorbeifahrverbot bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel. Das spielt überall dort eine Rolle, wo bei einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle zwischen dem Gehsteig und der tatsächlichen Einstiegstelle eine Fahrbahn liegt, die man überqueren muss, wenn man einsteigen möchte. Auch dass auf Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr ein Querschnitt von mindestens 1,5 Meter als freie Bewegungsfläche zur Verfügung stehen muss, ist eine positive Entwicklung. Den Mindestabstand für das Halten und Parken im Kreuzungsbereich von 5 auf 8 Meter anzuheben, um die Sichtbeziehungen beim Queren zu verbessern, hätte ebenfalls einer unserer langjährigen Forderungen entsprochen. Aber warum denn „hätte“?

    Wie gewonnen, so zerronnen

    Ja, Sie haben richtig gelesen. All die Sensationsmeldungen, die ich mir schon zusammenformuliert hatte, um von diesem lang ersehnten Erfolg zu berichten, müssen vorläufig direkt in den Papierkorb wandern. Grund dafür dürfte eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung sein, in der hauptsächlich finanziell argumentiert wird: es sei zu kostspielig, alle Kreuzungen, an denen der Mindestabstand von 8 Metern nicht gegeben ist, entsprechend anzupassen. 

    Jetzt wird’s gefährlich

    Doch es sind nicht nur die Verbesserungen, die doch nicht kamen, die uns Kopfzerbrechen bereiten. Auch dass bestimmte problematische Punkte im Entwurf nicht zurückgezogen wurden, ist besorgniserregend. Konkret handelt es sich dabei um zwei Aspekte: Rechtsabbiegen und in bestimmten Situationen auch Geradeausfahren bei Rot wird für Radfahrer:innen erlaubt und die Möglichkeit, gemischte Wege zur Fahrbahnquerung für den Fuß- und Radverkehr zu errichten, wird durch ein entsprechendes Straßenverkehrszeichen gefestigt. Insbesondere an der Legalisierung des Rechtsabbiegens bei Rot hatten einige namhafte Organisationen wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit, der ÖAMTC oder auch die WKO Kritik geübt. Der BSVÖ und auch der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hatten sich entschieden dagegen gestellt. Dennoch hat es die Regelung scheinbar ohne größere Probleme in die Regierungsvorlage geschafft.

    Wenn Signale Kopf stehen

    Was stört uns aber so daran, dass es unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden soll, eine rote Ampel nicht zum Anlass zu nehmen anzuhalten? Widerstrebt uns ein allzu harmonisch fließender Verkehr oder vergönnen wir es den Radfahrer:innen nicht, zügig voran zu kommen? Selbstverständlich liegt es daran nicht. Es geht uns um die Sicherheit – und zwar nicht zuletzt die der Radfahrer:innen. Gerade für sie kann es nämlich ganz schön gefährlich werden, wenn die Sichtbeziehungen nicht gegeben sind, um die Verkehrssituation richtig einschätzen zu können, sie sich in der Hitze des Gefechts aber vielleicht allzu sehr auf ihr Glück verlassen.

    Das ist ein wesentlicher Aspekt, aber offen gesagt nicht der, der den BSVÖ als Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen in erster Linie zur Gegeninitiative veranlasst. Was wir für so besonders problematisch halten ist, dass eine solche Regelung unweigerlich dazu führt, dass sich Fußgänger:innen nicht mehr darauf verlassen können, dass ein Freigabesignal – sei es ein grünes Licht, ein schnelles Klopfen oder auch ein tastbares Vibrieren – bedeutet „du kannst jetzt über die Straße gehen und musst nicht damit rechnen überfahren zu werden“.

    Kreuz und Querung

    Apropos „in Ruhe eine Straße queren“: das ist etwas, das auch durch das Zusammenlegen von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten schwierig bis unmöglich wird – und zwar sowohl für Fußgänger:innen als auch für Radfahrer:innen. Genau das wird beim sogenannten „St. Pöltener Modell“, das seit der 30. StVO Novelle gesetzlich verankert ist, gemacht. Könnte man davon ausgehen, dass jeder und jede einzelne auf dieser gemischten Verkehrsfläche einer eigenen Querungslinie folgt und die sich nicht überschneiden, würde es ja funktionieren. In der Praxis ist das aber nicht so – und dafür braucht es gar kein unzivilisiertes, sondern einfach nur ein natürliches Fortbewegungsverhalten. Konflikte sind da vorprogrammiert – auf allen gemischten Verkehrsflächen, für alle, die sie nutzen. Man kommt einander in die Quere. Fußgänger:innen fürchten, von Radfahrer:innen „angefahren“ zu werden, Radfahrer:innen ärgern sich über Fußgänger:innen, durch die sie sich einen Weg bahnen müssen, um nicht zu stolpern. Zufrieden und entspannt ist in Wirklichkeit keiner. Wenn das Ganze mitten auf einer Fahrbahn stattfindet, ist das Problem noch einmal deutlich verschärft und die Situation gefährlicher. Noch schlimmer ist es, wenn man beispielsweise durch eine Sehbehinderung oder Blindheit nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, durch das eigene Verhalten den Konflikt- und Gefahrensituationen entgegenzuwirken oder ihnen rechtzeitig auszuweichen.

    Aufstehen und weitermachen

    Der BSVÖ hat seine Kritik an diesen beiden und auch Anregungen für weitere Punkte, bei denen wir Verbesserungsbedarf sehen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebracht. Am 20. Juni wurde eine unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Fassung der Novelle im Verkehrsausschuss der Bundesregierung beschlossen. Diese Regierungsvorlage braucht nun noch die Zustimmung des Nationalrats – im Grunde also nur mehr eine Formalität.

    Die Veränderungen, die die 33. StVO Novelle bringt oder auch doch nicht bringt, stehen damit fest. Die Verbesserungen, sind erfreulich, die Verschlechterungen und dass unsere Bedenken nicht gehört wurden, sind es nicht. Wie kann es jetzt weitergehen? Selbstverständlich wird sich der BSVÖ weiter einsetzen. Die nächste Gelegenheit wird wohl erst die nächste Novelle bieten. Bis dahin gilt es, das Netzwerk zu erweitern und Argumente zu sammeln.

    Interesse an Details?

    Unter https://www.blindenverband.at/de/information/stellungnahmen finden Sie unsere schon etwas ältere, aber inhaltlich nicht weniger aktuelle Stellungnahme zum Thema Rechtsabbiegen bei Rot. Dort können Sie genauer nachlesen, worin aus unserer Sicht die Problematik besteht. Auch unsere komplette Stellungnahme zum Entwurf der 33. StVO Novelle steht dort zum Download bereit. Wenn Sie sich so richtig vertiefen wollen, finden Sie unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00197/#tab-Stellungnahmen auch die alle anderen Stellungnahmen – unter anderem die des ÖBR, der die des BSVÖ ausdrücklich unterstützt hat.

    Kontakt

    Im Juli und August macht der Mehrsinne Mittwoch eine kleine Pause. Ihre Rückfragen und Anregungen erwartet unter barrierefrei@blindenverband.at ein schattiges Plätzchen, wo sie bis zum Herbst darauf warten dürfen, von Doris Ossberger gelesen und bearbeitet zu werden. Wir wünschen einen angenehmen Sommer!

  • Digitaler Dienstag Juni 2022 – Zeitgerecht und zeitgemäß: Inklusion bei der digitalen Grundbildung

    Das aktuelle Schuljahr ist noch nicht einmal ganz vorbei, doch die Vorbereitungen auf das nächste laufen allerorts auf Hochtouren. Unter anderem betrifft das heuer ein Thema, das hinsichtlich frühestmöglicher gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von großer Bedeutung ist: das neue Pflichtfach „Digitale Grundbildung“ an Österreichs Schulen. So kommt es, dass wir Sie diesmal nicht mit virtuellen Grillwürsteln oder digitalem Sommerspritzer in Richtung Urlaubsstimmung treiben, sondern davon berichten, wie wir uns dafür einsetzen, dass beim Start mit dem neuen Schulfach im Herbst auch blinde und sehbehinderte Schüler:innen voll zum Zug kommen.

    Wenn ich an meinen ersten – und eigentlich auch letzten – Informatikunterricht in der AHS Unterstufe zurückdenke, erscheint vor meinem inneren Auge ein zu dieser Aufgabe verdonnerter mittelmäßig motivierter Mathematiklehrer, der uns zeigte, wie wir in „Write“ das Programm für den nächsten Musik-Klassenabend möglichst stundenfüllend abtippen. So gewissenhaft ich dieser Anleitung jedes Mal gefolgt bin, kann ich mich aus vollster Überzeugung als nicht „digital native“ bezeichnen. Für uns war es damals eine neue Erfahrung, mit der Computermaus ein Icon am Bildschirm anzusteuern, ein Programm zu öffnen und darin ein paar krakelige Linien zu kritzeln oder die Kenntnisse aus dem Maschinschreibkurs mit weniger Fingermuskelkater im Ergebnis auf der PC-Tastatur anwenden zu können. Für meine Kinder ist es keine vierzig Jahre später das Normalste vom Normalen, Buchstaben, die sie gerade einmal kennenlernen, in eine Smartphone-Tastatur zu tippen, und wahrscheinlich vollkommen unvorstellbar, ihr aktuelles Lieblingslied nicht innerhalb weniger Sekunden am Handy gesucht, gefunden und in Dauerschleife gehört zu haben. Und das, obwohl sie sicherlich zu jenen Kindern gehören, die vergleichsweise eingeschränkt Zugang zu digitalen Medien bekommen.

    Höchste Zeit für Anpassungen

    Wie bei allen technischen Entwicklungen im Laufe der Geschichte gibt es auch zu dieser die verschiedensten Standpunkte von Verherrlichung bis Verteufelung und dem ganzen großen Spektrum dazwischen. Egal, wie man persönlich dazu steht – ignorieren lässt es sich nicht, dass wir im digitalen Zeitalter angekommen sind. Das bringt in den verschiedensten Lebensphasen gleichermaßen Chancen wie Herausforderungen und Gefahren. Klar ist auch, dass der Schulunterricht angesichts dieser Entwicklungen nicht derselbe sein kann wie noch vor dreißig oder vierzig Jahren. Nicht zuletzt ist es ja die Schule, in der die Vorbereitung auf viele weitere Lebensphasen stattfindet und wo in den verschiedensten Bereichen der Grundstein dafür gelegt wird, ob sich etwas später für den und die Einzelne eher als Chance oder als womöglich unüberwindbare Herausforderung darstellt. Es ist also gut und wichtig, Schülerinnen und Schülern bei der ganzen Flut von digitalen Medien und den vielen Fähigkeiten, die sie sich schon früh wie von selbst in diesem Bereich aneignen, nach einem wohl überlegten Konzept Unterstützung bei einem vernünftigen Umgang mit all dem anzubieten.

    Inklusion von Anfang an

    Die zunehmende Digitalisierung bietet gerade für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen oft Möglichkeiten, die vor nicht allzu langer Zeit unvorstellbar gewesen wären. Das große „Aber“ dabei: alles, was zur „digitalen Welt“ so dazu gehört, muss so gestaltet sein, dass es für alle zugänglich ist, denn sonst schlägt das Ganze schnell ins Gegenteil um. Und da hapert es leider nach wie vor oft noch ganz gewaltig. Wo könnte das Problem besser bei den Wurzeln gepackt werden als in einem verpflichtenden Gegenstand in der Schule?

    An alle gedacht?

    Als sogenannte verbindliche Übung gab es das Fach „Digitale Grundbildung“ an Mittelschulen und AHS-Unterstufen bereits seit dem Schuljahr 2017/2018. Nun wird das Ganze noch fester verankert, indem es mit September 2022 in ganz Österreich in der 5. bis 8. Schulstufe ein eigenes Pflichtfach mitsamt Benotung geben wird. Die Inhalte gliedern sich in dreierlei Bereiche: Erstens soll grundlegende digitale Kompetenz, also der Umgang mit Hard- und Software, vermittelt werden. Zweitens sollen die Schülerinnen und Schüler sich damit beschäftigen, welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen sich durch den Einsatz dieser digitalen Technologien ergeben und wie sie sinnvoll genutzt und kritisch bewertet werden. Sie sollen also eine gewisse Medienkompetenz erlangen. Drittens soll eine Auseinandersetzung mit den unmittelbaren Interaktions- und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit digitalen Medien stattfinden.

    Das klingt ja soweit einmal alles sehr gut und sinnvoll. Die große Frage für uns dabei: Wurde daran gedacht, dass blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler alle Lehrinhalte in vollem Umfang vermittelt bekommen und damit ebenso zeitgemäß wie ihre Mitschüler:innen auf ein selbstbestimmtes Leben in der heutigen digitalisierten Welt vorbereitet werden?

    Lehrplan mit Lücken

    Die Möglichkeit, sich damit näher zu befassen und auch aktiv einzubringen ergab sich im Rahmen der Begutachtung eines Entwurfs für den Lehrplan zum neuen Pflichtfach. Der BSVÖ hat diese Gelegenheit wahrgenommen und Anfang Mai dieses Jahres eine Stellungnahme eingebracht. Wohlwissend, dass in diesem Rahmen bestenfalls Anpassungen am Lehrplan selbst erwirkt werden können, haben wir uns auch generell zum Konzept hinter der Einführung des Pflichtgegenstandes mit allen Begleitmaßnahmen geäußert. Das geschah in der Hoffnung, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, an das die Stellungnahmen zu adressieren waren, auf diesem Weg auch weitere Empfehlungen für Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich wahrnehmen würde.

    Grundforderung unserer Stellungnahme war, dass digitale Grundbildung Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Sinne der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich sein muss wie ihren Mitschüler:innen. Darüber hinaus war es uns wichtig zu betonen, dass die Auswahl der Inhalte, die vermittelt werden, so erfolgen soll, dass bei allen Schülerinnen und Schülern eine selbstverständliche Herangehensweise an das Thema der universellen Gestaltung digitaler Medien und Angebote gefördert wird. Das soll heißen, dass die Schüler:innen lernen sollten, von Haus aus daran zu denken, dass digitale Medien und Angebote für eine große Zielgruppe mit verschiedensten individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zugänglich sein müssen, und auch danach handeln.

    Was wollen wir?

    Was wir genau in unserer Stellungnahme fordern und empfehlen, können Sie direkt dort nachlesen. Die können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://www.blindenverband.at/media/file/751_Digitale_Grundbildung_BSVOe_Stellungnahme_20220504.pdf. Im Wesentlichen haben wir vier Handlungsfelder aufgezeigt: technische Hilfsmittel, Barrierefreiheit der Lehrmittel, Qualifikation des Lehrpersonals und Inhalte des Unterrichts.

    Bei den ersten beiden Punkten geht es darum, dass Schüler:innen mit Behinderungen von Anfang an die Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die sie brauchen, um mit möglichst gleichwertigen Voraussetzungen wie ihre Mitschüler:innen starten zu können. Dazu gehört natürlich auch eine kompetente Einschulung in den Umgang mit diesen Hilfsmitteln. Ist das einmal gegeben, ist es ganz wichtig, dass die Materialien, die im Unterricht genutzt werden, auch barrierefrei sind. Sind sie das nicht, nützt die ganze Hilfsmittelausstattung und die Kompetenz im Umgang damit nichts.

    Mit dem dritten und vierten Punkt wollen wir darauf hinaus, dass ein Selbstverständnis hinsichtlich Inklusion im digitalen Bereich nur von Lehrpersonal vermittelt werden kann, das auch selbst davon eine ausreichende Vorstellung und die Relevanz verinnerlicht hat. Dazu müssen Lehrerinnen und Lehrer gewisse Basiskenntnisse darüber haben, welche technischen Hilfsmittel es gibt und wie digitale Medien damit genutzt werden. Es braucht also ein eigenes Fach „digitale Barrierefreiheit“ im Rahmen der Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer. Außerdem muss im Lehrplan für das Schulfach explizit erwähnt werden, dass ein Verständnis für universell gestaltete digitale Medien und Angebote, also digitale Barrierefreiheit, zu vermitteln ist.

    Wie geht es nun weiter?

    Ob und in wieweit unsere Empfehlungen Eingang in den Lehrplan für den kommenden Herbst finden, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Dass alle Lücken mit einem Mal geschlossen werden, ist wohl leider nicht ganz realistisch. Wir sind überzeugt, dass die Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit bei der digitalen Grundbildung nicht nur für die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler im späteren Leben enorm wichtig ist, sondern auch für Auftraggeber:innen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Entwickler:innen den immer strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit gerecht werden können. Der BSVÖ wird daher an diesem Thema dran bleiben und weitere Initiativen setzen, bis wir es mit zeitgemäßen und zufriedenstellenden Verhältnissen zu tun haben.

    Kontakt

    Im Juli und August gönnt sich der digitale Dienstag heuer eine Sommerpause. Selbstverständlich sind uns auch währenddessen über Ihre Fragen und Anregungen zu diesem oder anderen Thema per E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at herzlich willkommen. Ansonsten freuen wir uns auf ein Wiederlesen im September!

  • Mehrsinne Mittwoch Mai 2022 – Informationen unter der Hand: Was Handlaufbeschriftungen uns sagen wollen

    Wenn man wissen möchte, wo man ist, kann die richtige Information am richtigen Ort enorm hilfreich sein. Am nützlichsten ist sie, wenn man sie auch entziffern kann.

    Bevor es ans Lesen und womöglich sogar Verstehen einer Information geht, muss sie einmal gefunden werden. Bei sichtbaren Informationen ist das meist keine allzu große Wissenschaft, solange sich deren Anbieter:innen nicht allzu patschert anstellen. Sie werden ganz selbstverständlich überall dort zur Verfügung gestellt, wo irgendetwas nicht selbsterklärend ist – wohin ein Weg führt, welche Funktion ein Knopf hat, was sich hinter einer Tür verbirgt oder was in einen Mistkübel hinein soll. All das wird uns anschaulich vermittelt. Die Kunst besteht eigentlich nur noch darin, es so zu gestalten und zu platzieren, dass es nicht in der allgegenwärtigen Fülle der sichtbaren Eindrücke untergeht. Dann braucht man zum Finden der Information nur mehr aufmerksam in der Gegend herumschauen.

    Die Sache mit dem Finden

    Bei tastbaren Informationen ist das Auffinden eine deutlich größere Herausforderung – für Nutzer:innen und Planer:innen gleichermaßen. Schon alleine das Wissen darüber, dass es an einem Ort etwas Informatives zu ertasten gibt, drängt sich nicht so auf, wie es das bei sichtbaren Infos tut. Und selbst, wenn man weiß, dass es etwas zu finden geben sollte, gestaltet sich das „auf gut Glück durch die Gegend Tasten“ in einem Raum, der größer ist als der eigene Schreibtisch, ungleich schwieriger und weniger erfolgversprechend als sich sehend umzuschauen. Man kann es drehen und wenden, wie man will: das Tasten gehört nun mal nicht zu den Fernsinnen wie das Sehen oder auch das Hören. Gibt es dann überhaupt eine Möglichkeit, kleine tastbare Schilder in einem großen Gebäude zu finden?

    Selbstläufer in puncto Finden

    Eine Möglichkeit, die man als Planer:in immer hat, ist, zu einer taktilen Information eine taktile Leitlinie hin zu führen, wenn man will, dass sie gefunden wird. Das Problem ist nur, dass man bei taktilen Leitlinien schon ziemlich genau darauf achten muss, dass es nicht zu viele werden. Dafür muss sorgfältig ausgewählt werden, wohin eine Linie wirklich sinnvoll ist. Würde man jede einzelne tastbare Information anbinden, hätte man bald am Boden eine kreuz und quer gestreifte Fläche und erst wieder keine Orientierung. Deshalb behilft man sich damit, tastbare Schilder in erster Linie an Stellen anzubringen, an denen es auch ohne extra hin geführt zu werden, gute Chancen gibt, dass man sie findet.

    Solche Stellen gibt es nicht allzu viele. Ein Klassiker sind Türschilder. Zugegeben, so ganz intuitiv auffindbar sind die nicht. Aber sie sind immerhin als Möglichkeit dafür, tastbare Informationen unterzubringen, so bekannt, dass es den Aufwand wert ist, auf gut Glück nach einer zu suchen. Am besten tut man das an der Wand unmittelbar neben der Türe auf der Seite, wo die Türschnalle ist, ungefähr in Durchschnitts-Augenhöhe. Wenn es etwas gibt, dann sollte es dort in der Gegend montiert sein.

    Es geht aber noch intuitiver, und zwar bei Handläufen: Dadurch, dass sie ja die Funktion haben angegriffen zu werden, gelingt es tastbaren Informationen kaum wo anders so gut, sich wie von selbst unter die Finger zu legen.

    Ist da etwas?

    Natürlich bzw. leider ist nicht überall, wo ein Handlauf ist, zwangsläufig auch eine tastbare Information. Am wahrscheinlichsten sind sie direkt am Anfang und Ende jedes Handlaufs – also bei einer Treppe auf beiden Seiten – zu finden. Am besten auf dem waagrechten Teil, der über die Treppe ein wenig hinaus führt. Dort gehören sie laut Norm nämlich hin. Das hat einen guten praktischen Grund, denn es gewährleistet, dass man beim konzentrierten Lesen in Ruhe am Treppenpodest stehen kann und nicht mitten auf der Treppe, wo der Untergrund doch deutlich unsicherer ist. Oft wird das aber nicht so strikt eingehalten – manchmal aus Unwissen, manchmal aus Unwillen und manchmal einfach deshalb, weil es diesen waagrechten Teil des Handlaufs nicht gibt. Wenn sich also direkt am Anfang und Ende eines Handlaufs nichts Tastbares aufdrängt, sollte man die Hoffnung auf den nächsten paar Zentimetern noch nicht aufgeben. Wenn es allerdings zu weit in Richtung Verlauf der Treppe geht, dann ist ein Schild, das man dort noch findet, zumindest nicht so platziert, wie wir und die Norm uns das vorstellen.

    Essenzielles zur Orientierung

    Was können Sie sich nun an Informationen auf so einem Handlaufschildchen erwarten? Nun, Romane können und sollen auch gar nicht untergebracht werden. Im Gegenteil, je kürzer und prägnanter die Information ist, desto besser. Allgemein verständlich sollte sie dabei trotzdem bleiben. Deshalb ist besonders bei Abkürzungen Vorsicht geboten. Da sollten wirklich nur absolut gängige, wie z.B. „Str.“ für „Straße“ genutzt werden. Einiges an Kürze könnte man mit Symbolen erreichen. Aber auch da gilt es, sich auf eine sehr geringe Auswahl von einfach ertastbaren und selbsterklärenden Symbolen zu beschränken. Am allerbesten arbeitet man nur mit Pfeilen in verschiedene Richtungen in Kombination mit Text. Für das, was Handlaufinformationen uns sinnvoller Weise sagen können und sollen, reicht das absolut aus: Wo sind wir, woher kommen wir, wohin gehen wir? Fast schon philosophisch, oder?

    Lesen mit zwei Sinnen

    Damit möglichst viele Menschen sie nutzen können, müssen die Informationen auf den Handlaufschilder nicht nur tastbar, sondern auch gut sichtbar sein – zumindest jener Teil, mit dem sehende Menschen etwas anfangen können. Also für die als Relief ausgeführten Großbuchstaben, Ziffern, Pfeile und sonstige Symbole. Die Brailleschrift muss nicht gut sichtbar sein – obwohl es auch niemanden stört, wenn sie es ist. Gerade auf Handlaufschildern ist der beste Platz, um sie unterzubringen, sogar einer, wo sie für sehende Menschen eher versteckt ist: auf der Seite des Handlaufs, der den auf der Treppe stehenden Nutzer:innen abgewandt ist. Bei Handläufen mit einem runden Querschnitt kann die Information an dieser Stelle besonders bequem gelesen werden, weil es eine Handhaltung erlaubt, in der das Tasten gut funktioniert. Gleichzeitig geht es sich so aus, dass die Zeichen, die gesehen werden müssen, schön prominent entlang der Oberseite des Handlaufs verlaufen.

    Aber Moment, kurz zurück: Haben Sie richtig gelesen, habe ich da gerade von „sonstigen Symbolen“ gesprochen? Und hatte ich nicht eben noch behauptet, man sollte sich tunlichst auf Pfeile beschränken? Ja, erwischt, da habe ich Ihnen noch eine Kleinigkeit vorbehalten. Oder besser gesagt: Ich habe Ihnen das Beste zum Schluss aufgehoben. Es gibt nämlich noch drei weitere Symbole, die für Handlaufinformationen typisch sind. Das sind sie, weil sie in der Norm stehen. Oder umgekehrt. Wer weiß das schon – ist wohl eine von diesen Henne- und Ei-Geschichten. Jedenfalls sind sie erfahrungsgemäß nicht für alle so selbsterklärend, wie es die Norm sich vorstellt.  

    Zeichen richtig deuten

    Das erste dieser Symbole wird in der Norm „Fadenkreuz“ genannt und wird verwendet, um den Standort zwischen den Wegen in zwei unterschiedliche Richtungen zu kennzeichnen. Das ist nichts anderes als ein kleiner Kreis, von dem oben, unten, rechts und links jeweils ein kurzer Strich weg geht. Dort, wo eine Richtung angegeben wird, ist dieser Strich zu einem Pfeil verlängert. Wenn Sie also z.B. zu einer aufwärts führenden Treppe kommen, könnte dort ein Schild sein, auf dem in der Mitte ein solcher Kreis ist, von dem aus ein Pfeil in Richtung Treppenaufgang und ein zweiter in die entgegengesetzte Richtung zeigt. Jeweils hinter dem Pfeil sollte dann stehen, wohin er zeigt. Also z.B. ein Straßenname, eine Buslinie, eine Zimmernummer oder sonstiges. Sie wissen dann also, welche Wege Ihnen zur Auswahl stehen.

    Das zweite Symbol ist eines für „Ausgang“, das gleichzeitig angibt, in welche Richtung Sie gehen müssen, um dorthin zu kommen. Es ist ein auf einer Seite offenes Rechteck. Aus der offenen Seite heraus zeigt ein Pfeil in die Richtung, in der der Ausgang liegt. In einem Gebäude könnten Sie z.B. ein Schild finden, auf dem ein „1.OG“ Sie darüber informiert, dass Sie im ersten Obergeschoß sind, und rechts oder links davon das eben beschriebene Zeichen Ihnen den Weg zum Ausgang weist. Für Notausgänge gibt es eine Spezialform dieses Zeichens, mit einem zweiten Strich parallel zur geschlossenen Seite des Rechtecks. Sehend unterscheidet es sich zusätzlich durch den grünen Hintergrund vom „normalen“ Ausgang-Zeichen. Es wird eingesetzt, wenn der Notausgang nicht derselbe wie der allgemeine Ausgang ist.

    Das dritte Symbol ist dazu da, um am Handlauf auf eine taktile Informationstafel an der Wand hinzuweisen. Das kann sinnvoll sein, wenn es an einer Stelle mehr Informationen braucht als man auf einem Handlauf unterbringen kann. Außerdem bietet es sich an, wenn man den Handlauf als Leitelement nutzen möchte, das zu einer Informationstafel führt. Das Zeichen besteht aus einem kleinen „I“ (kurzer senkrechter Strich mit Punkt darüber), das für „Information“ steht und rechts und links zwei gebogenen Pfeilen, die in Richtung Wand zeigen.

    Kontakt

    Die Norm, in der all das beschrieben ist, heißt ÖNORM V 2105. Im Moment wird eine europäische Norm über taktile Beschriftungen ausgearbeitet, die die österreichische Norm wahrscheinlich in einigen Jahren ersetzen wird. Der BSVÖ arbeitet an der Entwicklung dieser europäischen Norm tatkräftig mit. Möchten Sie uns dafür etwas aus Ihrer Erfahrung als Nutzerin oder Nutzer mitgeben? Oder haben Sie weitere Fragen zur Bedeutung der Handlaufinformationen? Melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag Mai 2022 – Zuugle: Weg ins Grüne auf Schiene – für alle?

    Der Mai ist da, der Wald lockt, der Berg ruft. Für viele spricht vieles dafür, auch die Anreise autofrei anzutreten. Und wenn der Startpunkt nicht gerade ums Eck liegt, tut es vielleicht die nächste Bushaltestelle. Hier knüpft „Zuugle“ an, eine Suchmaschine, bei der man Wandertouren inklusive Anreise mit Öffis planen kann. An sich eine feine Idee, finden wir. Aber funktioniert das Suchen auch ohne Stolpersteine?

    Warum es notwendig ist, dass Webseiten für alle zugänglich sind, müssen wir ja nicht mehr erklären. Was macht es gerade bei dieser so interessant, die Barrierefreiheit etwas genauer unter die Lupe zu nehmen? Öffentliche Verkehrsmittel sind für alle, die selbst kein Auto lenken können, extrem wichtig, um auch auf längeren Strecken selbständig unterwegs sein zu können. Für sie ist es also besonders nützlich, Ziele danach suchen zu können, ob und wie sie mit Öffis erreichbar sind. Das gilt beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderungen und blinde Menschen, die bekanntlich auch bei Webseiten allzu oft auf Probleme stoßen, weil bei der Gestaltung nicht an digitale Barrierefreiheit gedacht wurde. Woran hat man bei Zuugle gedacht? Dr.in Susanne Buchner-Sabathy ist der Frage auf den Grund gegangen.

    Versteckte Maus

    Ein erster, einfacher Schritt, um sich einen Eindruck von der Zugänglichkeit einer Webseite zu machen, braucht weder viel Fachwissen noch besondere Hilfsmittel. Im Gegenteil, es genügt, ein ganz vertrautes Hilfsmittel, nämlich die Computermaus, einmal eine Runde aussetzen zu lassen. Und dann? Weiter geht’s mit der Tastatur: Mit TAB erkunden Sie Menüpunkte, Links, Schalter und sonstiges. Mit ENTER können Sie sie aktivieren. Die Pfeiltasten nützen Sie beispielsweise zum Scrollen oder auch zum Navigieren in Ausklappmenüs. Und auch die Leertaste kann manchmal hilfreich sein. Für viele Menschen ist es ganz normal, am Computer so zu arbeiten, weil es für sie einfacher ist als mit der Maus.

    Auf www.zuugle.at haben wir das einmal versucht. Zunächst sieht es gar nicht so schlecht aus. Die Seite ist recht einfach und übersichtlich aufgebaut – schön prominent je ein Eingabefeld für „Heimatbahnhof“ und „Ausflugsziel“ und daneben eine Taste „Ergebnisse anzeigen“. Bei Kontrast und Schriftgröße ist Luft nach oben, keine Frage. Aber mit der TAB-Taste springt der sogenannte Fokus munter von einem zum nächsten Element – man kommt also zumindest einmal so weit, dass man etwas eintragen und sich das Ergebnis anzeigen lassen könnte.

    Kurzes Vergnügen

    Die Freude ist allerdings von kurzer Dauer, denn beim Eintragen des Heimatbahnhofs werden automatisch Vorschläge angezeigt, die mit der Tastatur nicht angesteuert werden können. Das wäre ja halb so schlimm, wenn Zuugle offen für neue Vorschläge wäre. Und so scheint es zunächst auch, denn das von uns eingetragene „Wien“ bleibt beim Weiterspringen zum nächsten Feld brav stehen. Wird aber der Schalter zum Anzeigen der Ergebnisse betätigt, erscheint wieder der Ausgangsort, der offensichtlich von Haus aus eingestellt ist, im Eingabefeld und es werden entsprechend Ergebnisse mit Start in Amstetten angezeigt.

    Für alle Amstettner:innen ist das selbstverständlich nicht unbedingt ein Problem. Aber auch sie bleiben, wenn sie eine Tastatur nutzen, leider nicht lange glücklich. Ausgerechnet die Ergebnisse lassen sich mit TAB nicht ansteuern. Sie sind nämlich nicht als Links programmiert. Und so gibt es bei der Ergebnisübersicht, die einem den Mund ja durchaus wässrig machen würde, mit der Tastatur kein Weiterkommen.

    Start auf Kauderwelsch

    Was dieses Problem angeht, haben Screenreader-Nutzer:innen mehr Glück. Die Ergebnisse sind nämlich als Überschriften formatiert und mit dem Screenreader kann man die ansteuern und – wenn sie als anklickbar angesagt werden – mit ENTER zu den Inhalten dahinter gelangen. Für sie ist dafür der erste Eindruck von Zuugle kein so großartiger, denn die Seitensprache ist auf Englisch eingestellt. Der deutsche Text wird dadurch mit englischer Aussprache gelesen und das tut der Verständlichkeit nichts Gutes. Mit den Screenreader-Einstellungen können Nutzer:innen das unterbinden. Trotzdem, ein herzliches Willkommen klingt anders.

    Ist diese Hürde einmal überwunden, so fällt positiv auf, dass die Eingabefelder und die Schaltfläche zum Suchen sinnvoll beschriftet und auch problemlos bedienbar sind. Es ist also mit dem Screenreader möglich, zu Ergebnissen zu kommen und auch zu den Detailinformationen dazu zu gelangen. Die Darstellung der Ergebnisse ist aber durchwegs mühsam zu lesen, denn es ist keine sinnvolle Struktur da, in der man sich gut zurechtfinden könnte. Nur ein Beispiel: Welchen Teil würden Sie bei der Angabe „Dauer: 4,5 Stunden“ als Überschrift kennzeichnen? Die „Dauer“? Wir auch. Zuugle nicht. Dort sind die „4,5 Stunden“ die Überschrift.

    Fazit: Funktionieren ist anders

    Dass die Seite gar nicht zugänglich ist, könnte man zumindest für jene, die einen Screenreader nutzen, fairer Weise nicht behaupten. Selbst für sie ist sie es aber eher schlecht als recht – überhaupt, wenn man bedenkt, dass gleich am Anfang gewissermaßen ein Workaround steht, ohne das das meiste gar nicht verständlich wäre. Sehende Tastatur-Nutzer:innen können die praktische Suchmaschine de facto gar nicht nutzen.

    Das ist ausgesprochen schade, denn das Angebot wäre sicherlich gerade für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen sehr reizvoll. Die Arbeit an der Barrierefreiheit von Zuugle wäre also sehr wünschenswert. Und wenn man schon einmal dabei ist, könnten auch bei den Detailinfos solche hinzugefügt werden, die für Menschen mit Behinderungen hilfreich sind – beispielsweise eine Angabe, ob am Ankunftsbahnhof ein ÖBB Mobilitätsservice verfügbar ist.

    Alles in allem geht es aber gar nicht so sehr um technische Details und noch weniger darum, ob eine Webseite, eine App, eine Umgebung, eine Veranstaltung oder was auch immer für Menschen mit Behinderungen besonders relevant ist oder nicht. Es sollen einfach möglichst alle Menschen in möglichst allen Situationen von Haus aus Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, die jeweiligen Angebote ohne Probleme und ohne Hilfe zu nutzen. Dafür ist es wichtig, dass Barrierefreiheit – ob digital, baulich, organisatorisch oder wie auch immer – mit einer immer größeren Selbstverständlichkeit von Anfang an bedacht und umgesetzt wird.

    Kontakt

    Bei Rückfragen erreichen Sie Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Mehrsinne Mittwoch April 2022 – Barrierefreie Veranstaltungen: Wenn Treffen wieder greifbar wird

    Der Frühling ist da und mit ihm die Hoffnung, dass wir außerhalb der eigenen vier Wände auch etwas anderem als Viren begegnen könnten. Oder womöglich sogar jemand anderem. Das lassen sich auch Veranstalter:innen diverser Veranstaltungen nicht zweimal sagen und veranstalten munter drauflos. Uns gibt das einen willkommenen Anlass, um den Mehrsinne Mittwoch der Frage zu widmen, was wir in puncto Barrierefreiheit gerne beachtet wüssten.

    Wenn Sie jetzt kurz davor sind, den Artikel weg zu legen, weil Ihnen schwant, dass das endlos werden könnte, haben wir zweit gute Nachrichten für Sie: Erstens werden wir uns nicht mit Klassikern wie Rampen, Türbreiten oder barrierefreien WCs befassen. Die sind zwar ausgesprochen wichtig, erscheinen aber sowieso vor dem geistigen Auge all jener, denen der Begriff „Barrierefreiheit“ schon irgendwann irgendwo untergekommen ist. Zweitens haben wir ganz vieles schon ausgelagert. Fast alles, das Sie am Digitalen Dienstag im April zum Thema virtuelle Meetings lesen konnten, gilt sinngemäß für „echte“ Treffen genauso. Kurzum, was uns heute interessiert, sind Aspekte, die nicht schon genügend kluge Köpfe in zahlreichen wertvollen Broschüren festgehalten haben. Wer weiß, vielleicht brauchen wir sogar genau Sie und Ihren klugen Kopf, um überhaupt erst herauszufinden, worauf es wirklich ankommt. Aber dazu später.

    Zuerst ein paar Basics

    Ja, ich weiß, gerade habe ich Ihnen versprochen, dass wir auf schon mehrfach Durchgekautes heute pfeifen. Eine kleine Einleitung kann aber doch nicht schaden, oder? Bauen wir also auf dem auf, was wir schon haben. Was die grundsätzliche Herangehensweise betrifft, kann man sich von den Tipps für barrierefreie Videokonferenzen wirklich einiges auch für physische Veranstaltungen mitnehmen – von der Barrierefreiheit der verschiedensten Dokumente und Informationen bis hin zur Gestaltung von Vortrag und Moderation. Den allerheißesten darunter kann und will ich Ihnen gerade am Mehrsinne Mittwoch nicht vorenthalten: Denken Sie groß! Wenn ich „groß“ sage, meine ich „universell“. Und wenn ich „universell“ sage, meine ich „inklusiv“.

    Was sollen Sie nun groß denken – den finanziellen Rahmen vielleicht oder die öffentliche Wirkung? Nein, Ihre Zielgruppe! Natürlich geht es dabei nicht zuletzt darum, dass Menschen mit verschiedensten individuellen Voraussetzungen – zum Beispiel auch einer Behinderung – motiviert in Ihre Veranstaltung hinein und zufrieden wieder hinaus gehen können. Das werden sie aber ganz besonders dann tun, wenn nicht der Eindruck entsteht, es würde für einzelne ein extra Aufwand betrieben. Wenn alles von Haus aus so gestaltet und organisiert ist, dass sich alle Teilnehmenden gut aufgehoben fühlen und sicher agieren können, ist das eine hervorragende Grundlage für eine gelungene Veranstaltung.

    Durch und durch durchdacht

    Was gilt es nun zusätzlich zu bedenken, wenn der Schritt hinaus aus der virtuellen in die große weite physische Welt gewagt wird? Eines liegt auf der Hand: Es geht hier wohl hauptsächlich um Aspekte, die mit Räumlichkeiten zu tun haben. Für blinde und sehbehinderte Menschen kann man die Maßnahmen, auf die es hier ankommt, im Wesentlichen mit zwei Überbegriffen zusammenfassen: Orientierung und Sicherheit. Dabei darf man nicht vergessen, dass Orientierung ganz oft eine Voraussetzung für Sicherheit ist. Man ist gut beraten, bereits bei der Auswahl des Veranstaltungsortes nicht nur auf die gute alte stufenlose Zugänglichkeit zu achten, sondern auch darauf, dass bestimmte bauliche und gestalterische Voraussetzungen gegeben sind – Stichwort Beleuchtung, Kontraste, Orientierungssystem, Gefahrenbereichsabsicherung etc. So finden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Teilnehmenden gut zurecht und Ihre Veranstaltung wird auch nicht von der Sorge um Verletzte dominiert.

    Auch die Anreisemöglichkeiten sollten bei der Auswahl des Veranstaltungsortes mit bedacht werden. Optimal ist die Auswahl eines Ortes, der gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Sämtliche Angebote, um die Anreise zu erleichtern, sollten Sie allen Teilnehmenden zur Verfügung stellen – auch, wenn Sie bei der Idee dazu vielleicht in erster Linie z.B. blinde Menschen im Hinterkopf hatten. Von einer verlässlichen Wegbeschreibung oder auch der Möglichkeit, sich von einem bestimmten Punkt abholen zu lassen, wenn die Straßenbahn nicht direkt vor dem Hauseingang hält, profitiert im Zweifelsfall jede:r. Auch zum Beispiel eine Beschreibung der Situation vor Ort – räumlich, aber auch organisatorisch – gehört zu dieser Art von Informationen, die bereits im Vorfeld gegeben werden können, für alle Teilnehmenden sehr hilfreich sind und auf jeden Fall viel Sicherheit geben.

    Ankommen, Pause und sonstige Zerstreuungen

    Ist die Anreise dann geschafft, sind wir bereits mitten drin in einer der Situationen, die physische Veranstaltungen ganz wesentlich von virtuellen unterscheiden, und die für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen eine Barriere darstellt, die sich noch nicht so sehr herumgesprochen haben dürfte. Dabei ist es eigentlich etwas, womit jeder und jede bis zu einem gewissen Grad konfrontiert ist: die Orientierungslosigkeit in einer neuen Umgebung mit unbekannten Menschen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich persönlich bin da extrem dankbar, wenn für einen persönlichen Empfang mit ein paar orientierenden Worten gesorgt ist, damit ich weiß, wohin ich muss und was ich dort tun soll. In diesem Rahmen lässt sich zum Beispiel sehr elegant das Angebot einer Begleitung zum Sitzungssaal oder ähnlichem unterbringen.

    Wir begegnen dieser Situation aber nicht nur beim Ankommen, sondern auch zum Beispiel in Pausen, in denen wir oft zumindest anfänglich einmal etwas peinlich berührt in der Gegend herumstehen. Menschen ohne Sehbehinderung haben mit etwas Glück in so einem Fall die Möglichkeit, sich ans Buffet zu begeben und dort vielleicht sogar schon beim Warten an der Kaffeemaschine mit jemandem ins Gespräch zu kommen. Gibt es kein Buffet, aber dafür vielleicht eine Person, mit der man sich gerne unterhalten würde, hat man gute Chancen, sie im Pausenraum zu erspähen und auf sie zuzugehen. Menschen, die nicht gut genug sehen, um sich an einem Buffet bedienen oder andere Personen in einer Menschenmenge finden zu können, sind in solchen unmoderierten Situationen extrem benachteiligt.

    Gleichgestelltes (nicht) Netzwerken

    Beim Plaudern über die Zufriedenheit mit der weiten Verbreitung von virtuellen Veranstaltungen berichten die meisten fast ausschließlich über Vorteile – mit einer Ausnahme: die gemeinsamen Pausen fallen weg. Und damit all die sozialen Kontakte, die geknüpft, die Vieraugengespräche, die geführt, und die Knöpfe, die dabei gelöst werden. Versuche, Teilnehmende in virtuelle Pausenräume zu stecken, scheitern meist. Es fehlt wohl die Atmosphäre, die es für ein Pausengespräch braucht. Etwas Gutes hat das Ganze aber bei aller Nachteiligkeit: Sie betrifft alle, ganz egal, wie gut oder schlecht sie sehen. Wenn wir aber nach und nach wieder zurück in nicht virtuelle Umgebungen wandern, sollten wir uns damit auseinandersetzen, wie wir dort dafür sorgen können, dass der große Vorteil der Netzwerkmöglichkeiten für alle zum Tragen kommt.

    Lassen Sie uns reden!

    Ein paar Gedanken dazu, wie Veranstalter:innen ihre Gäste gezielt unterstützen könnten, aufeinander zuzugehen und miteinander ins Gespräch zu kommen, haben wir uns in der Kompetenzstelle für Barrierefreiheit bereits gemacht. Wenn man nur daran denkt, lässt sich einiges machen – von der Ice-Breaker Aktion am Anfang einer Veranstaltung zum Kennenlernen über organisatorische Maßnahmen, um beispielsweise auf Referent:innen gezielt zugehen zu können, bis hin zu sogenannten Event-Apps. All diesen Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie die Kommunikationsmöglichkeiten für alle Teilnehmenden und damit die Qualität der Veranstaltung als Ganzes verbessern. Dass sie auch für die Zugänglichkeit der Veranstaltung in ihrem vollen Umfang sorgen können, steigert ihre Bedeutung deutlich.

    Doch wie gesagt: Dass die Einschränkung beim Vernetzten für viele Menschen eine solche Hürde im Rahmen von Veranstaltungen ist, ist wenigen bekannt. Wie geht es Ihnen mit solchen und anderen Hürden bei Veranstaltungen? Was stört Sie besonders? Was würde Ihnen helfen? Von welchen Lösungen sind Sie begeistert? Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Anregungen mit uns teilen und mithelfen, Veranstalter:innen zu sinnvollen Maßnahmen zu motivieren! Bitte melden Sie sich dazu bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at