Autor: admin

  • Digitaler Dienstag April 2022 – Wir treffen uns dann im Netz: Virtuelle Meetings für alle

    Egal, ob es draußen stürmt und schneit, ein lauer Frühlingsregen runter prasselt oder die ersten wirklich warmen Sonnenstrahlen sich ihren Weg in unsere Winter geplagten Gemüter bahnen – ein virtuelles Meeting geht fast immer. Doch gilt das auch für blinde und sehbehinderte Menschen? Was Sie beitragen können, damit es das tut, damit beschäftigen wir uns in unserer heutigen April-Ausgabe des Digitalen Dienstag!

    Der Weg zum Schreibtisch ist nicht weit, Kuschelsocken und Pyjamahose sind schnell diskret darunter verborgen. Ein Platz am Schoß oder in der Hand für Laptop oder Handy findet sich im Zweifelsfall immer. Ein Schnupfen, der auskuriert, das Kind, das beschäftigt, oder der Hund, der ausgeführt werden will – alles kein Hindernis. Da gibt es keine Ausrede, da kann der April machen, was er will. Eine kleines Familientreffen hier, eine geschichtsträchtige internationale Konferenz da: spätestens seit Aufkommen von Lockdowns und Homeoffice als Massenphänomen kann sich kaum jemand mehr den Reizen des Internet als Treffpunkt entziehen.

    Scheinbar schwellenlos

    So abseits des physischen Raums, der gebauten Strukturen, der betonierten Hürden und der in Stein gemeißelten Baugesetze könnte man fast meinen, wir hätten es hier endlich mit einer Situation zu tun, wo uns Barrieren nicht weiter beschäftigen. Und teilweise stimmt das schon: Wenn wir nicht wollen, müssen wir uns für ein virtuelles Treffen nicht einmal aus den vertrauten eigenen vier Wänden hinaus bewegen. Alle kleineren und größeren Strapazen, die wir dafür in Kauf nehmen müssten, fallen plötzlich weg. Aber – Sie werden es sich schon denken – so einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Wo bauliche Barrieren verschwinden, tauchen digitale auf. Das beginnt schon lange bevor man überhaupt im virtuellen Besprechungszimmer sitzt, denn auch digitale Wege können beschwerlich sein. Ob es der Internetzugang, das passende Gerät, das technische Können oder die Zugänglichkeit der Anwendung ist – die Möglichkeiten, woran man scheitern kann, sind zahlreich.

    Hoffnungsfrohe Frühlingsperspektive

    Doch auf die Hürden wollen wir heute ausnahmsweise nicht näher eingehen. Im Gegenteil, wir widmen uns der Frage, wie das Treffen im virtuellen Raum, wenn man es einmal bis dorthin geschafft hat, für alle Beteiligten ein Erfolgserlebnis werden kann. Auch die Frage, welche Plattformen besser oder schlechter zugänglich sind, wollen wir dabei einmal außen vor lassen. Da gibt es Unterschiede, teilweise sogar ganz beträchtliche. Für das, was wir heute ergründen wollen, gehen wir aber einmal davon aus, dass wir es mit einer zu tun haben, die grundsätzlich gut barrierefrei nutzbar ist. Denn auch, wenn diese Grundvoraussetzung gegeben ist, kann man sich nicht automatisch zurücklehnen, den Dingen ihren Lauf lassen und sich sicher sein, dass der Inklusionsfaktor schon gegeben sein wird.

    Auf Knopfdruck im Besprechungsraum

    Google Meet, GoTo Meeting, Microsoft Teams, Webex Meetings, Zoom und wie sie alle heißen – allen ist gemeinsam, dass es meist mehrere Möglichkeiten gibt, an einer Sitzung teilzunehmen. Am besten ist es, wenn man ein Gerät mit Internetverbindung nutzt, denn dann sind meist alle Funktionen verfügbar. In einer Einladung zu einem virtuellen Meeting finden Sie dafür einen Link, der direkt zur Besprechung führt. Manchmal wird dort auch ein Passwort angegeben, das Sie brauchen, um nach Aufrufen des Zugangslinks Zutritt zu dem Meeting zu erhalten.

    Bei den meisten Plattformen müssen Sie einmalig eine kostenlose Software auf Ihrem Gerät installieren, um an Besprechungen teilnehmen zu können. Wenn Sie sie noch nicht installiert haben, sollten Sie beim Aufrufen des Links automatisch eine Möglichkeit zum Herunterladen der passenden Software angeboten bekommen. Teilweise geht es auch ohne Software am Gerät, indem Sie direkt über den Webbrowser einsteigen. Das führt aber mitunter zu einer deutlich instabileren Verbindung und es stehen dann manchmal auch nicht alle Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    Nach Aufrufen des Zugangslinks können Sie Ihren Namen, mit dem Sie in der Besprechung aufscheinen wollen, eintragen. Hier sollten Sie einen Namen wählen, an dem man Sie eindeutig erkennt. Je nachdem, mit wem Sie sich treffen, können Sie z.B. nur Ihren Vornamen, den Vor- und Nachnamen oder auch zusätzlich die Bezeichnung der Organisation, die Sie vertreten, angeben.

    Manchmal ist es nicht möglich, an einem Online-Meeting auch wirklich „online“ teilzunehmen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn es Probleme mit der Internetverbindung gibt oder man gerade gar keine in der Nähe hat. Oder wenn kein Gerät zur Verfügung steht, mit dem man die Internetverbindung nutzen könnte. Oder – traurig, aber wahr – wenn die online Anwendung nicht barrierefrei nutzbar ist. Für solche Fälle gibt es fast immer die Möglichkeit, sich per Telefon zuzuschalten. Oft werden die Telefonnummern dafür mit dem Zugangslink verschickt. Wenn Sie dort keine finden, wenden Sie sich am besten an den:die Organisator:in des Meetings. Beim Teilnehmen per Telefon stehen Ihnen zwar nicht alle Funktionen zur Verfügung, aber immerhin können Sie der Diskussion folgen und daran teilnehmen.

    Basisfunktionen einer jeden Online-Sitzung

    Für erfahrene Online-Sitzer:innen wird das jetzt nicht neu sein. Dennoch, eine kleine Checkliste, welche Möglichkeiten Sie in fast jeder virtuellen Besprechung unabhängig von der Plattform vorfinden sollten, kann nicht schaden – nicht zuletzt um danach zu suchen, wenn Sie es mit einer für Sie neuen Anwendung zu tun haben und sich rasch darin orientieren wollen.

    Wenn Sie an einer Online-Konferenz per Telefon teilnehmen, können Sie nur die Audiofunktion nutzen – da gibt es dann, zumindest für Sie, keinen Unterschied zu einer klassischen Telefonkonferenz. Wenn Sie über die App auf Ihrem Smartphone oder Computer oder auch direkt im Webbrowser teilnehmen, haben Sie fast immer bestimmte Basisfunktionen zur Verfügung: Audio, Video, Bildschirmübertragung, Chat, Reaktionen.
    Diese Funktionen können Sie über Schaltflächen am Bildschirm bedienen. Meist gibt es aber auch Tastaturkürzel dafür.

    Sie können bei jeder Videokonferenz einstellen, ob man Sie hören und sehen kann, indem Sie Mikrofon und Kamera unabhängig voneinander ein- und ausschalten. Die Bildschirmübertragung wird üblicherweise genutzt, um Unterlagen zum Mitlesen zu „projizieren“ – also zum Beispiel eine Präsentation oder ein Dokument, in dem gemeinsam gearbeitet wird. Auch was die Barrierefreiheit betrifft, ist die Bildschirmübertragung fast eins zu eins mit einer „echten“ Präsentation bei einer physischen Sitzung gleichzusetzen: Man kann sie sehen – nicht mehr und nicht weniger. Damit man das, was gezeigt wird, besonders gut sieht, hat man ein paar mehr Möglichkeiten als in einem Sitzungssaal. Zum Beispiel können Sie beliebig nahe zum Bildschirm gehen oder Ihre Vergrößerungssoftware und gewohnte Bildschirmeinstellungen nutzen. Die Inhalte lassen sich aber nicht mit dem Screenreader auslesen. Im Chat kann man sich schriftlich austauschen. Oft – aber nicht immer – können Sie hier bei jeder Nachricht wählen, ob Sie an alle oder „privat“ an nur eine Person schreiben. Die „Reaktionen“ dienen dazu, dass Sie sich einbringen können ohne gleich eine Wortmeldung abzugeben. Die häufigste solche Reaktion, die Sie fast immer finden werden, ist das „Handheben“, mit dem Sie darauf aufmerksam machen können, dass Sie etwas sagen möchten.

    Mitmachen und Nachhören

    Schon mit den Basisfunktionen ist in Videokonferenzen einiges an Interaktion über das bloße „miteinander Sprechen“ hinaus möglich. Mit Chat und Handheben können z.B. Abstimmungen gemacht werden, Sie können im Chat zwischendurch kurze Kommentare „abwerfen“ oder mit der Reaktionen-Funktion applaudieren, Ihre Zustimmung ausdrücken und vieles mehr. Manche Organisator:innen nutzen aber auch zusätzliche Funktionen, um ihr Publikum besonders aktiv einzubinden. Dafür gibt es dann zum Beispiel Umfragetools, mit denen allen Teilnehmenden eine Frage und mögliche Antwortmöglichkeiten zur Auswahl angezeigt bekommen und die dann auch automatisch „ausgewertet“ werden können. Oder es gibt Möglichkeiten, beispielsweise für ein Brainstorming, den geteilten Bildschirm als eine Art Pinnwand zu nutzen, auf der alle Teilnehmenden etwas schreiben oder zeichnen können. Diese Tools sind zum Gestalten einer online Veranstaltung zwar sehr verlockend, aber was die Zugänglichkeit für alle Teilnehmenden betrifft mit Vorsicht zu genießen. Mehr dazu später.

    Was bei Videokonferenzen auch öfters vorkommt, ist, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird. Das kann sehr hilfreich sein, weil Sie dadurch die Möglichkeit bekommen, sich das Ganze hinterher noch einmal anzuhören. Auch als Teilnehmende:r steht Ihnen diese Funktion manchmal zur Verfügung. Allerdings kann sie nur genutzt werden, wenn der:die Organisator:in Ihnen die Berechtigung erteilt.

    Hätt‘ ich das nur vorher gewusst

    Was können Sie nun tun, um sich bestmöglich auf ein Online-Meeting vorzubereiten, aufgelegte Fettnäpfchen zu vermeiden und – wenn Ihnen das wichtig ist – einen möglichst professionellen Eindruck zu machen?

    Sehr hilfreich ist es, wenn Sie sich mit der Plattform, die für das jeweilige Meeting genutzt wird, schon im Vorfeld vertraut machen. Die Anbieter der gängigen Anwendungen haben auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen, die Sie dabei unterstützen können. Sogar ein Testmeeting, in dem Sie die Umgebung kennenlernen können, wird manchmal angeboten. Ein Teil dieser Vorbereitung könnte sein, dass Sie sich aus der Liste mit Tastaturkürzeln die für Sie wichtigsten herausschreiben, damit Sie sie dann bei der Hand haben. Besonders aufmerksame Organisator:innen stellen eine solche Liste sogar ungefragt zur Verfügung. Wenn nicht, könnten Sie aber auch aktiv im Vorfeld darum bitten.

    Wenn Sie Ihre Kamera während des Meetings einschalten wollen oder müssen, sollten Sie darauf achten, dass die anderen Teilnehmenden nichts zu sehen bekommen, das sie nicht sehen sollen. Was genau das für Sie ist, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. Denken Sie aber jedenfalls daran, dass nicht nur Sie selbst zu sehen sind, sondern auch ein gewisser Bereich hinter Ihnen bzw. rund um Sie herum. Es mag sein, dass es Sie nicht stört, wenn Ihre Zimmergestaltung darauf schließen lässt, dass Sie dem kreativen Chaos nicht abgeneigt sind. Dennoch sind Sie möglicherweise weniger als Ihr potenzielles Publikum daran interessiert, dass selbiges allzu tiefe Einblicke in die Galerie mit Ihren Familienfotos vom letzten Urlaub am FKK-Strand erhält oder sich in Ihren schönsten Liebesbrief einliest, den Sie sich zur Erinnerung im Großformat an die Pinnwand geheftet haben. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen, sind sogenannte virtuelle Hintergründe. Mit dieser Funktion können Sie ein beliebiges Bild als Hintergrund einstellen, vor dem Sie zu sehen sind. Oder Sie können einen Filter einschalten, der alles hinter Ihnen stark verschwommen erscheinen lässt. Diese Funktion ist aber nicht immer und auf allen Geräten verfügbar. Auch, wenn Sie die virtuellen Hintergründe bzw. Filter nicht aktiv nutzen wollen, kann es nicht schaden, sich im Vorfeld mit dieser Funktion und den möglichen Einstellungen auseinanderzusetzen. So können Sie nämlich auch überprüfen, ob Sie nicht ungewollt etwas eingestellt haben, das sie in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

    Apropos Licht: Auch die Beleuchtung ist bei einer Videokonferenz nicht unwesentlich. Natürlich hat nicht jede:r zu Hause ein professionelles Studio oder auch nur annähernd die Möglichkeit, sich optimal auszuleuchten. Eines können Sie aber auf jeden Fall machen: Achten Sie darauf, dass die Kamera kein Gegenlicht hat. Setzen Sie sich also nicht mit dem Rücken zu einem Fenster oder einer Lampe, die in Ihre Richtung leuchtet. Und sorgen Sie auch, wenn es Ihnen selbst egal ist, dafür, dass Sie nicht komplett im Dunklen sitzen.

    Wenn Sie Ihren Platz, von dem aus Sie an dem Meeting teilnehmen, einmal sorgfältig ausgewählt und alle Peinlichkeiten und vertraulichen Informationen in dessen Umgebung aus dem Weg geräumt haben, ist es noch wichtig, dass Sie sich selbst so vor der Kamera positionieren, dass Ihr Gesicht gut zu sehen ist. Das ist leichter gesagt als getan, wenn Sie Ihr Bild vielleicht selbst nicht gut sehen können. Wenn Sie viel Zeit zum Vorbereiten haben, könnten Sie gemeinsam mit einer sehenden Person versuchen, eine Position für das Gerät mit der Kamera und sich selbst zu finden, bei der Sie gut im Bild sind. Ansonsten können Sie aber auch einfach andere Teilnehmende direkt im Meeting bitten, Sie so anzuleiten, dass die Ausrichtung passt.

    Sollten Sie in die Verlegenheit kommen, Ihren eigenen Bildschirm zu teilen, achten Sie auch hier darauf, dass nur Dinge zu sehen sind, die die anderen auch etwas angehen. Dafür schließen Sie sicherheitshalber auf jeden Fall alle Ordner, Dateien und Programme, die Sie während des Meetings nicht brauchen. Meist können Sie aber beim Teilen des Bildschirms auch auswählen, was genau gezeigt werden soll. Am besten ist es auch hier, wenn Sie im Vorfeld ein bisschen üben.

    Einen Hinweis haben wir noch speziell für die Screenreader-Nutzer:innen unter Ihnen: Informieren Sie sich im Vorfeld, wie Sie einstellen, dass Ihr Screenreader für die anderen Teilnehmenden nicht hörbar ist. Damit Sie selbst eine bessere Trennung zwischen dem Sprechen der Teilnehmenden und der Ausgabe des Screenreaders haben, empfiehlt es sich, ein Headset zu nutzen.

    Ganz allgemein können Sie zur optimalen Vorbereitung auf die Veranstaltung im Vorfeld bestimmte Punkte erfragen, damit Sie direkt im Meeting verlässlich sicher und selbstbewusst agieren können. Im Idealfall denkt aber bereits der:die Organisator:in daran, solche Informationen von Haus aus zur Verfügung zu stellen. Tut er oder sie das nicht, tun Sie sich keinen Zwang an und fragen Sie nach – im besten Fall lernen auch andere daraus und machen es beim nächsten Mal besser!

    Goldene Regeln der Gastfreundschaft

    Dass sich alle Teilnehmenden wohlfühlen und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, ist ja in allererster Linie im Interesse des Gastgebers oder der Gastgeberin. Dafür ist es wichtig, bei der Planung und Gestaltung darauf zu achten, dass auch für blinde und sehbehinderte Personen die Teilnahme gut möglich ist – und zwar nicht nur, wenn man eine Vorstandssitzung des Blindenverbands veranstaltet, sondern immer.

    Bereits vor der Sitzung ist es sinnvoll, eine Kontaktmöglichkeit für Fragen und die Klärung von technischen Problemen explizit anzubieten. Im Idealfall wird die Videokonferenz bereits zirka eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Start geöffnet und es steht eine Person zur Verfügung, die bei technischen Problemen helfen kann. Dazu gehört auch das Angebot, die Teilnehmenden bei Bedarf beim Ausrichten der Kamera zu unterstützen. All das sollte in der Einladung angekündigt werden, damit alle über das Angebot informiert sind. Dass Unterlagen, die zur Vorbereitung auf die Veranstaltung ausgesendet werden, barrierefrei sein müssen, versteht sich von selbst.

    Ein paar einleitende organisatorische Worte bieten sich zu Beginn der Veranstaltung und helfen allen Teilnehmenden, sich von Anfang an wohlzufühlen. Dabei kann zum Beispiel ein Überblick darüber gegeben werden, welche Funktionen zur Verfügung stehen und ob bzw. wie sie in dem Meeting genutzt werden. Sollen die Kameras ein- oder ausgeschaltet werden? Soll man für Wortmeldungen die Hand heben oder einfach sprechen? Wird der Chat gelesen und wofür soll er verwendet werden? Wird am Bildschirm etwas geteilt? Auch ein Überblick über die wichtigsten Tastaturkürzel kann an dieser Stelle ausgezeichnet untergebracht werden (Audio und Video ein- und ausschalten, Hand heben).

    Während der Veranstaltung – ob physisch oder virtuell – ist es wichtig, alles, was in erster Linie nur sichtbar ist, auch zu verbalisieren. Das lässt sich auf natürliche Weise einbauen und hilft allen Teilnehmenden, sich gut zu orientieren. Sätze wie „Und für unsere blinden Kollegen sage ich jetzt dies und jenes.“ sind also absolut entbehrlich. Eine kurze Vorstellungsrunde am Anfang gehört – in diesem Fall buchstäblich – zum guten Ton. Sie gibt allen einen Überblick, wer denn eigentlich aller mithört und an wen man sich beispielsweise auch konkret wenden könnte. Wenn Sie befürchten, dass eine Vorstellungsrunde zu viel Zeit in Anspruch nehmen könnte, kann alternativ auch die Liste der Anwesenden zu Beginn kurz vorgelesen werden. Bei Diskussionen nicht durcheinander zu sprechen ist prinzipiell sehr wichtig, damit alle gut folgen können. Hier ist eine Moderation sinnvoll. Wenn der:die Moderator:in den Personen jeweils mit Namen das Wort erteilt, ist auch für alle immer klar, wer gerade spricht. Gerade online ist es zwar auch möglich, sich den Namen des Sprechers oder der Sprecherin anzeigen bzw. ansagen zu lassen, aber es ist keinesfalls ein Fehler, ihn auch selbst zu nennen.

    Wird eine Präsentation geteilt, müssen unbedingt alle relevanten Inhalte auch verbalisiert werden. Das gilt auch, wenn am geteilten Bildschirm etwas mitgeschrieben wird. Werden interaktive Tools eingesetzt, sollte zunächst einmal gut überlegt werden, ob sie auch für alle potenziellen Teilnehmenden zugänglich sind. Sind Sie sich nicht sicher, überlegen Sie sich lieber eine alternative Umsetzung. Sie müssen zum Beispiel eine Umfrage nicht unbedingt mit einem Abstimmungstool machen, sondern können in vielen Fällen auch einfach die „Handheben“-Funktion nutzen. Anstatt Teilnehmende selbst etwas auf einer virtuellen Pinnwand eintragen zu lassen, können Sie die Ideen auch per Zuruf sammeln, selbst am Bildschirm notieren und anschließend für alle verbal zusammenfassen. Auch, wenn Sie bei einem Tool grundsätzlich sicher sind, dass es barrierefrei nutzbar ist, passen Sie auf, dass Sie es auch richtig einsetzen. Bedenken Sie beispielsweise, dass man nicht gleichzeitig dem Screenreader zuhören und sprechenden Teilnehmer:innen oder dem Vortrag folgen kann. Es sollte also beim Einsatz eines Umfragetools während der Zeit, in der die Teilnehmenden die Frage lesen und beantworten, nicht weitergesprochen werden.

    Kontakt

    Haben Sie Fragen oder würden Sie gerne Ihre Erfahrungen teilen? Sie erreichen Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Mehrsinne Mittwoch März 2022 – Namensgebendes Prinzip: Der Sinn hinter „Mehr-Sinne“

    Wenn Sie bei „Mehrsinne Mittwoch“ neugierig werden, was sich das Wellnesshotel Ihres Vertrauens da für ein feines Spezialprogramm hat einfallen lassen, müssen wir Sie leider enttäuschen. Oder auch nicht, denn hinter dem Namensgeber unserer neuen Rubrik im BSVÖ Newsletter steckt etwas, das weit mehr als vorübergehende Entspannung bringt: langfristige Inklusion. Warum das so ist, erklärt der heutige erste Beitrag, dem viele weitere folgen sollen.

    Seit bald einem Jahr haben wir uns angewöhnt, im Rahmen des „Digitalen Dienstag“ einmal im Monat über ein Thema rund um die Zugänglichkeit digitaler Angebote zu berichten. Der digitale Bereich ist zwar ein wichtiger, aber eben nur einer von vielen Teilbereichen der Barrierefreiheit. Deshalb haben wir beschlossen, uns in einer weiteren Reihe den restlichen Aspekten zu widmen. Der „Mehrsinne Mittwoch“ wird ab sofort am vierten Mittwoch jedes Monats erscheinen und sich mit verschiedensten Themen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit beschäftigen, von denen wir glauben, dass sie für Sie in Ihrem täglichen Leben nützlich sein könnten.

    Wer steckt dahinter?

    „Wir“, das ist in diesem Fall der BSVÖ mit seiner Kompetenzstelle für Barrierefreiheit, die Sie vielleicht noch unter ihrem alten Namen „Referat für barrierefreies Bauen“ kennen. Auch der „Digitale Dienstag“ kommt aus derselben Feder, nämlich der von Doris Ossberger, die die Kompetenzstelle leitet. Das Team dahinter ist aber ein etwas anderes: Der BSVÖ hat in ganz Österreich Expertinnen und Experten, die alle selbst eine Sehbehinderung haben oder blind sind und aus ihrer Beratungspraxis und Zusammenarbeit über langjähriges Wissen verfügen, wenn es um barrierefreie Mobilität und Infrastruktur geht. Sie arbeiten im sogenannten Gremium für Mobilität und Infrastruktur (GMI) zusammen, das von Frau Ossberger koordiniert wird. Teil des Teams sind beispielsweise auch Orientierungs- und Mobilitätstrainer:innen. Diese Zusammensetzung ist eine optimale Basis, um Problemstellungen direkt aus der Praxis aufzugreifen, einheitliche Positionen dazu abzustimmen und diese dann wiederum bei verschiedensten Gelegenheiten in ganz Österreich an den Mann, die Frau und auch alle anderen zu bringen.

    Altbewährtes Wissen in neuem Format

    Im Laufe der letzten zehn Jahre hatten wir Gelegenheit, unzählige Themen gemeinsam zu bearbeiten, und die dürften uns auch in den nächsten zehn Jahren nicht ausgehen. Leider wissen nur relativ wenige von den Ergebnissen dieser Arbeit oder kennen uns als Ansprechpartner:innen. Das ist schade, denn dadurch ist der Kreis derer, die davon profitieren, kleiner als er sein könnte. Außerdem ist es schwieriger herauszufinden, was für unsere Zielgruppe am wichtigsten ist und wofür wir uns daher besonders einsetzen sollen.

    Mit dem „Mehrsinne Mittwoch“ starten wir einen Versuch, in beiden Bereichen Verbesserungen zu schaffen: Einerseits möchten wir Ihnen interessante Informationen, die aus unserer Arbeit hervorgehen, weitergeben. Andererseits wollen wir Ihnen eine Gelegenheit geben, mit uns in Kontakt zu treten und unser „Programm“ angepasst an das, was Ihnen wichtig ist, mitzugestalten.

    Was steckt dahinter?

    Was hat es aber nun mit den „mehr Sinnen“ auf sich? Ob es nun die gebaute Umgebung, Geräte und andere Produkte, verschiedenste Informationsmedien, die Gestaltung von Dienstleistungen oder auch einfach den sozialen Umgang miteinander betrifft: damit alle Menschen diese Angebote gleichermaßen nutzen bzw. daran teilhaben können, ist es von unglaublich großer Bedeutung, dass alles, was man dafür wahrnehmen können muss, mit mehr als nur einem Sinn wahrgenommen werden kann. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht: Hörbares muss auch sichtbar sein, Sichtbares auch hör- oder tastbar und am besten ist es überhaupt, wenn etwas gleichzeitig sicht-, hör- und tastbar ist. Immer noch zu abstrakt? Versuchen wir es mit ein paar Beispielen.

    Aus dem Alltag gegriffen

    Starten wir doch mit etwas für uns alle ganz Vertrautem: der alltäglichen Kommunikation. Nehmen wir an, Sie treffen sich mit einer guten Freundin und wollen sie begrüßen. Da gibt es ja so einige bekannte Rituale, die uns in Pandemiezeiten teilweise nicht einmal mehr so vertraut sind. Schauen wir uns aber den Schritt davor an, den Moment, in dem Sie Ihre Freundin darauf aufmerksam machen wollen, dass Sie da sind. Wie Sie das machen, hängt natürlich zum Teil von Ihren persönlichen Gewohnheiten und Vorlieben ab. Wahrscheinlich wird es irgendeine Kombination aus Winken, Lächeln, „Hallo“ Sagen und vielleicht noch einer dezenten Berührung an einem unverfänglichen Körperteil sein. Je nachdem, wie die konkrete Situation aussieht, werden Sie eine oder mehrere dieser Gesten ganz automatisch verstärkt einsetzen.

    Treffen Sie Ihre Freundin an einer Stelle, wo nebst ohrenbetäubendem Baustellenlärm gerade im Minutentakt Züge an- und abfahren, dann werden Sie vermutlich darauf achten, sich in ihr unmittelbares Blickfeld zu begeben und während Sie auf sie zugehen besonders eindrücklich zu lächeln und zu fuchteln … äh … winken, damit sie Sie bemerkt und sich nicht trotz Ihrer verbalen Begrüßungsversuche überfallen fühlt. Ist die Umgebung ruhig, aber Ihre Freundin erwartet Sie mit einem konzentrierten Blick in die Richtung, aus der Sie ganz genau nicht kommen, werden Sie intuitiv vielleicht hauptsächlich darauf setzen, sie durch ein glockenhelles „Ja grüß‘ Dich, meine Freundin, wie schön Dich zu sehen!“ dazu zu bewegen, sich umzudrehen – es sei denn das Klappern Ihrer Stöckelschuhe, das Quietschen Ihrer Turnschuhe oder das Schlapfen Ihrer Schlapfen hat schon schneller dazu geführt. Kombinieren wir die weggedrehte Freundin mit der geräuschvollen Umgebung, dann könnte es sein, dass Sie auch, wenn Sie normalerweise darauf verzichten, Ihrer Freundin vielleicht vorsichtig auf die Schulter tippen, anstatt eine Runde um sie herum zu gehen und Ihr Gesicht unmittelbar vor dem ihren zu platzieren.

    Dann könnte es natürlich auch sein, dass Ihre Freundin in einer ganz ruhigen Umgebung auf Sie wartet und Sie genau aus der Richtung erwartet, aus der Sie kommen, aber nicht gut hört. Oder sie sieht nicht gut. Oder sie sieht und hört nicht gut. Oder sie sieht nicht gut und die Arbeiter:innen auf der benachbarten Baustelle nehmen gerade ihre lautstarke Arbeit wieder auf. All das sind Situationen, in denen Sie ganz selbstverständlich und ohne viel nachzudenken das sogenannte Mehr-Sinne-Prinzip anwenden.

    Die Kurve zu Barrierefreiheit

    Jetzt werden Sie sich vielleicht denken: „Für wen hält die sich eigentlich, dass sie mir erklärt, wie ich meine Freundin begrüßen soll?“ Gleichzeitig ahnen Sie bestimmt schon, dass ich darauf gar nicht hinaus wollte. Aber Sie haben schon Recht, eigentlich wollte ich Ihnen ja etwas über Barrierefreiheit erzählen und darüber, was das Mehr-Sinne-Prinzip damit zu tun hat. Versuchen wir also diese Kurve zu kratzen.

    Eines meiner Lieblingsbeispiele aus dem Bereich Mobilität sind Ampeln. Traditionellerweise sind die ja mit ihren sogenannten „Lichtsignalen“ – also dem roten und grünen Licht, das „Stehen“ und „Gehen“ signalisiert – etwas nur Sichtbares. Ein paar schlaue Köpfe haben sich vor geraumer Zeit überlegt, wie man diese sichtbaren Signale auch hörbar machen kann. Bei uns wird das meistens als langsames und schnelles Klopfen oder „Tackern“ umgesetzt. Damit hätten wir schon einmal ein „Zwei-Sinne-Prinzip“ erfüllt. Diesen Begriff werden Sie übrigens auch hin und wieder lesen und er bedeutet im Grunde genau dasselbe wie das „Mehr-Sinne-Prinzip“: dass Informationen und Signale mit zwei oder mehr einander ergänzenden Sinnen wahrnehmbar sind. Ampeln – wenn sie richtig barrierefrei ausgeführt sind – gehen darüber aber hinaus. Ihre Signale können nämlich auch ertastet werden. Legt man den Finger auf die Unterseite des sogenannten „Anmeldetableaus“, das meist am Ampelmast angebracht ist, spürt man einen erhabenen Pfeil, der in die Richtung zeigt, in die die Fahrbahn gequert wird. Die Grünphase der Ampel – also das „Gehen“ – wird angezeigt, indem dieser Pfeil vibriert.

    Diese Ausstattung von Ampeln nach dem Mehr-Sinne-Prinzip wird nach wie vor oft als „Hilfssignal für blinde Menschen“ oder gar als „Blindenakustik“ bezeichnet. Und es stimmt natürlich, dass sie für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen ganz besonders wichtig ist, um ohne fremde Hilfe sicher unterwegs sein zu können. Dennoch, wenn man genauer hin schaut … oder hin hört … oder hinein fühlt, kann man ganz viele Situationen entdecken, in denen auch Menschen, die unter optimalen Umgebungsverhältnissen die rote und grüne Ampel ganz gut sehen können, von den hör- und tastbaren Signalen profitieren, wenn sie nur wissen, dass es sie gibt. Denn sind wir uns ehrlich: gerade die Orientierung im Straßenverkehr ist für die größten Adleraugen unter uns keine rein visuelle Sache und ganz ohne akustische Eindrücke fehlen uns wesentliche Informationen, die wichtig sind, damit wir sicher unterwegs sein können. Wir könnten die Ampeln also auch einfach „Ampeln“ nennen und uns daran gewöhnen, dass sicht-, hör- und tastbare Signale gleichermaßen zu einer Ampel gehören und nichts davon eine Spezialausstattung für irgendjemanden ist.

    Auf den Punkt gebracht: universelles Design und Inklusion

    Und das ist das Wunderschöne am Mehr-Sinne-Prinzip: es ist eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, das wir alle in vollkommen alltäglichen Situationen ständig anwenden. Wird es bewusst verinnerlicht und dort, wo es noch nicht so selbstverständlich ist, umgesetzt, schaffen wir Umgebungen, Produkte, Dienstleistungen und vieles mehr, die für alle besser nutzbar sind und beziehen dabei in dieses „alle“ Menschen mit Behinderungen ohne viel Tamtam mit ein. Das ist universelles Design, wie es im Buche – namentlich dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – steht. Das ist der Weg, auf dem gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, die Inklusion, erreicht werden kann. Nichts Geringeres streben wir mit unserer Arbeit an. Und genau deshalb stellen wir unsere Rubrik zum Thema Barrierefreiheit unter dieses großartige Motto, das für weit mehr als „nur“ Wohlbefinden sorgen kann – aber nicht zuletzt auch dafür.

    Helfen Sie uns beim Maßschneidern!

    Dass wir diese Rubrik ins Leben gerufen haben, hat einen wesentlichen Grund: Wir wollen Ihnen Informationen bieten, die Sie interessieren, die Sie in Ihrem Alltag brauchen können. Bis zu einem gewissen Grad können wir aufgrund unserer Erfahrung erahnen, was das sein könnte. Und wir hoffen natürlich, dass zumindest hier und da für jeden und jede von Ihnen etwas dabei ist. Am liebsten wäre es uns aber, wenn wir ganz gezielt auf das eingehen könnten, das für Sie nützlich ist. Also: Wenn es ein Thema gibt, zu dem Sie gerne Informationen hätten, melden Sie sich jederzeit gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at – vielleicht lesen Sie ja schon demnächst im „Mehrsinne Mittwoch“ darüber!

  • Digitaler Dienstag März 2022 – Webshops und der EAA

    Nach zwei Jahren Pandemie und gefühlt unzähligen Lockdowns, Absonderungen und sonstigen Kontaktlosigkeiten dürfte alleine die grenzenlose Verfügbarkeit von Klopapier so manche von den Vorteilen des online Einkaufs im Supermarkt oder Drogeriemarkt überzeugt haben. Doch können blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen diese Vorteile auch nutzen? Und wenn nicht, kann das den Betreiber:innen egal sein oder gibt es Verpflichtungen, Webshops zugänglich zu machen?

    Der Lavendelduft in meiner Küche lässt mich in Kombination mit dem März-Klima ganz besonders in Erinnerungen an die zunächst einmal entschleunigte Zeit des ersten Lockdowns schwelgen. Ich habe ihn dem Umstand zu verdanken, dass ich in dieser Zeit notgedrungen die Möglichkeit des online Einkaufs im Supermarkt für mich entdeckt habe – und dort wiederum den Küchenreiniger, der sich bis dahin meiner Aufmerksamkeit entzogen hatte.

    Als berufstätige Mutter mit zwei Kindergartenkindern und einem Haushalt, der sich erfahrungsgemäß nicht von selbst macht, verschafft mir dieses online Einkaufen einiges an Erleichterungen im Alltag – auch in Phasen, in denen es pandemietechnisch nicht mehr unbedingt nötig wäre. Die ersten, die mir aber davon erzählt haben, dass es so etwas gibt und dass sie es regelmäßig nutzen, waren blinde Menschen – und zwar lange vor Corona, einfach, weil sie es als die selbstbestimmteste Art des Einkaufens wahrgenommen haben.

    Ups, das ist ja universelles Design!

    Das bedeutet jetzt natürlich noch lange nicht, dass das für alle und immer so ist, geschweige denn so sein muss. Es hat schon etwas für sich, im Geschäft durch die Obst- und Gemüseabteilung zu schlendern und genau den Apfel auszuwählen, der einem das Wasser am meisten im Mund zusammenlaufen lässt, oder im Kühlregal gezielt nach einem Stück Hendlfilet zu greifen, das nicht am Tag nach dem Kauf bereits abgelaufen ist. Auch für den schnellen Impulskauf zwischendurch ist das online Einkaufen nur begrenzt geeignet. Es kam wohl auch bei mir nicht von ungefähr, dass ich ausgerechnet in einer Situation, wo es darum ging, einen Vorrat anzulegen, auf den Geschmack gekommen bin.

    Ob man mit dem online Einkauf etwas anfangen kann oder nicht, kommt letztlich sicherlich viel mehr auf individuelle Vorlieben und Gewohnheiten an als auf Familienverhältnisse, Sehvermögen oder sonstige Gegebenheiten. Aber eines muss man den Webshops lassen: Unterstützung beim Einkauf in Anspruch zu nehmen ist Teil ihres Konzepts. Einmal in aller Ruhe ausgewählt wird die Ware zusammengesucht, verpackt, transportiert und direkt vor der Wohnungstür abgeliefert. Im Geschäft vor Ort gäbe es ein solches Service wohl bestenfalls als etwas, das es extra anzufordern gilt und wofür man auch irgendeine Berechtigung wie zum Beispiel eine Behinderung vorweisen müsste, um davon Gebrauch machen zu können. So gesehen ist der online Einkauf doch von seinem Grundcharakter her ziemlich inklusiv unterwegs – wenn auch vielleicht nicht ganz bewusst!

    Umsonst gibt’s nix

    Das Lieferservice, das mit dem online Bestellen einher geht, ist für Kundinnen und Kunden mit gewissen zusätzlichen Kosten verbunden. Man kann sie aber gering halten oder sich sogar ersparen:

    Bei den Drogeriemarkt-Ketten DM und BIPA fallen für Bestellungen unter einem gewissen Gesamtwert Versandkosten an. Gegen Vorlage eines Behindertenausweises ist die Lieferung unabhängig vom Bestellwert kostenlos.

    Bei den Supermarktketten BILLA und Interspar gibt es einen Mindestbestellwert, unter dem eine Lieferung gar nicht möglich ist. Der ist aber in einem Bereich angesetzt, der z.B. mit einem Wocheneinkauf an Lebensmitteln durchaus zu erreichen ist – auch, wenn man sich ausschließlich im Eigenmarken- und Sonderangebotseck bedient. Bei Interspar kostet die Lieferung € 4,99, ist aber ab einem Einkaufswert von € 100,- kostenlos. Bei Billa variieren die Lieferkosten je nach gewünschtem Zeitfenster zwischen € 1,99 und € 4,99. Hier lohnt es sich, die Aktionen aufmerksam zu beobachten, bei denen man sich z.B. durch gratis Lieferung oder auch einen Rabatt auf den gesamten Einkauf letztendlich auch oft die Liefergebühr ersparen kann.

    Wenn die Barrieren nicht wären

    Die Kosten für das online Einkaufen im Drogerie- oder Supermarkt dürften also durchaus in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen, den man davon hat, stehen. Fest steht auch, dass solche online Shops gerade für blinde und sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bieten, ohne fremde Hilfe wichtige Informationen zu erhalten, an die sie direkt im Geschäft selbst nur sehr schwer kommen würden: Welche Produkte gibt es? Was ist neu im Angebot? Welche Zutaten sind in einem Produkt enthalten? Was kostet ein Produkt?

    Dadurch würden sie für all jene, die mit der Nutzung eines Computers oder Smartphones vertraut sind, die meisten Barrieren, auf die blinde und sehbehinderte Menschen beim Einkaufen typischerweise stoßen, mit einem Schlag beseitigen. Stellt sich nur wieder einmal die Frage: Wie sieht es mit der Zugänglichkeit aus?

    Top im Web, Flop in der App

    Bei unserem Streifzug durch die virtuellen Geschäfte von DM, BIPA, BILLA und Interspar ist uns eines sehr deutlich aufgefallen: Während wir von den Webversionen ziemlich positiv überrascht wurden, haben uns die Apps größtenteils bitter enttäuscht. Doch zuerst zum Positiven:

    In den Webversionen war es durchwegs gut möglich, ein gewünschtes Produkt zu finden, die Informationen (Preis usw.) dazu abzufragen und es in den Warenkorb zu legen. Erinnern Sie sich an die häufigen Fehler hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit, über die wir in der Februar-Ausgabe des „Digitalen Dienstag“ berichtet haben? Hier haben wir bei den Webshops ein paar wirklich gute Beispiele gefunden, wie man es richtig machen kann. Beispielsweise ist ein grafischer Warenkorb-Schalter hervorragend ausgeführt, wenn seine Funktion durch die Beschriftung „in den Warenkorb legen“ auch für Screenreader-Nutzer:innen erkennbar ist. Die Navigation durch das Sortiment funktioniert hervorragend, wenn daran gedacht wurde, dass nach dem Aktivieren der Schaltfläche „Grundnahrungsmittel“ der Fokus am Beginn der folgenden Unterkategorien steht, sodass einem keine entgeht.

    All diese Dinge sind bei den Webversionen aller online Shops, die wir uns angeschaut haben, zumindest soweit erfüllt, dass ein Einkauf möglich ist – wenn auch mit unterschiedlicher Qualität, denn beispielsweise bei Interspar, dessen Webseite laut eigener Angabe seit 2018 die WCAG Level AA erfüllen sollte, sind die Filteroptionen, mit denen die Produktauswahl eingegrenzt werden kann, nur mit der Computer-Maus bedienbar und dadurch für Screenreader- und Tastatur-Nutzer:innen nicht zugänglich.

    Für sehende Tastaturnutzer:innen ist essentiell erkennen zu können, wo sich der Tastaturfokus gerade befindet und ob ein Element durch Betätigen der ENTER Taste aktiviert werden kann. Dem dürfte generell weniger Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn so richtig durchgehend erfüllt wird es nur im online Shop von BILLA. Gerade bei so reichhaltigen Seiten wie denen von Webshops wäre es aber besonders wichtig, um ausreichend Übersichtlichkeit für ein entspanntes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.

    Bei den Smartphone Apps sieht es außer bei DM, dessen App gut bedienbar ist, deutlich schlechter aus als bei den Webversionen. Zahlreiche unbeschriftete oder unklar beschriftete Schaltflächen oder Elemente, die für Screenreader-Nutzer:innen nicht als Schaltflächen erkennbar sind, machen das Einkaufen hier leider kaum bis gar nicht möglich. Beispielsweise lässt die Beschriftung „Taste: Illustrationen“ wohl die wenigsten darauf schließen, dass es sich hier um die Taste handelt, mit der man ein Produkt in den Warenkorb legen kann. Wählt man als Screenreader-Nutzer:in einen Sortimentsbereich, wie z.B. „Obst und Gemüse“ aus, so werden die Unterkategorien vom Screenreader nur als normaler Text anstatt als weitere Schalter identifiziert. Dadurch gelangt man nicht zu den Produkten, die dort zu finden sind.

    Darfs ein bisserl mehr sein?

    Wie Sie diese Frage in Bezug auf Ihre Extrawurst-Bestellung beantworten, sei Ihnen natürlich ganz selbst überlassen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit ist sie ganz eindeutig mit „Ja“ zu beantworten – und das nicht nur, weil Barrierefreiheit eben keine Extrawurst ist. Und wir können sogar etwas weiter gehen, denn bald darf es nicht nur ein bisserl mehr sein, sondern es muss.

    Die Basis dafür bietet uns das europäische Gesetz mit der kryptischen Abkürzung „EAA“ die Sie bereits im Titel dieses Artikels gelesen haben. „EAA“ steht für „European Accessibility Act“ – zu Deutsch „Europäisches Barrierefreiheitsgesetz“. Dieses Gesetz gilt in ganz Europa seit 2019 und muss auch in Österreich noch dieses Jahr in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Wenn es um bauliche Barrierefreiheit geht, haben wir im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsgesetz noch einiges zu Raunzen, denn es bezieht sich auf Produkte und Dienstleistungen – und nicht einmal da auf alle. Online-Shops werden aber explizit genannt und sind somit ab 2025 barrierefrei zu gestalten. Dasselbe gilt übrigens auch für Bankdienstleistungen.

    Wenn Sie sich durch die mangelnde Zugänglichkeit eines Webshops aufgrund Ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, können Sie natürlich auch jetzt schon nach Behindertengleichstellungsgesetz Ansprüche geltend machen – genauso, wie das z.B. eine Person, die einen Rollstuhl nutzt, bei einem Geschäft mit einer Stufe zum Eingang machen kann. Durch die klare Vorgabe der Zugänglichkeit von Online Shops wird das Barrierefreiheitsgesetz unter anderem für diesen Bereich in einigen Jahren aber hoffentlich dafür sorgen, dass dieses Einfordern im Nachhinein seltener notwendig ist und Barrieren auch beseitigt werden müssen, wenn sie doch auftreten.

    Kontakt

    Bei Rückfragen oder Anregungen melden Sie sich wie immer gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag Februar 2022 – Hürden im Web: Verkehrte Welt oder vertrauter Alltag?

    Sie öffnen eine Seite im Internet und sehen: nichts. Kommt Ihnen das bekannt vor? Wenn nicht, zählen Sie zu den Glücklichen, deren Wahrnehmungsmöglichkeiten üblicherweise bei der Gestaltung von Webseiten berücksichtigt werden. Alle anderen werden tagtäglich durch unnötige Fehler be-hindert. Welche der FFG zufolge die häufigsten sind, wollen wir Ihnen heute anhand einiger Beispiele faschingsgerecht näherbringen.

    Wenn Sie sich jetzt auf einen Artikel mit Spaßfaktor freuen, müssen wir Sie leider enttäuschen, denn ulkig ist das Thema weiß Gott nicht. So weit, das zu behaupten, würden vermutlich auch diejenigen nicht gehen, die hauptverantwortlich dafür sind, dass es an Aktualität nicht verliert. Wie bitter ernst es tatsächlich ist, zu Dingen, die für Menschen ohne Behinderungen vollkommen selbstverständlich sind, mit fast derselben Selbstverständlichkeit keinen Zugang zu haben, und dann womöglich auch noch als lästig abgestempelt zu werden, wenn man ihn einfordert, scheint vielen aber auch nicht klar zu sein. Mit ausgelassenem Feiern und überschwänglich guter Laune hat das Ganze also rein gar nichts zu tun. Streng genommen ist er ja – allen Vorurteilen zum Trotz – heuer auch nicht einmal im Februar, der Fasching. Und trotzdem machen wir ihn uns zunutze: Wir nehmen ihn als Inspiration, in andere Rollen zu schlüpfen und die Welt, wie wir sie kennen, auf den Kopf zu stellen. Stellen Sie sich einmal vor …

    … die Bilder sind weg

    Das erschreckt Sie nicht? Dann wagen wir uns an ein Beispiel: In den letzten Jahren ist das richtige gründliche Händewaschen ein großes Thema geworden. Gewissenhaft, wie Sie sind, möchten Sie sich ganz genau darüber informieren. Sie begeben sich also im Internet auf die Suche nach einer Schritt für Schritt Anleitung. Sie werden fündig. Doch was ist denn das? Alles, was Sie auf der Seite finden, ist der Text „Schritt 1“ und daneben ein weiterer Textfetzen „right-pointing-arrow“. Und, alles klar mit dem Händewaschen? Wohl eher nicht.

    „Gut, mit der Seite stimmt irgendwas nicht,“ werden Sie sich wahrscheinlich denken, und das nächste Suchergebnis aufrufen. Doch das sieht auch nicht viel besser aus. Das nächste auch nicht. Und beim übernächsten ist die Seite überhaupt leer. Spätestens jetzt werden Sie sich wahrscheinlich denken, da stimmt ganz gewaltig etwas nicht – mit dem Internet, mit Ihrem Computer, mit was auch immer. Je nach Typ und Stimmung werden Sie nun vielleicht Ihrem Laptop gut zureden, eine geharnischte E-Mail an Ihren Internetanbieter verfassen oder das Kastl fluchend zuklappen und nach eigenem Gutdünken Händewaschen gehen. Vielleicht rufen Sie eine Freundin an und klagen ihr Ihr Leid – mit der Sicherheit, dass sie ebenso empört sein wird wie Sie, denn das ist doch wirklich ein Witz! Auf jeden Fall werden Sie davon ausgehen, dass hoffentlich nach einmal drüber Schlafen alles wieder gut ist und es nur eine vorrübergehende Störung war. Außer …

    Ja, außer Sie arbeiten am Computer mit dem Screenreader. Dann kennen Sie solche Situationen zur Genüge. Sie wissen, dass ein Bild nicht allen mehr als tausend Worte sagt. Ihnen ist klar, dass Sie auch, wenn mit Ihren Geräten und der Internetverbindung alles in bester Ordnung ist, damit rechnen müssen, dass Ihnen wichtige Inhalte einer Webseite komplett verborgen bleiben. Vielleicht haben Sie auch die Erfahrung gemacht, dass Ihre Beschwerde beim Anbieter mit einem „Wir bemühen uns eh, aber Sie müssen schon verstehen, dass es viele Wünsche gibt und wir nicht alle erfüllen können!“ beantwortet wird oder womöglich sogar Ihr Unmut bei der Freundin, bei der Sie sich ausschleimen wollen, auf wenig Verständnis stößt.

    Die WCAG, das sind die technischen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit, nennen dieses weit verbreitete Problem beim Namen und bieten auch eine Lösung. Dort heißt es „Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung.“ So einfach wäre es: Bilder mit einem Alternativtext versehen, der im jeweiligen Zusammenhang Sinn ergibt, und schon bliebe uns viel Frust erspart. Aber schauen wir uns ein weiteres Szenario an. Nehmen wir einmal an …

    … es herrscht Chaos

    Die Sache mit dem Händewaschen lässt Ihnen keine Ruhe. Sie probieren es also am nächsten Tag frühmorgens erneut: Computer an, Browser geöffnet, Suchbegriff eingegeben. Sie öffnen eine vorgeschlagene Seite und sind zuversichtlich, denn da ist Text. Viel Text. Kreuz und quer, von oben nach unten und rechts nach links. Wörter fliegen durch die Gegend, Absätze hängen willkürlich auf dem Bildschirm herum. Das war’s dann mit der guten Laune. „Zum Glück brauch‘ ich das Zähneputzen nicht mehr googeln,“ denken Sie sich und begeben sich ins Bad.

    So absurd dieses Szenario in Zeiten von ausgeklügelten und stylishen Weblayouts klingen mag: Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern ist auch das durchaus Alltag. „Informationen und Strukturen auf Websites beziehungsweise Beziehungen zwischen Elementen auf Websites sollen nicht nur visuell verständlich sein, sondern auch programmatisch richtig ausgezeichnet werden und bestimmt werden können,“ erklärt die FFG das Erfolgskriterium „Information, Struktur und Beziehungen der Präsentation“ der WCAG. Egal, wie übersichtlich und klar strukturiert eine Webseite mit verschiedenen Bereichen und unterschiedlich gestalteten Überschriften graphisch sein mag – wenn diese Struktur für den Screenreader nicht erkennbar ist, ist man als Nutzer:in desselben verloren.

    Aber auch für diejenigen, die den Bildschirm sehen, gibt es Webseiten, bei denen man den Eindruck hat …

    … es herrscht Leere

    Beim nächsten Versuch – Sie sind ja hartnäckig – haben Sie eine Seite gefunden, die so sauber ist wie Ihre Hände es mittlerweile wären, wenn Sie den bisherigen Seiten irgendwelche Informationen hätten entnehmen können: blitzblank.

    Damit sind wir jetzt bei einem Beispiel, das nicht einmal für Menschen ohne Sehbehinderung besonders viel Vorstellungskraft braucht. Diese Art von graphischer Gestaltung, die sich für besonders elegant hält, indem sehr zarte, sehr helle Schrift verwendet wird, kommt durchaus häufig vor. Natürlich ist das Spektrum zwischen „keine Chance, irgendetwas zu erkennen“ und „geht schon irgendwie bei guten Lichtverhältnissen“ je nach individuellen Voraussetzungen ein breites. Aber wenn wir uns am Prinzip des Universellen Gestaltens orientieren, das niemand geringerer als die UN Behindertenrechtskonvention vorgibt, muss ein Angebot Menschen mit unterschiedlichsten individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen gerecht werden. Daher haben die WCAG absolut Recht, wenn sie sagen „Machen Sie es Benutzer:innen leichter, Inhalt zu sehen und zu hören,“ und dabei einen gewissen Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund vorgeben.

    Gehen wir aber weiter in unserem Beispiel – und spätestens jetzt wird es gefährlich: Stellen Sie sich vor …

    … Sie sagen „Ja“ ins Blaue hinein

    Beim vierten Anlauf haben Sie es nun endlich geschafft: Auf dem Bildschirm erscheint eine wunderschöne, übersichtliche Auflistung von fünf Schritten, die Sie nach allen Regeln der Kunst in die Geheimnisse des Händewaschens einweihen würde. Wäre da nicht die Schaltfläche „Bestätigen“, hinter der die Seite nur ganz blass sichtbar ist. Aber was sollen Sie bestätigen? Werden Sie hier nur gefragt, ob Sie sicher sind, dass Sie sich diese Informationen zum Händewaschen wirklich zumuten wollen? Sollen Sie einwilligen, dass Sie im Gegenzug ein lebenslanges kostenpflichtiges Desinfektionsmittel-Abo bestellen? Oder wird Ihnen gar ein Pakt mit dem Teufel angeboten? Vielleicht haben Sie aber auch so viel Vertrauen, dass das Internet es prinzipiell nur gut mit Ihnen meint, dass Sie auf gut Glück gerne bestätigen würden – das Problem: die Schaltfläche lässt sich nicht bedienen.

    Zugegeben, im Zusammenhang mit unserem Beispiel der Händewaschanleitung erscheint dieses Problem vielleicht nicht so gravierend. So dringend wird das Verlangen nach der Information in dem Fall wahrscheinlich auch wieder nicht sein. Aber stellen Sie sich einmal vor, etwas ähnliches passiert Ihnen beim Einkauf im Webshop ihres – ab dem Moment vermutlich nicht mehr so großen – Vertrauens oder gar im Online-Banking, auf das Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte angewiesen sind. Da hört sich der Spaß auf, oder?

    Für alle, die das Internet in erster Linie gut sehend und mit der Maus oder dem Touchpad als Eingabegerät nutzen, kommen solche Probleme in Wirklichkeit relativ selten vor. Wenn doch, ist für alle – Nutzer:innen wie Betreiber_innen – klar, dass das ein No-Go ist und so schnell wie möglich behoben werden muss, wenn man seine Kund_innen nicht verlieren und einen Skandal vermeiden möchte. Dass beispielsweise der Zweck einer Schaltfläche mit dem Screenreader nicht erkennbar ist oder sie mit der Computertastatur nicht angesteuert und aktiviert werden kann, kommt hingegen ziemlich häufig vor. Die FFG hat beobachtet, dass dem Erfolgskriterium „Name, Rolle, Wert“ der WCAG, bei dem es um dieses Thema geht, oft nicht entsprochen wird. Der Aufruhr in solchen Fällen ist unserer Erfahrung nach vergleichsweise gering.

    Nach diesem Punkt hört es sich ja fast harmlos an, wenn wir feststellen müssen …

    … am Namensschild fehlt der Name

    Soll heißen: Eine Webseite wird mit einem wenig aussagekräftigen „Startseite“ oder „Herzlich willkommen!“ betitelt. Solange nur eine Seite offen ist, bei der man vielleicht auch bereits weiß, um welche es sich handelt, mag das tatsächlich nicht so tragisch sein. Aber ab dem Moment, wo man z.B. von einer Seite auf eine andere weitergeleitet wird oder mehrere Seiten gleichzeitig im Browser geöffnet hat, kann es schnell passieren, dass man den Überblick zwischen den ganzen „Startseiten“ verliert und sich zwar sehr herzlich willkommen fühlt, aber die Orientierung verliert. Um solche Situationen zu vermeiden, zählen die WCAG Titel von Webseiten, aber auch zum Beispiel von PDFs, zu jenen Mitteln, die Benutzer:innen dabei „unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.“

    Zu guter Letzt beglücken wir Sie noch mit etwas Kauderwelsch. Nehmen wir an …

    … ine text weird so gashreebn

    Was, das haben Sie jetzt nicht verstanden? Nun, gemeint war: „ein Text wird so geschrieben“ – aber statt der im Deutschen üblichen, haben wir eine englische Schreibweise gewählt. So oder so ähnlich hört es sich für Screenreader-Nutzer:innen an, wenn bei einer deutschsprachigen Webseite die Sprache im Code als Englisch angegeben wird. Der deutsche Text wird dann mit englischer Aussprache gelesen. Um so etwas zu vermeiden und damit die Inhalte auf Webseiten durchwegs lesbar und verständlich sind, sehen die WCAG vor, dass nicht nur der Webseite die richtige Hauptsprache zugeordnet wird, sondern auch einzelne Textteile, die von dieser Hauptsprache abweichen, in der richtigen Sprache gekennzeichnet werden.

    Interessieren Sie die Details?

    Bei all diesen Hürden handelt es sich nicht um eine willkürliche Auswahl, sondern um jene häufigsten Mängel, auf die die FFG beim Testen öffentlicher Webseiten, die laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz den WCAG 2.1 Stufe AA entsprechen müssen, gestoßen ist. Wenn Sie dazu Genaueres nachlesen wollen, können Sie das im Bericht der FFG unter folgendem Link machen: https://www.ffg.at/digitale-barrierefreiheit/digitales-zugaenglich-machen/top7issues  

    Kontakt

    Bei Rückfragen oder Anregungen melden Sie sich wie immer gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag Jänner 2022 – Mysteriöse Muster: Was QR-Codes können

    Auf der Suche nach Wissenswertem aus der digitalen Welt kommt man an QR-Codes kaum vorbei. Zum Start ins neue Jahr haben wir Ihnen einige Informationen darüber zusammengestellt, was QR-Codes sind, wofür Sie sie brauchen könnten und wie Sie sie erfolgreich entschlüsseln.

    Hätte ich diesen Artikel vor ein paar Jahren geschrieben, hätte ich ihn vermutlich damit eingeleitet, dass QR-Codes überall sind, „wo man hinschaut“. Das trifft zwar immer noch zu, würde aber heutzutage ihre Bedeutung nicht mehr in ihrem vollen Umfang beschreiben. Die charakteristisch gemusterten Quadrate sind längst nicht mehr nur im öffentlichen Raum z.B. auf Plakaten und Flyern allgegenwärtig und werden für weit mehr als nur Werbung oder oberflächliche Informationszwecke eingesetzt. Bis vor kurzem konnte zumindest ich persönlich mich guten Gewissens darauf zurückziehen, QR-Codes weitgehend zu ignorieren, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Inhalte für mich großartig von Belang wären. Schon der Einsatz zur Vermittlung von Informationen z.B. im Museum hat sie um einiges interessanter gemacht. Spätestens seit sie beispielsweise im Zusammenhang mit Online-Banking oder dem berühmten „Grünen Pass“ angewendet werden, bin ich überzeugt, dass es sich lohnt, sich ein wenig damit auseinanderzusetzen – und das betrifft nicht zuletzt natürlich die Frage, wie es um die Nutzbarkeit und womöglich sogar den Mehrwert für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen steht. Aber eines nach dem anderen …

    Erster (visueller) Eindruck

    QR-Codes haben ein sehr prägnantes Aussehen: Sie sind quadratisch und das Muster, in dem die Textinformationen codiert sind, setzt sich aus vielen kleinen Quadraten zusammen. Mich erinnert das daran, wie ich in meiner Schulzeit die karierten Collegeblöcke durch Ausmalen der einzelnen Kästchen verunstaltet oder auch die ersten pixeligen Computerspiele ausprobiert habe – aber das ist eine andere Geschichte. In drei der vier Ecken eines QR-Codes befinden sich spezielle Markierungen. An diesen ebenfalls quadratischen, aber immer gleichen Markierungen ist erkennbar, was alles zum QR-Code gehört – nämlich alles, was innerhalb des durch sie begrenzten Quadrats liegt. Je kleinteiliger und dichter ein QR-Code ist, desto mehr Informationen enthält er. Das bedeutet umgekehrt, dass ein QR-Code umso größer ist, je mehr Informationen darin verpackt sind. Dass ein QR-Code insgesamt viel Fläche einnimmt, muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass er viele Informationen enthält, denn er kann je nach Bedarf mehr oder weniger beliebig groß dargestellt werden. Damit er funktioniert, muss er nur vollständig erfasst werden können (wobei es sogar eine gewisse Fehlertoleranz gibt, wenn Teile des Musters beschädigt sind). Klassischerweise sind QR-Codes schwarz-weiß. Sie können aber auch farbig gestaltet werden, solange der Kontrast erlaubt, dass das Muster erkannt wird.

    Knackpunkt Auffindbarkeit

    Aus all dem geht ohne ein Hilfsmittel zum Auslesen nicht hervor, welche Inhalte sich hinter einem QR-Code verbergen. Das ist ein Vorteil, wenn man beispielweise persönliche Daten bewusst nicht auf den ersten Blick für alle lesbar machen möchte. Es kann auch ein Nachteil sein, wenn z.B. der Link zum Download einer schädlichen Software versteckt wird. Jedenfalls ist es eine Tatsache, die ganz unabhängig vom Sehvermögen der Nutzer:innen ist. Soweit so gleichberechtigt.

    Damit man einen QR-Code nutzen kann, muss man aber zuerst einmal wissen, dass er da ist und wo genau er sich befindet. So unausweichlich und auffallend QR-Codes für sehende Menschen auch sind – wer sie nicht sieht, bemerkt sie schlichtweg nicht und kann sie ohne zusätzliche Maßnahmen auch nicht finden, wenn er weiß, dass sie da sind.

    Werden solche Maßnahmen getroffen, sieht die Sache schon besser aus: Grundsätzlich ist es einmal wichtig, die Information zu vermitteln, dass in einem bestimmten Zusammenhang QR-Codes verfügbar sind, wo sie zu finden sind und wie man sie identifizieren kann. Auf welchem Weg das am besten geschieht – z.B. auf der Webseite eines Museums mit Audioguide über QR-Codes, in einer E-Mail mit Informationen zum Online-Banking der Bank oder einfach mündlich beim Übergeben einer mit QR-Code versehenen Visitenkarte – hängt vom Anwendungsbereich ab. Generell hilft alleine eine einheitliche Platzierung enorm. Würde es sich z.B. etablieren, dass ein etwaiger QR-Code auf Papier immer in einer der Ecken abgedruckt wird, könnten blinde Menschen sie unter Umständen sogar ohne Zusatzinformation finden, indem sie standardmäßig diesen Bereich „auf gut Glück“ mit dem Smartphone scannen. Kann die Position des QR-Codes durch einen erhabenen Rahmen ertastet werden, ist das Auffinden deutlich leichter. Wird ein QR-Code in einem digitalen Dokument, in einer Smartphone-App oder auf einer Webseite abgebildet, ist es sehr wichtig, dass er für Screenreader als Grafik erkennbar und richtig beschriftet ist.

    Wozu das Ganze?

    Nun wissen Sie also, dass es QR-Codes gibt und was Ihnen helfen könnte sie zu finden. Warum es sich lohnen könnte, sich danach auf die Suche zu machen, haben wir Ihnen aber noch nicht verraten. Im Detail wird sich das auch erst im Laufe der Zeit erschließen, denn wir werden im Rahmen des Digitalen Dienstags immer wieder Anwendungen vorstellen, bei denen QR-Codes eine Rolle spielen. Da Sie dann ja schon QR-Code Profis sind, können Sie sich besser auf das konzentrieren, wofür die Codes jeweils eingesetzt werden.

    Eine grobe Vorstellung davon, welche Anwendungsbereiche es gibt, sollen Sie aber schon aus diesem Artikel mitnehmen. Wenn Sie wissen, welche Arten von Informationen üblicherweise in QR-Codes verpackt werden, können Sie sich viel davon wahrscheinlich mit ein bisschen Fantasie selbst zusammenreimen. Soll ein QR-Code nicht zu komplex und damit irgendwann auch groß werden, darf der verschlüsselte Text nicht allzu lang sein. Deshalb wird oft nur eine URL verschlüsselt, die dann zum eigentlichen Inhalt führt. Dieser Inhalt kann alles Mögliche sein, das unter der URL online abgerufen werden kann – also entweder eine Webseite an sich oder auch verschiedenste Arten von Dateien (Texte, Fotos, Videos etc.). Das erlaubt bereits ein großes Anwendungsspektrum: vom Angebot weiterführender Informationen zu Plakaten und Flyern über das Einbauen von Videobotschaften in gedruckte Ansichtskarten bis hin zur Speisekarte als QR-Code, die wir Ihnen im August 2021 vorgestellt haben. Natürlich müssen die verlinkten digitalen Medien barrierefrei gestaltet sein, damit sie allen Nutzer:innen zugänglich sind.

    Man muss aber bedenken, dass alles, was nicht direkt im QR-Code als Text verschlüsselt ist, eine Internet-Verbindung braucht, damit man es abrufen kann. Wenn man das vermeiden möchte oder es aus einem anderen Grund erwünscht ist, die gesamte Information direkt im QR-Code zu verpacken, so ist das auch möglich. Ein Beispiel dafür wäre eine Visitenkarte, auf die die Kontaktinformationen sowohl in Textform als auch als QR-Code aufgedruckt werden. An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, was das bringen soll. Nun, zunächst einmal ist es eine Möglichkeit, analoge Daten unkompliziert in digitale umzuwandeln und weiterzuverwenden – beispielsweise indem man sie direkt ins Adressbuch des Smartphones überträgt. Indem sie digital verfügbar sind, sind die Informationen automatisch auch vielen Menschen zugänglich, die den Text auf der Karte nicht selbst lesen könnten, ihn sich aber am Smartphone oder PC vorlesen lassen oder in ein lesbares Format bringen können. Ähnliches ist natürlich auch mit einer guten Texterkennungssoftware möglich, die mittlerweile sogar schon zur Grundausstattung einiger Smartphones gehört. Dennoch ist der Einsatz von QR-Codes zu diesem Zweck ausgesprochen verlässlich und entspricht vom Ansatz her sehr dem Inklusionsgedanken, weil sie meist von Haus aus nicht als „Extrawürste zur Sättigung des Barrierefreiheitshungers“ konzipiert sind. Es versteht sich allerdings von selbst, dass digitale Lösungen niemals die einzige Maßnahme sein dürfen, um die Zugänglichkeit eines Angebots zu gewährleisten. So nützlich sie nämlich für alle sind, die mit der Nutzung von PC und Smartphone vertraut sind, so unbrauchbar sind sie für jene, auf die das nicht zutrifft.

    Zusätzlicher Nutzen: von Komfort bis Sicherheit

    Eine wesentliche Erweiterung des Anwendungsspektrums von QR-Codes ermöglichen verschiedene Apps, die einen QR-Code mit den passenden Inhalten nicht nur auslesen, sondern gezielt weiterverwerten. Ein Beispiel dafür ist die SEPA Überweisung mittels QR-Code, bei der die Überweisungsdaten mit einer Online-Banking App direkt ausgelesen und in ein Formular eingetragen werden und nur mehr überprüft und bestätigt werden müssen. Die Smartphone Apps rund um den „Grünen Pass“ zeigen ebenfalls, wie mit speziellen Sicherheitsmerkmalen ausgestattete QR-Codes genutzt werden können, um beim Auslesen mit einer dazugehörigen Software sogar als offizielles Zertifikat zu gelten. Wie QR-Codes selbst zur Erhöhung der Datensicherheit eingesetzt werden können, zeigt die 2-Faktor-Authentifizierung zur sicheren Anmeldung bei Online-Konten.

    Schlüssel zur Info

    Nach diesem kurzen Einblick in die Möglichkeiten der QR-Codes fragen Sie sich vielleicht, ob und wie Sie davon profitieren können. Wenn Sie ein Smartphone nutzen, steht dem prinzipiell nichts im Wege. Einen beliebigen QR-Code können Sie entweder direkt mit der Kamera App (iPhone) oder mit einer kostenlosen QR-Code-Scanner App auslesen. Zum Auslesen von QR-Codes, die zur Anwendung mit einer bestimmten App konzipiert sind, nutzen Sie jeweils die Scanfunktion der dazugehörigen App.

    Die Herausforderung für Menschen, die den QR-Code nicht oder nur schlecht sehen, ist immer, die Kamera so darauf zu richten, dass er komplett erfasst wird. Bis zu einem gewissen Grad kommt einem die Auslesesoftware dabei entgegen, indem sie meist keine allzu exakte Positionierung erfordert und den Code auch erkennt, wenn man das Smartphone z.B. etwas schräg hält, und ihn automatisch erfasst, sobald er komplett im „Blickfeld“ ist. Wo sich der QR-Code befindet und wie groß er in etwa ist, muss man dennoch wissen, um die Kamera richtig ausrichten zu können.

    Befindet sich der QR-Code auf einem Blatt Papier – z.B. einem Erlagschein -, legen Sie es auf eine ebene, gut ausgeleuchtete Fläche. Das könnte zum Beispiel ein Tisch sein, und zwar eine Stelle, wo Sie Sonnenstrahlen oder die Wärme einer Lichtquelle spüren. Öffnen Sie dann die Kamera oder App auf Ihrem Smartphone und halten Sie das Gerät über das Papier. Die Linse der Kamera muss dabei auf das Papier gerichtet sein. Bewegen Sie nun das Smartphone langsam in alle Richtungen, bis Sie merken, dass der QR-Code gescannt wurde.

    Befindet sich der QR-Code auf einem digitalen Dokument wie einer Webseite oder einem PDF, müssen Sie sicherstellen, dass er zur Gänze und in ausreichender Auflösung am Bildschirm angezeigt wird. Dazu maximieren Sie das Browser-Fenster oder den PDF-Reader. Im Adobe Reader können Sie auch unter „Ansicht“ bei „Zoom“ die Einstellung „auf Fensterbreite zoomen“ auswählen. Auf Webseiten und in getaggten PDFs finden Sie QR-Codes meistens gut mit dem Screenreader-Kurzbefehl „g“ („zur nächsten Grafik“).

    Zum Auslesen des QR-Codes vom Bildschirm halten Sie das Smartphone parallel dazu und bewegen Sie es ebenfalls langsam in alle Richtungen. Wenn es nicht gleich funktioniert, versuchen Sie, das Smartphone ein wenig zu kippen. Sollten Sie normalerweise mit abgedunkeltem Bildschirm arbeiten, vergessen Sie nicht, zum Einscannen des QR-Codes die Anzeige einzuschalten.

    Kontakt

    Haben Sie noch Fragen oder interessiert Sie ein bestimmter Anwendungsbereich von QR-Codes so sehr, dass Sie sich einen eigenen Artikel dazu wünschen? Melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag Dezember 2021 – Nach- und Vorsätze

    Mit dem nahenden Jahresende sind bereits sechs Monate vergangen, seit wir den „Digitalen Dienstag“ ins Leben gerufen haben. In der heutigen vorweihnachtlichen Ausgabe wollen wir kurz innehalten und uns bei allen bedanken, die uns mit ihren positiven Rückmeldungen und eigenen Erfahrungsberichten motiviert haben, die Idee weiter zu verfolgen. Außerdem möchten wir Sie daran teilhaben lassen, was wir uns für die nächsten Monate vorgenommen haben, und Ihnen Gelegenheit geben, dieses Programm auch nach Ihrem Geschmack mitzugestalten.

    Wenn Sie ab und zu in unsere Rubrik des BSVÖ Newsletter hineingelesen haben, dann wissen Sie vielleicht, dass wir neben den Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben, immer wieder auch eingeladen haben, uns Ihre Perspektive zu den verschiedenen Themen mitzuteilen. Dass dieser Einladung tatsächlich einige gefolgt sind, freut uns sehr, denn es zeigt, dass wir Themen aufgegriffen haben, die nicht nur uns selbst interessant erscheinen.

    Erste Schritte auf gut Glück

    Ob wir es wollen oder nicht, die digitale Welt wird immer mehr Teil unseres Alltags. Damit verbunden sind viele neue Möglichkeiten, aber leider auch viele Hindernisse. Mit unseren Beiträgen am „Digitalen Dienstag“ verfolgen wir zweierlei Ziele: Einerseits wollen wir Ihnen die Möglichkeiten, die es so auf digitaler Ebene gibt, näherbringen, Ihre Neugierde wecken und Sie ermutigen, etwas auszuprobieren. Andererseits wollen wir Bewusstsein für die zahlreichen Hürden schaffen, aufzeigen, dass diese Probleme viele Menschen betreffen und einschränken, und Wege zu suchen, um sie zu beseitigen. Besonders für den letzten Punkt sind wir ganz wesentlich auf Ihre Beiträge angewiesen, denn nur mit Ihrer Hilfe können wir herausfinden, wo genau die Probleme in der Praxis eigentlich liegen bzw. wo der Bedarf an Lösungen am dringendsten ist. Am Anfang mussten wir bei der Auswahl der Themen darauf hoffen, dass sich unsere Wahrnehmung davon, was relevant sein könnte, mit der Ihren deckt.

    Vielversprechender Gedankenaustausch

    Mittlerweile können wir aus den Rückmeldungen zu den bisherigen Artikeln schließen, dass die Themen tatsächlich für mehrere unserer Leser:innen interessant sind. Und mehr noch: Oft haben sie etwas dazu zu sagen, das uns in der jeweiligen Sache den einen oder anderen Schritt weiterbringen kann. Sehr konkrete Erfahrungsberichte sind besonders hilfreich, wenn es darum geht, schlagkräftige Argumente zu sammeln, wenn wir an die Verantwortlichen herantreten. Aber auch schon alleine die Bestätigung, dass wir uns ein bestimmtes Problem oder auch den Bedarf an Informationen zu einem Thema nicht nur einbilden, bestärkt uns darin, uns darauf zu konzentrieren, Lösungen zu suchen und Informationen aufzubereiten. Wenn Sie sich also fragen, was aus Ihren Rückmeldungen beispielsweise zur digitalen Elternkommunikation oder auch zum E-Banking geworden ist: Seien Sie sich sicher, sie sind für uns sehr wertvoll und werden sich mit Sicherheit in den Initiativen, die wir in näherer Zukunft setzen werden, niederschlagen.

    Gestalten Sie mit!

    Den „Digitalen Dienstag“ in Zukunft noch interaktiver zu gestalten ist uns ein großes Anliegen. Im Laufe der letzten Monate haben wir verschiedenste Themen gesammelt, mit denen wir uns im nächsten Jahr befassen wollen. Sie kommen aus ganz verschiedenen Ecken – angefangen bei Tipps für Smartphone-Einsteiger:innen über Barrieren beim Online-Shopping bis hin zur Zugänglichkeit von Computerspielen. Um bei der Auswahl weiterhin Ihren Geschmack zu treffen, wollen wir uns dabei aber nicht ausschließlich auf unsere Intuition verlassen. Wozu würden Sie gerne etwas lesen? Worüber sollten andere Ihrer Meinung nach informiert werden? Kennen Sie eine Smartphone App, die Sie als besonders notwendig, nützlich oder spannend erleben – sei es im Beruf, im Alltag zu Hause oder bei der Freizeitgestaltung? Möchten Sie wissen, ob die App auch für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar ist oder ist es eine App, die speziell als Hilfsmittel für diese Zielgruppe angeboten wird? Gibt es vielleicht einen Bereich in Ihrem Leben, wo Sie sich ausgegrenzt fühlen, weil Sie eine digitale Anwendung oder ein digitales Medium nicht gut nutzen können? Würden Sie gerne wissen, was es in einem Bereich, für den Sie sich besonders interessieren, auf dem digitalen Sektor gibt und inwieweit das zugänglich ist? Oder haben Sie zu dem ganzen Thema bisher vielleicht so wenig Bezug, dass Sie einen Anreiz bräuchten, sich damit zu beschäftigen? Welcher wäre das? Ganz egal, was es ist und wieviel Sie dazu zu sagen haben – vom einfachen Schlagwort bis hin zu umfangreichen Erläuterungen: Lassen Sie es uns wissen und wir werden uns bemühen, das Thema demnächst aufzugreifen!

    Kontakt

    Ihre Themenvorschläge schicken Sie bitte einfach an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

    Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen, wünschen Ihnen angenehme Weihnachtsfeiertage und einen guten, gesunden Start ins neue Jahr!

  • Digitaler Dienstag November 2021 – iOS 15: Mit VoiceOver durch das neue Betriebssystem

    Die Tage werden kürzer, die Abende früher, die Nächte länger. Höchste Zeit, es sich nach einem ausgiebigen Spaziergang in der frischen Herbstsonne mit warmen Wollsocken und einer Tasse Tee vor dem offenen Kamin gemütlich zu machen. Für alle iPhone Nutzer:innen und solche, die es noch werden wollen, die an diesem Punkt vor der Frage stehen, womit sie sich beschäftigen könnten, haben wir einen Tipp: Stöbern Sie doch ein bisschen in den neuen Funktionen für VoiceOver, die Ihnen iOS 15 bringt – und wenn Sie keinen offenen Kamin haben, könnten Sie sich bei der Gelegenheit doch gleich ein heimeliges Feuerknistern im Internet suchen.

    So oder so ähnlich hat es auch Dr.in Susanne Buchner-Sabathy, unsere Webaccessibility-Expertin, gemacht. Was sie herausgefunden hat, haben wir Ihnen als kleinen Leitfaden auf Ihrer eigenen Entdeckungsreise zusammengeschrieben. Nebenbei erhalten Sie auch ein paar grundsätzliche Hinweise, welche Einstellungen Sie vornehmen können, um Ihr iPhone an Ihre persönlichen Vorlieben anzupassen.

    Installation – kann ich, soll ich, will ich?

    Beginnen wir mit der letzten Frage. Ob Sie das Update auf iOS 15 machen wollen oder nicht, ist natürlich Ihre ganz persönliche Entscheidung. Wenn Sie die neuen Funktionen ausprobieren wollen, werden Sie ohne Update wohl nicht auskommen, aber das versteht sich von selbst. Was wir Ihnen als Entscheidungshilfe auf jeden Fall mitgeben können, ist die Beobachtung, dass die aktuell verfügbare Version 15.01 stabil erscheint und auch in puncto Barrierefreiheit keine gravierenden Mängel auffallen. Haben Sie sich einmal für das Update entschieden, bleibt noch die Frage, ob es auf Ihrem Gerät möglich ist. Wenn Sie iOS 14 installieren konnten, wird das auch bei iOS 15 der Fall sein. Haben Sie aber ein Modell, das älter als das iPhone XS ist, werden manche Funktionen nicht unterstützt, d.h. Sie werden dann nicht alles finden, was wir Ihnen an Neuerungen in diesem Artikel beschreiben.

    VoiceOver starten – so legen Sie los

    Wenn Sie schon länger ein iPhone nutzen, wird Ihnen das hier noch nicht neu sein. Dennoch möchten wir es für all jene erwähnen, die die Gelegenheit nutzen wollen, sich generell einmal ein bisschen mit der Möglichkeit vertraut zu machen, das iPhone über sein Screenreaderprogramm zu bedienen. Aktivieren können Sie dieses Screenreaderprogramm namens VoiceOver, wenn Sie unter „Einstellungen“ die Schaltfläche „Bedienungshilfen“ öffnen. Dort können Sie sich VoiceOver individuell einrichten, indem Sie z.B. die Sprechgeschwindigkeit, die Eigenschaften von Sprach- und Brailleausgabe oder die Ausführlichkeit des Ausgegebenen einstellen. Für Einsteiger:innen besonders interessant ist der Übungsmodus. Dort können Sie verschiedenste Berührungsgesten ausprobieren und es wird angesagt, was sie bewirken. Aktivieren können Sie diesen Übungsmodus entweder direkt bei den VoiceOver-Einstellungen unter „VoiceOver Übungen“ oder an jeder beliebigen Stelle beim Bedienen des iPhones mit VoiceOver durch Doppeltippen mit vier Fingern. Ein Tipp, wenn Sie Ideen brauchen, welche Gesten Sie ausprobieren könnten: Bei den VoiceOver-Einstellungen unter „Befehle“ finden Sie unter „Berührungsgesten“ eine Liste, in der Sie, wenn Sie wollen, auch die Zuordnung der Gesten zu den verschiedenen Aktionen nach Ihrem Geschmack verändern können. Wenn Sie das Verhalten von VoiceOver umfassend an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen wollen, können Sie das nach Auswählen der Schaltfläche „Aktivitäten“ machen. Das ist der Klassiker für die oben genannten langen Abende am Kaminfeuer, da können Sie viel entdecken und herumspielen.

    Ein Tipp am Rande: Weitere Aktivierungsmöglichkeiten für VoiceOver

    Wenn Sie VoiceOver schneller bzw. direkter aktivieren und deaktivieren wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Eine Option ist, einfach den Sprachassistenten zur Hilfe zu nehmen. Dazu befehlen Sie einfach Siri „VoiceOver aktivieren“ bzw. „VoiceOver deaktivieren“ oder auch „VoiceOver einschalten“ bzw. „VoiceOver einschalten“. Die andere Option wäre einzustellen, dass VoiceOver ein- und ausgeschaltet werden kann, indem die Home-Taste bzw. bei neueren Modellen die Seitentaste schnell dreimal hintereinander gedrückt wird. Diese Einstellungsoption finden Sie bei „Einstellungen“ unter „Bedienungshilfen“ und dort unter „Kurzbefehl“. Dort können Sie jene Bedienungshilfe auswählen, die sie mit diesem dreifachen Drücken der Home-Taste bzw. Seitentaste ein- und ausschalten. Wir empfehlen, die ersten Schritte mit VoiceOver gemeinsam mit einer Person zu machen, die darin erfahren ist.

    Navigieren mit VoiceOver

    Um nun ins Tun zu kommen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wie Sie sich bei der Verwendung von VoiceOver in einer App oder auf einer Webseite von einem Element zum nächsten bewegen. Beim bisher einzigen und nach wie vor standardmäßigen „flachen Navigationsstil“ funktioniert das mit einer 1-Finger-Wischgeste: Sie wischen von links nach rechts, um zum nächsten Element in der linearen Lesereihenfolge zu gelangen, und von rechts nach links, um zum vorigen zu kommen.

    Unter iOS 15 steht nun zusätzlich den „gruppierten Navigationsstil“ zur Auswahl, den Mac-Nutzer:innen bereits kennen. Ist er aktiviert, werden Elemente zusammengehöriger Bereiche zu einer „Gruppe“ zusammengefasst. Mit den bekannten Wischgesten bewegen Sie sich dann zunächst einmal nur von Gruppe zu Gruppe. Um in eine Gruppe „einzutreten“, müssen Sie eine neue Geste ausführen: Sie streichen mit zwei Fingern von links nach rechts. Sind Sie in die Gruppe eingetreten, so können Sie sich zwischen den Elementen der Gruppe wie üblich mit 1-Finger-Wischgesten bewegen. Um aber zu Elementen anderer Gruppen zu gelangen, müssen Sie die Gruppe verlassen, indem Sie mit zwei Fingern von rechts nach links streichen. Bei der Bedienung über den Touchscreen mit Gesten dürfte diese Art der Navigation keinen besonderen Vorteil haben. Im Gegenteil, es macht die Bedienung eher komplizierter. Für Personen, die ein iOS Gerät mit Tastatur nutzen, erspart das einfache Wechseln zwischen unterschiedlichen Seitenbereichen oder App-Bereichen viele TAB-Sprünge und bringt damit durchaus Vorteile.

    Neue Option unter „Ausführlichkeit“

    Unter der Schaltfläche „Ausführlichkeit“ in den VoiceOver-Einstellungen haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welche Satzzeichen angesagt werden sollen, wie Zahlen ausgegeben werden und ob Großbuchstaben z.B. mit einem bestimmten Ton gekennzeichnet werden sollen. Auch wie Tabellen oder Emojis gelesen werden sollen können Sie hier einstellen. Als neues Feature unter iOS 15 finden Sie hier die „Taschenlampen-Mitteilung“. Wenn sie aktiviert ist, werden Sie gewarnt, falls Sie – womöglich unabsichtlich – die Taschenlampe aktiviert haben.

    Konfiguration von hör- und tastbarem Feedback

    Ebenfalls in den Einstellungen zu Voiceover finden Sie die Schaltfläche „Audio“. Dort können Sie unter „Töne“ festlegen, bei welchen Aktionen das Smartphone auditive bzw. haptische Rückmeldung in Form von verschiedenen Geräuschen und Vibrieren geben soll – z.B. beim Fokussieren oder Aktivieren eines Objektes. Diese Möglichkeit ist sehr praktisch, denn die voreingestellten Geräusche sind teilweise nicht jedermanns Sache.

    Schnellzugriff auf Einstellungen

    Ein altbekanntes nützliches Mittel, um auf dem iPhone schnell zu verschiedenen Einstellungsoptionen zu gelangen, ist der sogenannte „Rotor“. Es handelt sich dabei um eine Geste, bei der Sie zwei Finger auf den Bildschirm legen und eine Drehbewegung im oder gegen den Uhrzeigersinn machen – in etwa als wenn Sie einen Drehschalter bedienen würden. Mit dem Rotor können Sie z.B. rasch zu Überschriften, Formularfeldern, Links oder anderen Elementen springen oder zwischen wort- und zeichenweisem Lesen wechseln. Über die VoiceOver-Einstellungen können Sie auch noch andere mit dem Rotor direkt anwählbare Einstellungsoptionen, wie z.B. das Sprechtempo, hinzufügen.

    Wenn Sie den Rotor nicht überfrachten wollen, haben Sie unter iOS 15 die Möglichkeit, in den VoiceOver-Einstellungen sogenannte „Schnelleinstellungen“ zu definieren. Aktivieren können Sie diese Liste der Schnelleinstellungen, aus denen Sie wählen können, dann, indem Sie mit zwei Fingern viermal tippen. Wir empfehlen, auch hier nur eine Auswahl von Einstellungen auf die Liste zu setzen, die Sie wirklich öfter brauchen, damit der Zugriff tatsächlich schnell geht. Indem Sie einige Einstellungsmöglichkeiten dem Rotor zuordnen – z.B. das Ansteuern unterschiedlicher Elemente beim Lesen – und andere den Schnelleinstellungen, gelangen Sie besonders effizient zu jenen Einstellungsoptionen, die Ihnen wichtig sind.

    VoiceOver-Erkennung – Unterstützung durch künstliche Intelligenz

    Hinter der Schaltfläche „VoiceOver-Erkennung“, die Sie ebenfalls unter den Einstellungen für VoiceOver finden, verbergen sich drei Funktionen, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten: Bildbeschreibungen, Bildschirmerkennung und Texterkennung.

    Um die Funktion „Bildbeschreibungen“ zu nutzen, rufen Sie bei aktiviertem VoiceOver die Foto-App Ihres iPhones auf- und bewegen dann Ihren Finger über den Bildschirm, wo sich die gespeicherten Fotos befinden. Sie erhalten Bildbeschreibungen, die, wie unser Test ergeben hat, sehr prägnant und treffend sind und einen guten Eindruck vermitteln, was sich auf dem Foto befindet. Sie können auch selbst Bildbeschreibungen eingeben, die beim Teilen des Bildes erhalten bleiben.

    Mit der Funktion „Bildschirmerkennung“ soll die Bedienung von Apps erleichtert werden, indem nicht beschriftete Schaltflächen bzw. der Zustand von Auswahlschaltern angesagt werden. Ist die Funktion „Texterkennung“ aktiviert, wird Text in Bildern und Fotos automatisch erkannt und vorgelesen.

    Noch mehr Texterkennung mit Live Text

    Mit Live Text bringt iOS 15 eine Möglichkeit der Texterkennung mit der Kamera-App unabhängig davon, ob man mit VoiceOver arbeitet oder nicht. Es ist nach dem Update automatisch aktiv, d.h. Sie müssen es nicht extra in den Einstellungen aktivieren. Die Funktion eignet sich sehr gut, wenn Sie schnell sehr kurze Texte, die Sie nur in gedruckter Form haben, auslesen wollen – beispielsweise eine Quittung, eine Visitenkarte oder die Adressatin auf einem Poststück, das zu Hause herum liegt. Um sie zu nutzen, öffnen Sie die Kamera-App und richten die Kamera auf einen Text, den Sie lesen wollen. Sobald VoiceOver ansagt „Text erkannt“, aktivieren Sie „Text erkennen“. Daraufhin können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen. Wenn Sie „alles erkennen“ wählen, wird der erkannte Text vorgelesen. Aktivieren Sie anschließend erneut „Text erkennen“, um den Dialog zu schließen.

    Neuerung für sehende Nutzer:innen

    Abseits von VoiceOver gibt es auch eine kleine Neuerung unter iOS 15, die vor allem Menschen mit Sehbehinderungen interessieren könnte. Im Menü „Bedienungshilfen“ finden Sie neben VoiceOver auch die Schaltfläche „Anzeige und Textgröße“. Hier können Sie – auch schon in früheren Versionen von iOS – die Textgröße und den Kontrast anpassen. Neu ist, dass Sie unter „App-spezifische Einstellungen“, die Sie ebenfalls unter „Bedienungshilfen“ finden, auch für einzelne Apps unterschiedliche Anpassungen der visuellen Eigenschaften vornehmen können.

    Zuguterletzt ein Ausblick

    Neu, aber von uns noch nicht ausgiebig erprobt, ist die Möglichkeit, die Sprachsteuerung unter VoiceOver zu verwenden. Grundsätzlich können Sie die Sprachsteuerung in den Bedienungshilfen aktivieren, indem Sie ein Softwarepaket herunterladen. Dazu brauchen Sie eine Internetverbindung. Für die Verwendung der Sprachsteuerung selbst ist dann keine Internetverbindung erforderlich. Für welche Anwendungsbereiche wir die Nutzung der Sprachsteuerung unter VoiceOver für sinnvoll halten und wie das funktioniert, erfahren Sie, wenn Sie wollen, an einem anderen Digitalen Dienstag an dieser Stelle!

    Kontakt

    Bei Rückfragen und Anmerkungen zum Artikel melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at!

  • Digitaler Dienstag Oktober 2021 – Wenn ich einmal reich wär‘ … aber zum Geldausgeben Hilfe bräuchte

    Wenn wir Ende der Woche mit einem fröhlichen Lied zu Ehren der selbstbestimmten Mobilität auf den Lippen am Tag des weißen Stockes vorbei spaziert sein werden, naht bereits das nächste bedeutende Ereignis: der Weltspartag. Bei manchen von uns weckt das kindliche Erinnerungen an herzige Plüschmaskottchen als Belohnung für den Besuch auf der Bank und die Einlage von ein paar Schilling am Sparbuch. Angesichts so mancher Barriere auf dem Weg dahin kommt aber auch der Gruselfaktor für viele schon nahe an Halloween heran.

    Ich selbst bin alles andere als eine Expertin in Geldgeschäften. Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden, wenn meine Grundbedürfnisse und die meiner Lieben gedeckt sind, und dazu hat der Köpfler in den Geldspeicher voller Goldtaler – auch den virtuellen – noch nie gehört. Ob die aktuellen Börsenkurse mir jederzeit frei zur Verfügung stehen oder in einem Kammerl streng geheim unter Verschluss gehalten werden, ist mir also relativ egal. Auch die Zugänglichkeit von Informationen, um keine Gelegenheit zu verpassen, mein Geld gewinnbringend anzulegen, bereitet mir persönlich kein Kopfzerbrechen. Brenzlig wird es allerdings selbst für mich und mir in diesen Dingen ähnlich Gesinnte, wenn ich zu den Geldgeschäften, die ich brauche, um meinen Alltag zu bestreiten, keinen Zugang habe und dafür auf fremde Hilfe angewiesen bin.

    Technischer Fortschritt als zweischneidiges Schwert

    Die zunehmende Digitalisierung birgt einiges an Potenzial, um vieles einfacher zu machen. Wenn die Prinzipien von Barrierefreiheit und universellem Design im Zuge der Entwicklung aber nicht grundlegend und ununterbrochen mitgedacht werden, sorgen ursprünglich zukunftsweisende Lösungen ganz schnell dafür, dass vielen Menschen ihre Selbstständigkeit in essentiellen Dingen des täglichen Lebens genommen wird.

    Meine Großtante soll eine von denen gewesen sein, die ihr Geld tatsächlich ausschließlich unter der Matratze verstauen. Auf den ersten Blick wäre das vielleicht eine Option, mit der man an der ganzen Problematik mit der „modernen Technik“ elegant vorbei käme und sein Geld beinahe buchstäblich im Griff hätte. Abgesehen davon, dass diese Anlageform trotz aller Einfachheit vermutlich nicht nur vorteilhaft ist, wäre es heutzutage auch schwer bis gar nicht möglich, sich darauf zu beschränken, denn es sind beispielsweise die wenigsten Dienstgeber:innen bereit und in der Lage, Gehälter auf Lattenroste zu überweisen.

    Lust und Frust beim e-Banking

    Es zahlt sich also aus, sich ein wenig damit zu beschäftigen, welche digitalen Lösungen es für Bankgeschäfte so gibt, wie sie uns den Alltag erleichtern können und in welchen Bereichen sie so gestaltet sind, dass sie für viele Menschen genau das Gegenteil bewirken

    Der große Vorteil des e-Banking liegt auf der Hand: Für Bankgeschäfte so gut wie gar nicht auf Banköffnungszeiten angewiesen zu sein und sich auch nicht vor die Haustür, im Zweifelsfall nicht einmal aus dem Pyjama heraus, bewegen zu müssen hat schon etwas für sich. Daran ist manches geknüpft, das auch für Menschen mit Behinderungen einiges einfacher machen kann. Sich einen Weg zu ersparen, ist je nach Situation für jede:n eine reizvolle Option. Das gilt für Menschen mit Behinderungen genauso, vor allem zumal Barrieren im öffentlichen Raum solche Wege sie leider oft besonders viel Anstrengung und Konzentration kosten. Wenn es um das Bedienen von Geräten geht, kann es vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen wesentlich einfacher sein, zu Hause in Ruhe am eigenen, vertrauten Computer oder Smartphone zu arbeiten, als sich an einem öffentlichen Ort, womöglich mit mehr oder weniger geduldig wartenden anderen Bankkund:innen rundherum mit einem Gerät herumschlagen zu müssen, das je nach Komplexität seiner Funktion zumindest derzeit oft nur bedingt für sie nutzbar ist.

    Problematisch ist das Ganze in zweierlei Hinsicht: Erstens gibt es genügend Menschen, die mit der Bedienung eines eigenen Geräts genauso wenig vertraut sind wie z.B. mit einem allgemein zugänglichen in einem Bankfoyer. Zweitens können die qualifiziertesten Computer- oder Smartphonenutzer:innen mit einer Anwendung nichts anfangen, wenn sie nicht so programmiert ist, dass sie auf alle Funktionen und Inhalte problemlos zugreifen können.

    Was ist entscheidend?

    Erste Probleme tauchen oft schon beim Einloggen in die e-Banking Anwendung auf. Zur Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jene, bei der eine Smartphone App zum Einsatz kommt, bietet prinzipiell für blinde und sehbehinderte Menschen einen durchaus effizienten und einfachen Weg. Das gilt nur leider für all jene, die kein Smartphone haben, nicht. Die Alternative in einem solchen Fall wäre die Authentifizierung mittels smsTAN. Dabei kann aber das Ablesen und Eingeben der TAN innerhalb des knappen Zeitlimits Probleme machen. Inwieweit Verbesserungen möglich sind, hängt in solchen Fällen von Sicherheitsvorgaben ab, die oft nicht allzu viel Flexibilität erlauben.

    Ist diese Hürde überwunden, so müssen e-Banking Anwendungen zweierlei Funktionen erfüllen: Einerseits wollen Kund:innen Informationen übersichtlich und verständlich präsentiert bekommen. Welcher Kontostand bezieht sich auf welches Produkt? Welche Informationen gehören zu welcher Transaktion? Andererseits wollen sie Aktionen effizient durchführen können – Überweisungen durchführen, Daueraufträge stornieren, das Einlangen einer Überweisung prüfen, Kontoauszüge herunterladen usw. Damit beides gegeben ist, ist eine gut durchdachte, klare Struktur unumgänglich. Diese Struktur muss sehend gut erfassbar sein – auch, wenn die Anwendung mit einer Vergrößerungssoftware genutzt wird. Und sie muss für Kund:innen, die einen Screenreader nutzen, ebenso gut erfassbar sein. Das heißt, dass alle Informationen und Funktionen wahrnehmbar, sinnvoll beschriftet und mit der Tastatur bedienbar sein müssen.

    Ihre Erfahrungen sind gefragt

    Die Praxis zeigt, dass die Qualitätsunterschiede von e-Banking Anwendungen in Bezug auf Barrierefreiheit oft enorm sind – zwischen den Lösungen unterschiedlicher Banken, zwischen der Anwendung ein und derselben Bank für PC und Smartphone oder auch von Version zu Version ein und derselben Anwendung. Die Probleme beim e-Banking für blinde und sehbehinderte Kund:innen sind beträchtlich, das wissen wir. Oft bringt die fehlende Barrierefreiheit sogar langjährige Kund:innen dazu, die Bank zu wechseln. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum Banken gut beraten sind, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen gut zugänglich sind: seit 2019 gibt es den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EU Richtlinie 2019/822). E-Banking ist eine der Dienstleistungen, die von diesem Gesetz betroffen sind, und 2022 wird es Teil der österreichischen Gesetzgebung sein.

    Der BSVÖ arbeitet schon lange und intensiv daran, durch seine Initiative und Fachberatung aktiv zur Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen beizutragen. Je besser wir wissen, wo genau die Probleme liegen, desto zielgerichteter können wir diese Aktivitäten verfolgen und desto besser ist die Aussicht auf Ergebnisse, die wirklich zu Verbesserungen führen. Wollen Sie uns helfen? Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns! Wie gut kommen Sie mit Ihren Bankgeschäften zurecht? Nutzen Sie Geräte in der Filiale oder bevorzugen Sie die Bearbeitung durch das Bankpersonal? Haben Sie Erfahrung mit e-Banking? Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Bank – welche sind für Sie die größten Stärken und Schwächen ihrer Angebote? Was müsste unbedingt verbessert werden?

    Kontakt

    Wir freuen uns über alle Antworten auf unsere Umfrage an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at – selbstverständlich sind auch andere Rückfragen und Anmerkungen zum Artikel herzlich willkommen!

  • Digitaler Dienstag September 2021 – Umfrage zu Kidsfox & Co: Wie inklusiv ist die digitale Elternkommunikation?

    Der September ist für viele Eltern und Kinder eine aufregende Zeit: die ersten Schritte raus aus der familiären Geborgenheit in die große weite Welt des Kindergartens, der Start in einen neuen Lebensabschnitt mit dem ersten Schultag oder auch nur das wieder Einstellen auf den Schulalltag nach den Sommerferien. Kommunikation zwischen Pädagog:innen und Eltern ist das Um und Auf, damit alles gut funktionieren kann – und sie spielt sich immer mehr über virtuelle Plattformen ab.

    Tag der offenen Türe als Präsentation auf der Webseite, Anmeldung über E-Mail, Elternabend per Zoom, aktuelle Infos in der WhatsApp-Gruppe, Abschlussfest als Livestream – die Liste der virtuellen Kommunikationswege ist lang und zeigt, dass Eltern heutzutage nicht mehr um die Nutzung digitaler Medien herumkommen. Bestimmte Extrembeispiele sind sicherlich auf die Situation während der Pandemie zurückzuführen, aber auch sonst setzen pädagogische Einrichtungen zunehmend auf virtuelle Systeme zur Kommunikation mit Eltern und Schüler:innen.

    Gesamtpakete etablieren sich

    Anstelle der Nutzung vieler verschiedener Anwendungen und Plattformen treten immer mehr Softwarelösungen, die viele verschiedene Funktionen miteinander vereinen. Anwendungen wie z.B. Kidsfox für den Kindergarten, Schoolfox oder EduPage für die Schule bieten einheitliche Plattformen, über die beispielsweise Elternbriefe verteilt, Anmeldungen für Veranstaltungen entgegengenommen oder offizielle Formulare wie z.B. der Betreuungszeitenbedarf abgegeben werden können, Eltern sich in Gruppenchats austauschen können, Unterlagen auf einem gemeinsamen Cloudspeicher zur Verfügung gestellt, Stundenpläne aktuell abrufbar gemacht und teilweise sogar Videokonferenzen abgehalten werden können. Gleichzeitig werden sie auch für den Unterricht selbst und das Schulmanagement insgesamt genutzt.

    Digitale Zugänglichkeit als Muss

    Ob und welche Software eingesetzt wird, variiert von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde und von Einrichtung zu Einrichtung. Eine bundesweite Vorgabe gibt es nicht. Eines steht aber fest: Wird ein solches System eingesetzt, dann ist es unumgänglich, um die Elternrolle im Kindergarten- und Schulalltag seines Kindes gewissenhaft wahrnehmen zu können. Eltern, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, sind dabei auf die Barrierefreiheit der eingesetzten Mittel angewiesen.

    Ob es im konkreten Fall dieser Kindergarten- und Schulmanagement-Apps eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gibt, ist nicht ganz eindeutig. Das Webzugänglichkeitsgesetz (WZG), nach dem digitale Angebote öffentlicher Einrichtungen barrierefrei gemäß WCAG 2.1 Level AA sein müssen, nimmt nämlich Kindergärten und Schulen von dieser Verpflichtung aus. Allerdings schließt es wiederum „Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen“ ein. Hier ist es jetzt eine Interpretationsfrage, ob solche Systeme, über die ein Großteil des internen Managements und der Kommunikation erfolgt, als solche „wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen“ betrachtet werden oder nicht. Für uns ist klar: Ja, das müssen sie!

    Ihre Erfahrungen sind gefragt

    Normalerweise würden wir an dieser Stelle berichten, in wieweit denn nun die gängigsten Apps, die in österreichischen Kindergärten und Schulen für die Kommunikation mit den Eltern genutzt werden, für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen nutzbar sind. In diesem Fall ist es aber gar nicht so einfach, schnell einmal zu testen, wenn man nicht zufällig ein Kind hat, in dessen Kindergarten oder Schule ein solches System genutzt wird. Deshalb zählen wir auf Ihre Unterstützung, um herauszufinden, ob es hier überhaupt ein Problem gibt, dessen wir uns annehmen sollten, oder ob sowieso alles passt, wie es ist.

    Teilen Sie also bitte – frei von der Leber weg – Ihre Erfahrungen mit uns! Haben Sie Kinder, in deren Kindergarten oder Schule eine App wie z.B. Kidsfox, Schoolfox oder EduPage genutzt wird? Wie kommen Sie damit zurecht? Wissen Sie, wie andere Eltern damit zurechtkommen? Haben Sie zeitgerecht Zugang zu allen Informationen, die Sie brauchen? Haben Sie den Eindruck, dass Sie an der Kommunikation mit Pädagog:innen und anderen Eltern uneingeschränkt teilnehmen können? Wenn Sie schon einmal Probleme damit hatten, wie wurde damit umgegangen?

    Kontakt

    Egal, was Sie uns zu dem Thema berichten können, jede Information ist wertvoll und willkommen! Wir freuen uns über alle Zusendungen an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

  • Digitaler Dienstag August 2021 – Appetit auf Inklusion: Gasthausbesuche, QR Codes und Barrierefreies zum Lesen

    Der Hochsommer ist da und viele freuen sich, dass sie zumindest vorübergehend trotz Pandemie nicht auf den entspannten Besuch beim Heurigen, in der Strandbar oder im Gastgarten ihres Lieblingslokals verzichten müssen. Für Menschen mit Behinderungen ist das selbst in weltgesündesten Zeiten alles andere als selbstverständlich. Aber was haben QR Codes damit zu tun? Und warum finden wir das Thema überhaupt wichtig?

    Dass die berühmte „eine Stufe“ beim Eingang ins Kaffeehaus für viele mit einem „Ich darf nicht hinein!“ – Schild gleichzusetzen ist, ist ein alter Hut – auch, wenn er noch erschreckend oft, unbedarft oder gar selbstbewusst getragen wird. Dass das zutiefst diskriminierend ist, steht außer Frage. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen hält die Gastronomie eine wesentliche, aber viel weniger prominente, Barriere erst einige Zeit nach dem Betreten des Lokals bereit, spätestens beim Erstkontakt mit dem Personal und der Frage:

    „Was darf’s denn sein?“

    Sofern es sich nicht um das Stammlokal handelt, müsste man sich auf diese Frage vorbereiten, indem man sich in die Speisekarte vertieft. Bei den gängigen gedruckten Speisekarten kommt man aber, wenn man blind ist oder eine Sehbehinderung hat, nicht besonders tief. Nicht so schlimm, sagen Sie? Man kann sie sich doch vorlesen oder sich etwas empfehlen lassen, meinen Sie? Mag sein, dass das eine Lösung ist – je nach Situation und persönlichen Vorlieben die bevorzugte bis hin zur gerade noch akzeptablen.

    Aber sind wir uns ehrlich: Es macht doch auch einen deutlichen Unterschied, ob man sich von drei mühevoll organisierten Personen, die eigentlich gerade etwas ganz anderes zu tun hatten, über eine Stufe hieven lassen muss, um dann erschöpft und unter Beobachtung der gesamten Gästeschaft am Tisch anzukommen, oder ob man selbstverständlich, mühelos und ohne großes Aufsehen zu erregen durch die Eingangstür schreitet, sich vielleicht noch nach einem freien Tisch erkundigt und kurz darauf Platz nimmt. Eben. Und so ähnlich ist es auch mit dem Vorlesen lassen und dem selbst Lesen der Speisekarte.

    Tastbar und sichtbar bleibt kostbar

    Der Klassiker, den wir uns in solchen Fällen wünschen, sind Speisekarten in Braille und Großdruck. Das höchste der Gefühle ist hier, dass diese Formate zusätzlich zur herkömmlichen Speisekarte angeboten werden, wo sich in puncto Lesbarkeit oft in jedem erdenklichen Sinne ausgetobt wird. Und dennoch: Was wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen, kann sie keinesfalls ersetzen. Es handelt sich nämlich um etwas, das sich ohne Smartphone mit Internetzugang nicht nutzen lässt. Darüber verfügen nun mal nicht alle Restaurantgäste und es wäre auch nicht wünschenswert, ihre Autonomie beim Bestellen davon abhängig zu machen.

    Inspiration aus berührungslosen Zeiten

    Für all jene, die im Umgang mit dem Smartphone geübt sind, gibt es eine weitere ganz einfache und kostengünstige Möglichkeit, Speisekarten barrierefrei verfügbar zu machen: einen QR Code, der zur Speisekarte in digitaler Form führt. Die großartige Nebensache daran: Wir haben es hier nicht einmal mit einer Extrawurst für Menschen mit Sehbehinderungen zu tun, denn diese Art der Speisekarte erfreut sich nicht zuletzt in Pandemiezeiten und dem Wunsch danach, möglichst wenig anzugreifen, das auch viele andere Menschen angreifen, immer größerer Beliebtheit.

    Für die inklusive Ausführung gibt es nur zwei Punkte zu beachten: Erstens müssen die Gäste auf den QR Code, seine Funktion und wo er zu finden ist hingewiesen werden. Wäre schließlich gut möglich, dass man z.B. mit dieser Form der Speisekarte nicht rechnet oder den QR Code nicht sieht. Zweitens muss das Dokument, zu dem man nach dem Einscannen gelangt, natürlich ein barrierefreies sein. Ein Foto von der Speisekarte in kunstvollem Hand-Lettering ist also schon einmal ein No-Go.

    Und so geht‘s

    Einen QR Code zu erstellen ist keine große Hexerei. Dazu finden sich im Internet zahlreiche Beschreibungen und es gibt Software, die sogar für kommerzielle Zwecke kostenlos genutzt werden darf. Der Inhalt dieses QR Codes sollte dann ein Link sein, der zu dem Ort führt, wo das Dokument mit der Speisekarte hinterlegt ist. Das könnte z.B. ein Bereich auf der Webseite des Lokals oder ein Speicherort auf einer Cloud sein. Nach dem Scannen sollte sich auf jeden Fall direkt die Speisekarte öffnen.

    Dieses Dokument so zu gestalten, dass auch Menschen, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, es nicht nur lesen, sondern auch effizient darin navigieren können, erfordert genauso wenig magische Kräfte – aber vielleicht ein wenig erhöhte Aufmerksamkeit.

    Lüften wir das Geheimnis

    Dieses Navigieren ist in einem Dokument wie einer Speisekarte ganz besonders wichtig. Schließlich will man darin gezielt suchen und zwischen jenen Stellen hin und her springen können, die einen interessieren, um zügig seine Wahl treffen zu können. Man macht das automatisch. Niemand liest sich z.B. durch den Familienstammbaum der Besitzerfamilie, die Suppen, Vorspeisen, Hauptgerichte, Beilagen und Kindermenüs, wenn er eigentlich für Kaffee und Kuchen da ist. Einmal unter der Überschrift „Heißgetränke“ angekommen, verlässt man sich darauf, dass sich kein Schnitzel dazwischen schummelt und der Preis für den Espresso nicht in Wirklichkeit zum Gulasch gehört.

    Eine klare, verständliche und verlässliche Struktur und Lesereihenfolge ist wichtig, damit man nicht nach dem ersten Reinlesen aufgibt und womöglich enttäuscht von dannen zieht. Alle brauchen das – egal, ob sie den Text sehen, ertasten oder hören. Und jetzt verraten wir Ihnen etwas, das Sie sich vielleicht eh schon gedacht haben: Das gilt bei weitem nicht nur für Speisekarten, sondern im Grunde genommen für alle schriftlichen Informationen.

    Digitale Dokumente barrierefrei formatieren

    Dazu, wie man digitale Informationen barrierefrei gestaltet, gibt es ganze Seminare, Bücher und sogar Gesetze. Das alles in einen Artikel zu packen würde den Rahmen sprengen und ist auch gar nicht nötig, weil es eben genanntes ja gibt. Ein paar Tipps zum richtigen Formatieren, die Sie sich leicht merken und auch z.B. bei Gelegenheit – um auf unseren Aufhänger zurück zu kommen – dem Wirten Ihres Vertrauens ans Herz legen können, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:

    Struktur von Anfang an

    Nutzen Sie bei der Erstellung eines Dokuments in Word Dokument- und Formatvorlagen (z.B. für Überschriften, Aufzählungen, Verzeichnisse, Verweise). Dadurch erhalten Sie automatisch eine gute Struktur mit allem was nötig ist, um darin navigieren zu können (z.B. von Überschrift zu Überschrift springen).

    Sehende Leser:innen nicht vergessen

    Wählen Sie eine Schrift ohne Serifen, eine Schriftfarbe mit gutem Kontrast zum Hintergrund und eine ausreichende Schriftgröße – Details siehe auch www.leserlich.info

    Text, Text und noch einmal Text

    Machen Sie alle Informationen als Text verfügbar. Achten Sie darauf, dass die Lesereihenfolge korrekt ist. Zur Kontrolle können Sie z.B. den Text markieren – wenn die Markierung an eine andere Stelle springt, als jene, wo man weiterlesen müsste, stimmt dort etwas nicht.

    Achtung: Schreiben Sie für das Verständnis relevante Inhalte (z.B. Überschriften) nie ausschließlich in die Kopf- oder Fußzeile und verwenden Sie Tabellen nie als Gestaltungselement – setzen Sie stattdessen z.B. Listen ein.

    Und bei Bildern? Auch Text!

    Versehen Sie Fotos und Grafiken mit einem angemessenen beschreibenden Alternativtext

    Rückfragehinweis

    Bei Rückfragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at