Autor: admin

  • Mehrsinne Mittwoch April 2023 – Nicht zum Greifen nah: Aufzüge und ihre Tücken Teil 2

    Im März haben Sie die Zielrufsteuerung kennengelernt. Die ist in puncto Barrieren bei Aufzügen zwar ein großes, aber nur das halbe Übel. Die andere Hälfte beschert uns die Beliebtheit von Touchscreens anstelle von Rufknopf und Co.

    Oft kommen sie im Doppelpaket: die ungewohnte Zielrufsteuerung, bei der wir gleich beim Rufen des Liftes eingeben müssen, wohin er uns bringen soll, und der Touchscreen, bei dem es die einzelnen Tasten nur mehr als Bereiche auf der Bildschirmoberfläche gibt. Obwohl sie so oft in Kombination eingesetzt werden, die Herausforderungen, mit denen sie uns konfrontieren, können sich auch getrennt voneinander sehen lassen. Und beim Touchscreen ist der Zungenbrecher, der er ist, bei weitem nicht das größte Problem.

    Wo sind bloß die Knöpfe hin?

    Was den Touchscreen in erster Linie ausmacht, steckt schon in seinem Namen. Der bedeutet nämlich wörtlich übersetzt „Berühr-Bildschirm“. Na gut, so selbsterklärend, wie ich gerade behauptet habe, ist das bei näherer Betrachtung eigentlich gar nicht. Immerhin kann man vieles anderes genauso berühren. Und nicht nur das: Manch anderes gibt auch sehr viel mehr zum Angreifen her. Beispielsweise der gute alte Rufknopf am Lift. Tatsächlich charakteristisch für Touchscreens ist, dass das Berühren alleine etwas auslöst. Und daran liegt auch die Wurzel vieler Probleme. Denn was nicht viel ausmacht, wenn Sie die verschiedenen virtuellen Knöpfe am Bildschirm sehen, kann zur Verzweiflung führen, wenn Sie darauf angewiesen sind, die Knöpfe zu ertasten.

    Lift ist nicht gleich Handy

    Hat ja auch niemand behauptet, oder? Jetzt gerade vielleicht nicht. Aber ich höre es in der Leserschaft förmlich raunen: „Ach was, das Smartphone können alle super bedienen und beim Lift regen sie sich auf?“. Dass sich da manche wundern, ist durchaus nachvollziehbar. Deshalb gehen wir der Sache einmal auf den Grund.

    Zunächst einmal: Es stimmt sicherlich, dass viele Menschen ein Smartphone nutzen und damit sehr gut zurechtkommen. Oft eröffnet das sogar Möglichkeiten, die man sich nie erträumt hätte. Dennoch gibt es nach wie vor genügend Menschen, die zu diesen Möglichkeiten aus verschiedensten Gründen keinen Zugang haben und deshalb mit Touchscreens lange nicht so vertraut sind wie diejenigen, für die sie total alltäglich sind.

    Aber auch, wenn der Touchscreen am privaten Handy noch so sehr im Schlaf funktioniert: Es ist etwas komplett anderes, ob Sie es mit Ihrem eigenen Gerät zu tun haben, mit dem Sie sich in Ruhe vertraut machen konnten, oder einem Touchscreen, der für alle zugänglich in der Landschaft herumsteht und womöglich auch noch Funktionen hat, die Sie in Stress- oder Notsituationen brauchen.

    Schön und gut?

    Wenn so viele Menschen damit Probleme haben, warum macht man dann so etwas wie Touchscreens überhaupt? Ein wesentlicher Grund dafür ist schlicht und einfach, dass es schick aussieht. Das gibt zwar in den Diskussionen rund um die Barrierefreiheit kaum jemand offen zu, aber zwischen den Zeilen kommt es sehr deutlich durch. Zum Beispiel, wenn auf Forderungen nach einer barrierefreien Lösung argumentiert wird, dass sie auf dem Markt keine Chance hätte, weil sie nicht den ästhetischen Anforderungen der Kundschaft entspräche. Oder wenn die Touchscreen-Elemente von Herstellerfirmen als die moderne und elegante Lösung schlechthin angepriesen und beworben werden.

    Schönheit allein ist natürlich als Argument nicht stark genug, um die erschwerte Bedienbarkeit zu rechtfertigen. Deshalb werden dann oft andere Qualitäten ins Treffen geführt, die den Touchscreens gerne zugeschrieben werden. Zum Beispiel, dass sie mit der Situation in großen, komplexen Gebäude mit vielen Stockwerken besser fertig werden, weil die digitale Oberfläche mehr Flexibilität bietet als „echte“ Knöpfe oder Taster. Oder dass sie hohen Hygieneanforderungen besser gerecht werden, weil sie leichter sauber zu halten sind. Diese Vorteile kann man schwer von der Hand weisen. Gerade die digitale Oberfläche hätte zum Beispiel zur kontrastreichen Gestaltung mit gut lesbarer Schrift ein ziemlich großes Potenzial. Aber ist es deswegen in Ordnung, das Nutzen von Aufzügen ganz vielen Menschen mit einem Schlag einfach unmöglich zu machen? Nicht zuletzt Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind?

    Kein Drama, sondern Realität

    „Unmöglich machen? Also bitte, übertreiben braucht man es auch wieder nicht“, denken Sie jetzt vielleicht. Nichts läge mir ferner. Aber auch, wenn es für manche halb so schlimm sein mag, für viele passiert genau das: Sie können den Aufzug nicht mehr nutzen. Dass das bei einer zu schmalen Tür oder einer zu engen Liftkabine der Fall ist, wird nie in Frage gestellt. Geht es um die Bedienelemente, ist es komischerweise lang nicht so klar. Dabei sollte es doch ganz leicht nachvollziehbar sein: Wenn Sie einen Lift nicht rufen können, können Sie nicht einsteigen. Wenn Sie einem Lift nicht mitteilen können, wohin er Sie bringen soll, haben Sie nichts davon, eingestiegen zu sein. Wenn der Lift stecken bleibt und Sie niemanden verständigen können, werden Sie sich beim nächsten Mal genau überlegen, ob Sie nicht lieber die Treppen nehmen.

    Bei einem Touchscreen-Bedienelement beginnt das Problem genau genommen schon bevor Sie überhaupt in Verlegenheit kommen, etwas eingeben zu wollen. Sie müssen es nämlich überhaupt einmal finden und erkennen. Auch ein klassischer Knopf oder Taster kann dabei so manche Herausforderungen bereithalten und man ist sicherlich gut beraten, ihn gut sichtbar auszuführen und alle, die in dennoch nicht schon von Weitem erspähen, auch mit einer taktilen Leitlinie heranzuführen. Aber selbst, wenn das nicht gegeben ist, können Sie so einen Knopf im Notfall durch aufmerksames Absuchen und Betasten der Wand neben einem Lift ganz gut aufspüren. Bedienen Sie sich dieser Methode bei einem Lift mit Touchscreen, so haben Sie gleich zwei Probleme:

    Erstens ist der Touchscreen eine glatte Fläche. Im schlimmsten Fall schön sauber verbaut in einer eleganten Glasoberfläche, die sich mehr oder weniger genauso anfühlt. Ihn tastend zu erkennen, ist also alles andere als einfach. Zweitens reagieren Touchscreens auf Berührung. Was passiert also, wenn Sie darauf herumtasten? Genau, sie aktivieren fleißig jede Menge Funktionen, ohne etwas davon mitzubekommen. Das kann schon im Stockwerk beim Versuch, den Lift zu rufen, zur Verzweiflung führen. Zu welchen Stress-Situationen es erst in der Liftkabine führen kann – sofern Sie es überhaupt bis dort schaffen -, möchte man sich gar nicht vorstellen.

    Lösungsansätze und warum sie das Problem nicht lösen

    Dass es da Probleme gibt, ist den Herstellerfirmen schon bewusst. Es wird auch versucht, Lösungen anzubieten. Die prominenteste ist der Taster mit dem Rollstuhl drauf, den Sie schon aus dem Artikel über die Zielrufsteuerung kennen. Er ist dafür vorgesehen, damit bestimmte Funktionen bei Bedarf aktiviert werden können. Zum Beispiel eine Steuerung nur über diesen Knopf über ein eigenes Menü. Wirklich brauchbar sind solche Ansätze zumindest in der Form, wie sie bisher umgesetzt werden, leider nicht.

    Erstens bleibt das Problem bestehen, das ich oben beschrieben habe: Auf der tastenden Suche nach einem Bedienelement erwischt man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Touchscreen uns löst ungewollt alles Mögliche aus. Und das, bevor man den Taster überhaupt findet.

    Zweitens ist die Menüführung über diesen Taster alles andere als einfach und man ist damit ganz weit entfernt von einer effizienten Nutzung.

    Drittens fühlen sich durch den Taster nur ganz wenige angesprochen. Personen, die beim Anblick eines unbekannten Touchscreens zurückschrecken und nicht wissen, was sie damit anfangen sollen, gibt es weit mehr.

    Man könnte diese Liste sicherlich noch lange weiterführen und vor allem ins Detail gehen. Ein ganz grundlegendes Problem bei den Lösungsansätzen ist: Anstatt ein Bedienelement zu entwickeln, das für alle Nutzer:innen gut bedienbar ist, erfindet man zusätzliche Speziallösungen für einzelne Personengruppen, die nicht einmal für die gut funktionieren.

    Nicht aufgeben

    Wenn Sie jetzt auf einen motivierenden Ausblick hoffen, muss ich Sie leider genauso enttäuschen wie beim letzten Mal. Ich möchte mich ungern wiederholen, indem ich betone, wie wichtig es ist, dass möglichst viele, die Probleme mit solchen Situationen haben, sie auch gegenüber den Verantwortlichen artikulieren. Deshalb schließe ich heute damit, Ihnen zu berichten, dass es tatsächlich einige gibt, die das seit vielen Jahren sehr engagiert und systematisch machen – in der Interessenvertretung und in der Normungsarbeit nämlich. Gerade dieser Tage bekomme ich wieder mit, wie Kolleginnen auf europäischer Ebene dafür kämpfen, in den zuständigen Normungsgremien das Bewusstsein für die bestehenden Probleme zu schärfen und die Vorgaben in der Aufzugsnorm zu verbessern. Dort sind immerhin Vertreter – ja, nur männliche – von namhaften Aufzugsfirmen mit von der Partie. Womöglich besteht doch Hoffnung, dass sie einiges, was sie dort hören, auch in ihre Praxis mitnehmen.

    Kontakt

    Das war also Teil 2 rund um Aufzüge und ihre Tücken. Material gäbe es noch für mindestens ein oder zwei weitere Teile. Welche Informationen dazu wären für Sie besonders interessant? Gerne gestalte ich die nächsten Beiträge danach, was Sie gerne lesen würden. Lassen Sie es mich wissen – in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

  • Digitaler Dienstag April 2023 – Twitter mal anders: Vögel an der Stimme erkennen

    Viele haben sich vergangenes Wochenende auf die Pirsch nach Ostereiern gemacht. Wir haben auch etwas gesucht: eine barrierefreie Möglichkeit, Vogelstimmen mit digitaler Unterstützung ihren Urheber:innen zuzuordnen.

    Mit „wir“ meine ich in diesem Fall in erster Linie Susanne Buchner-Sabathy. Ich selbst hatte vor einiger Zeit schon einmal in Hinblick auf einen digitalen Frühlingsdienstag zu recherchieren begonnen, aber relativ schnell wieder aufgegeben. Bis zum Barriere-Check habe ich es damals gar nicht geschafft, denn ich bin schon davor an den Launen meiner Kinder gescheitert. Die waren zunächst begeistert, als meine jüngere Tochter von der Smartphone App „BirdNET“ als Eule identifiziert wurde. Die Stimmung kippte, als die ältere Schwester es ihr gleichtun wollte und lesen musste, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Mensch sei. Auch ich wollte mir diese Beleidigung meiner Kinder natürlich nicht gefallen lassen und habe den Frühling mitsamt seinem Vogelgezwitscher aus Protest vorläufig auf Eis gelegt.

    BirdNET unter der Lupe

    Wie bereits angedeutet, hatte Susanne Buchner-Sabathy mehr Geduld und hat sich der Frage noch einmal angenommen. Wo wir schon bei BirdNET waren: Wie tut sich die mit echten Vögeln?

    Prinzipiell gar nicht so schlecht. Zumindest berichten das so manche sehende Nutzer:innen. Die App dürfte eine ganz gute Trefferquote haben. Lang nicht so gut steht es leider um die Nutzbarkeit mit dem Screenreader. Der Grund dafür ist eine ganz zentrale Funktion: das Eingrenzen jenes Teils der Aufnahme, den die App analysieren soll. Der erste Teil der Bedienung ist ganz einfach: Sie nehmen das Gezwitscher auf, indem Sie eine Schaltfläche aktivieren. Dann halten Sie die Aufnahme durch Drücken der „Pause“ Taste an. Das lässt sich beispielsweise mit VoiceOver noch gut bewerkstelligen.

    Aber dann kommt’s: Damit die App die Aufnahme analysiert und Ergebnisse anzeigt, müssen Sie zuerst den Teil der eingrenzen, auf dem das Vögelchen gut zu hören ist. Visuell wird die Aufnahme als Spektrum angezeigt und Sie können den gewünschten Teil durch einfaches Wischen von links nach rechts markieren. Ist der Screenreader eingeschaltet, so lässt sich dies Funktion aber nicht bedienen. Damit ist es unmöglich, den Schritt zu machen, den die App verlangt, um ein Ergebnis zu verkünden.

    Machbar wäre es

    Jetzt denken Sie vielleicht, da kann die App doch nichts dafür, wenn man das Spektrum nicht sieht und nicht darauf herumwischen kann. Stimmt, einen Teil gezielt genau so auszuwählen, wäre für blinde Menschen wohl auch schwierig, wenn die Funktion mit dem Screenreader ansteuerbar wäre. Das heißt aber nicht, dass man nicht mit Alternativen arbeiten könnte.

    Eine einfache Lösung, die schon sehr weiterhelfen würde, wäre die Möglichkeit, einfach die ganze Aufnahme analysieren zu lassen. Etwas gefinkelter, aber immer noch umsetzbar: eine Option wie z.B. „Zweite Hälfte der Aufnahme analysieren“ anzubieten, wenn es in der ersten Hälfte Störgeräusche gibt.

    Auch für sehende Nutzerinnen und Nutzer wären solche Optionen praktikabel, denn zumindest ich habe mich sowieso jedes Mal ziemlich herumgeärgert, bis ich einen geeigneten Ausschnitt mit Chancen auf das Ergebnis „Eule um des Hausfriedens Willen“ erwischt habe.

    Kann es eine andere App besser?

    Nicht wirklich. Falls Sie keine Lust auf die Details haben: Das war die Essenz der folgenden drei Absätze.

    Drei Apps hat sich Susanne Buchner-Sabathy angehört. Das gelbe vom Osterei waren sie in puncto Barrierefreiheit alle nicht. Genauer gesagt: Halbwegs bedienbar mit dem Screenreader ist nur eine und die ist nicht gratis. Die einzige der drei Apps, die schon gratis ist, ist vom Naturschutzbund Deutschland und heißt „NABU Vogelwelt“. Sie ist aber mit dem Screenreader leider gar nicht zugänglich.

    Die anderen beiden Apps kosten jeweils EUR 4,99. Nicht die Welt, aber wenn man sie nicht nutzen kann, allemal rausgeschmissenes Geld. Bei der App „Zwitschomat“, die es nur für das iPhone gibt, ist das so. Im Test konnte trotz Offenlegung der GPS-Daten nur eine englischsprachige Version heruntergeladen werden, die App ist mit dem Screenreader nicht bedienbar und sowieso wurden die Spatzen im Garten mit hoher Sicherheit als Steinkäuze identifiziert.

    Am besten abgeschnitten hat noch die App „Vogelstimmen ID“. Und zwar sowohl im Screenreader- als auch im Vogelkundler-Test, den wir im Internet gefunden haben. Die Begeisterung ist allerdings auch in beiden Fällen verhalten. Die Treffsicherheit dürfte zwar etwas besser als bei „Zwitschomat“ sein, aber so richtig verlässlich sind die Ergebnisse nicht. Mit dem Screenreader ist die App eingeschränkt bedienbar. Das ist besser als gar nicht, aber auch schlechter als ganz.

    Hilfe beim selbst Erkennen

    Das mit „Handy in die Luft halten und wissen, was zwitschert“ scheint nicht so toll zu funktionieren. Entweder sind die Ergebnisse zu unverlässlich oder Screenreader-Nutzer:innen erfahren sie erst gar nicht. Oder beides. Soll das alles gewesen sein? Naja, ein bisschen etwas hält die digitale Welt schon bereit, um uns das analoge Vogelerkunden zu erleichtern. Und zwar mit Hörmaterial, das uns hilft, die Vogelstimmen in natura selbst wiederzuerkennen.

    Gezwitscher aus Deutschland

    Ein Beispiel ist die Internetseite https://www.deutsche-vogelstimmen.de/. Auf der Seite gibt es auch einen Shop, aber den brauchen Sie nicht, um Zugang zu den Hörbeispielen zu bekommen. Auf der Startseite finden Sie zunächst eine Auswahl von Vögeln. Sie können sich dann alle Vögel von A bis Z anzeigen lassen und so gezielt nach einem suchen. Alternativ können Sie sich auch verschiedene Vogelfamilien anzeigen lassen, um zu all ihren Angehörigen zu gelangen. Die Links finden sie jeweils unter der Hauptüberschrift und erreichen sie mit TAB.

    Sobald Sie einen Vogel ausgewählt haben, können Sie sein Lied, seinen Ruf und teilweise auch seinen Alarm- oder Bettelruf abspielen. Zumindest mit dem Screenreader funktioniert das, denn damit können Sie mit den Pfeiltasten zu den verschiedenen Rufarten gelangen. Mit TAB können Sie sie leider nicht ansteuern, was für sehende Tastaturnutzer:innen sehr schade ist. Zum Player können Sie den Fokus aber mit TAB bewegen und sich zumindest das Lied anhören.

    Am Smartphone erreichen Sie die Audios bei aktiviertem Screenreader mit 1-Finger-Wischgesten und aktivieren sie durch Doppeltipp. So gelangen Sie auch zu den verschiedenen Rufarten. Die Reihenfolge verlangt Ihnen vielleicht etwas Geduld ab: Bevor Sie zum Player des Lieds kommen, springt der Fokus zunächst zu einer Rufart nach der anderen. Wenn Sie eine andere Rufart auswählen und den Player erreichen wollen, müssen Sie mit dem gleichen Spiel rechnen.

    Insgesamt fielen uns auf die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten auf der Seite zwar durchaus passende Antworten ein. Sie lässt sich aber insbesondere mit Screenreader einigermaßen bedienen.

    Und so klingt die Natur in Österreich

    Als Beispiel aus Österreich stellen wir Ihnen die Webseite der Österreichischen Bundesforste vor. Dort gibt es verschiedene Naturklänge zum Herunterladen als mp3 Datei: https://www.bundesforste.at/natur-erleben/naturklaenge/ringtones.html

    Mit diesem Link gelangen Sie auf eine Seite mit der Überschrift Ebene 1 „Ringtones – So klingt Österreichs Artenvielfalt“. Danach folgen Buchstabenlinks und wiederum danach verschiedenste Tiere und Naturumgebungen in alphabetischer Reihenfolge jeweils mit einer kurzen Beschreibung. Haben Sie gerade keine Lust, sich mit TAB durch diese ganze Liste zu wühlen? Dann wählen sie am besten den Buchstabenlink, unter dem Sie sich das Tier erwarten, nach dessen Geräusch Sie suchen. Zum Beispiel das „S“ für den Schwan.

    Wenn Sie das gewünschte Tier gefunden und den Link dazu ausgewählt haben, wird eine neue Seite geladen. Dort gibt es eine Überschrift Ebene 2 mit dem Tiernamen und darunter zwei Links zum Herunterladen: Hinter „Download Klingelton“ verbirgt sich das Geräusch als mp3 Datei, hinter „Download Wallpaper“ ein Foto des Tiers als JPEG Datei.

    Nach den Links gibt es einen Text mit einer etwas längeren Beschreibung. Darunter gibt es ein Foto und – oho! – auch die Möglichkeit, sich das Geräusch anzuhören ohne es herunterzuladen. Das merken Sie aber nur, wenn Sie den Mauszeiger über das Foto bewegen und ein Symbol erscheint, das impliziert, dass Sie die Wiedergabe von irgendetwas starten können. Oder Sie wissen es, weil wir es Ihnen verraten haben. Mit der Tastatur erreichen Sie diesen Player leider ohne Screenreader nicht. Mit Screenreader geht es, und zwar beispielsweise so: Sie bewegen den Fokus mit der Pfeiltaste zum Element nach der Grafik, die nun als „anklickbar“ ausgegeben wird. Nun können Sie mit der Leertaste oder ENTER die Audiowiedergabe starten oder stoppen.

    Kontakt

    Haben Sie sich schon einmal mit Vogelstimmen befasst? Haben wir vielleicht Ihr Interesse geweckt? Oder lassen Sie das Zwitschern lieber nur als Geräuschkulisse auf sich beruhen? So oder so, wir wünschen Ihnen einen sonnigen Start in den Frühling. Und wenn Sie etwas mit uns teilen wollen, freut sich Doris Ossberger wie immer auf eine E-Mail an do@wortklaviatur.at!

  • Mehrsinne Mittwoch März 2023 – Fang den Lift: Aufzüge und ihre Tücken Teil 1

    Klassisch sind Aufzüge ja etwas, das beim Überwinden von Barrieren hilft. Moderne technische Entwicklungen könnten sie diese Aufgabe noch besser erfüllen lassen. Oft ist leider das Gegenteil der Fall: Statt alte Hürden zu beseitigen werden neue geschaffen.

    Sind Sie schon einmal ratlos vor einem Lift gestanden und haben gehofft, dass sich Ihnen das Geheimnis, wie Sie ihn rufen können, auf magische Weise offenbart? Mir ist das schon passiert. Vor ungeduldig wartendem Publikum. Mit minütlich steigenden Selbstzweifeln. Und letztlich ohne eine Lösung zu finden. Wie es dazu kam, warum so etwas allen passieren kann, wie Sie der Situation teilweise entgehen können und wo wir alle auf die Einsicht der Liftindustrie hoffen müssen, das alles erfahren Sie am heutigen Mehrsinne-Mittwoch.

    Meine erste Begegnung

    Es ist schon eine ganze Weile her, da sollte ich einer interessierten Gruppe anhand von Beispielen in ihrer unmittelbaren Umgebung zeigen, was der Barrierefreiheit gut tut und wovon man lieber seine Finger lassen sollte, wenn man Zugänglichkeit für alle schaffen möchte. Aufzüge sind meist eine wahre Fundgrube für beides: Von Haus aus denken viele einmal, dass sie mit Barrierefreiheit quasi gleichzusetzen sind. Findet man dann eine viel zu schmale Tür, eine Mini-Liftkabine oder drei Stufen auf dem Weg zum Lift vor, ist diese Illusion schon angekratzt. Aber selbst, wenn Erreichbarkeit und Platzangebot hervorragend sind, kommt oft das böse Erwachen, wenn nicht erkennbar ist, was passiert, wenn man einen bestimmten Knopf drückt. Etwa, weil die Beschriftung fehlt, schlecht sichtbar ist oder nicht ertastet werden kann.

    Was sich mir damals in den Weg gestellt hat, war ein solches Bedienelement-Problem in Bestform: Anstatt eines schlichten Rufknopfs hatte ich es mit einer Zehnertastatur zu tun. Kernelement einer jeden Zielrufsteuerung.

    Ziel-Ruf-Was?

    Ziel-Ruf-Steuerung. Ich finde, das ist eines von diesen Wörtern, das eigentlich nur versierte Fachleute irgendeiner Nischensparte kennen. Dann hat man selbst damit zu tun, weil die Sache, die es bezeichnet, im eigenen Alltag Probleme macht. Plötzlich wirft man mit dem Wort um sich, als wäre es das Selbstverständlichste der ganzen Welt. Und man wundert sich sehr, dass nicht alle wissen, was man damit meint, wenn man es sagt. Dabei hat man ganz vergessen, dass man es noch vor kurzem genauso wenig gewusst hätte. So ging es mir mit der Zielrufsteuerung.

    Als ich damals vor dem Aufzug mit der mysteriösen Zehnertastatur, also so einer wie auf einem Telefon, stand, schoss mir das Wort sofort durch den Kopf. Ich hatte mich nämlich seit einiger Zeit dafür eingesetzt, dass in der europäischen Norm für barrierefreie Aufzüge Dinge festgelegt werden, die barrierefreie Aufzüge ausmachen. Für manche ein absurder Ansatz, wie ich lernen musste. Die Zielrufsteuerung kam dabei ganz oft vor, weil sie nämlich gerade sehr modern ist, aber leider alles andere als barrierefrei nutzbar.

    Also was denn jetzt? Wir warten!

    Eigentlich erklärt der Name der Zielrufsteuerung schon, wie sie funktioniert. Oder zumindest, wenn man es einmal weiß, denkt man sich, der Name passt schon irgendwie dazu. Die Zielrufsteuerung ist ein System, bei dem Sie den Aufzug nicht nur zu sich rufen, sondern ihm auch gleich sehr genau sagen, wohin er Sie dann bringen soll – also das Ziel.

    Eigentlich erklärt der Name der Zielrufsteuerung schon, wie sie funktioniert. Oder zumindest, wenn man es einmal weiß, denkt man sich, der Name passt schon irgendwie dazu. Die Zielrufsteuerung ist ein System, bei dem Sie den Aufzug nicht nur zu sich rufen, sondern ihm auch gleich sehr genau sagen, wohin er Sie dann bringen soll – also das Ziel.

    Eine Minimalversion der Zielrufsteuerung kennen wir auch schon bei diesen Systemen: Wenn es nämlich nicht nur einen Rufknopf gibt, sondern zwei, bedeutet das, dass Sie eingeben müssen, ob Sie hinauf oder hinunter wollen. Und je nachdem, welchen Knopf Sie drücken, kommt bei einer Anlage mit mehreren Liften dann der als erster zu Ihnen, der gerade in die Richtung unterwegs ist, in die Sie wollen. Schon das ist nicht immer ganz unproblematisch. Wenn mehrere Leute auf einen Lift warten, aber in unterschiedliche Richtungen wollen, kann es schon einmal passieren, dass Sie in einen einsteigen, der vom Erdgeschoß aus zunächst einmal eine Ehrenrunde bis in die tiefste Tiefgarage dreht, bevor er Sie in den ersten Stock bringt, wo Sie eigentlich hin wollten.

    Was die Zielrufsteuerung ist, wollen wir wissen!

    Aja, genau. Auf die Erklärung haben Sie jetzt mindestens so lange gewartet wie die Leute hinter mir, als ich zum ersten Mal einem Aufzug mit Zielrufsteuerung begegnet bin. Das oben beschriebene Szenario schaut hier im Optimalfall in etwa so aus: Sie stehen vor einer Aufzugtür. Sie wollen, dass der Aufzug kommt und seine Türe für Sie öffnet. Sie suchen also unmittelbar daneben nach einem Knopf. Sie finden mehr als das: eine ganze Telefontastatur voller Knöpfe. Sie wissen, dass das bedeutet, dass Sie nun die Ebene eingeben müssen, in die Sie fahren wollen. Da Sie in den vierten Stock wollen, drücken Sie die Nummer „4“ auf der Tastatur. Auf einem Display wird nun angezeigt, in welchen Lift Sie einsteigen müssen, sobald er da ist. Solche Systeme sind nämlich eigentlich ausschließlich für Anlagen mit mehreren Liften gedacht. Nehmen wir an, Ihnen wurde der Lift mit der Bezeichnung „B“ zugewiesen. Sie halten also Ausschau nach diesem Lift. Sobald sich seine Türen öffnen, steigen Sie ein und werden automatisch in den 4. Stock gebracht.

    Fehler gefunden?

    Eigentlich habe ich Sie ja gar nicht dazu aufgefordert, nach welchen zu suchen. Ist Ihnen vielleicht trotzdem etwas aufgefallen? Auf den ersten Blick hört sich das System für manche ja ganz gemütlich an. Erstens erscheint es schlüssig, dass Anlagen mit vielen Aufzügen damit sehr viel effizienter arbeiten und Sie daher schneller an Ihr Ziel kommen. Das ist auch das Hauptargument, weswegen sie mit so großer Begeisterung eingesetzt werden. Zweitens klingt es verlockend, sich nur mit einem Bedienelement vertraut machen zu müssen und das auch noch in Ruhe im Stockwerk tun zu können, anstatt in einer möglicherweise überfüllten Liftkabine, die sich schon fröhlich durch die Gegend bewegt und damit Stress macht.

    Klingt nach einer perfekten Welt, oder? Sie denken, da wird der Hund wohl im Detail zu finden sein? Ja, da denken Sie richtig!

    Umdenken ist angesagt

    Problem Nummer eins ist, dass viele ein solches System nicht gewöhnt sind und deshalb verunsichert bis verzweifelt vor der Zehnertastatur stehen. Fairerweise muss man sagen, da kann die Zielrufsteuerung an sich nicht wirklich etwas dafür. Und trotzdem, das Intuitivste vom Intuitiven ist es halt nicht.

    Teilweise wird das System in einer Form eingesetzt, bei der man sich die händische Eingabe ersparen kann oder sie zumindest erleichtert wird. In einem Hotel zum Beispiel kann für Gäste das Stockwerk, in dem sie untergebracht sind, auf einer Chipkarte gespeichert werden. Die müssen Sie dann zum Rufen des Liftes nur mehr an das Bedienelement halten und das Ziel wird automatisch ausgelesen. Was tun Sie aber, wenn Sie nicht immer nur in Ihr Zimmer wollen, sondern beispielsweise auch einmal den Fitnessraum, die Dachterrasse oder das Restaurant ausprobieren oder gar Ihre Reisebegleitung in einem anderen Stockwerk besuchen möchten? Für solche Fälle kann zur Unterstützung der Eingabe eine Auswahl von Zielen auf der Karte gespeichert und dann beim Bedienelement hervorgehoben werden. Ganz kommen Sie dann um die händische Eingabe trotzdem nicht herum. Und bei Systemen, die das können, handelt es sich meist um welche, bei denen Touchscreens zum Einsatz kommen, die die Bedienung ganz besonders schwierig machen. Dazu ein anderes Mal mehr. Was Sie jedenfalls selbst bei der Einschränkung auf ein einziges Ziel nicht umgehen können, sind die anderen beiden Probleme.

    Wegweiser wahrnehmen

    Problem Nummer zwei: Woher weiß ich, welchen Lift ich nehmen muss? „Na das steht doch auf dem Display“, werden Sie jetzt sagen, wenn Sie oben aufmerksam gelesen haben. Das stimmt schon. Aber was, wenn Sie dieses Display nicht gut oder gar nicht sehen können? Da war doch so etwas namens Mehrsinne-Prinzip. Wie könnte das hier aussehen? Einen Lösungsansatz haben die Hersteller:innen mittlerweile ausgetüftelt und liefern ihn oft mit. Ich finde, es ist halt nicht viel mehr als ein Ansatz. Aber urteilen Sie selbst.

    Für alle, die das Display nicht lesen können, gibt es einen Knopf, den Sie drücken können, um sich die Informationen vorlesen zu lassen. Dieser Knopf ist standardmäßig mit einem Rollstuhl gekennzeichnet, der auch tastbar ausgeführt werden muss. Ganz ehrlich: Würden Sie erwarten, dass sich hinter einem Knopf mit Rollstuhl-Symbol eine Sprachausgabe verbirgt? Einmal ganz abgesehen davon, dass dieses Symbol tastend nicht unbedingt leicht zu erkennen ist. Aber das ist noch nicht alles. Nehmen wir an, Sie wissen von dem Knopf, finden ihn und drücken ihn. Wenn Sie etwas verstehen wollen, müssen Sie sich auf zwei Dinge verlassen können: Die Sprachausgabe muss richtig gut hörbar sein, und zwar auch in einem großen Gebäude mit vielen Menschen und anderen Geräuschquellen rundherum.  Und Sie müssen die Sprache verstehen, in der die Informationen angesagt werden. Letzteres gilt zwar grundsätzlich auch bei der visuellen Anzeige, aber ich behaupte einmal, dass es oft noch eher möglich ist, die wesentliche Information in einer Fremdsprache aus geschriebenem Text herauszufiltern als aus gesprochenem. Wie dem auch sei, beide Faktoren können ernstzunehmende Hindernisse sein, wenn es darum geht, den richtigen Lift zu finden.

    Ziel gerufen ist nicht gleich Ziel gefunden

    Selbst, wenn Sie es geschafft haben zu erfahren, welcher Lift Sie an Ihr Ziel bringt: Woran erkennen Sie diesen Lift und wie finden Sie ihn? Ganz einfach ist das, wenn es sich um nur einen Lift handelt. Dort eine Zielrufsteuerung einzusetzen ergibt allerdings überhaupt keinen Sinn, weil ja ihr Zweck ist, Anlagen mit vielen Liften effizient zu koordinieren. Wahrscheinlich ist es auch noch recht gut zu schaffen, wenn Sie alleine vor einer überschaubaren Anzahl von Aufzügen warten. In dem Fall wir nur einer kommen und die Türe öffnen. Die Chancen stehen gut, dass es sich dabei um den handelt, in den Sie einsteigen müssen. Sobald sich aber mehrere Personen gleichzeitig verschiedene Ziele gewünscht haben, funktioniert das so nicht mehr. Eine gut sichtbare Kennzeichnung der Aufzüge mit deren Bezeichnung – zum Beispiel „A, B, C“ – hilft allen, die sie sehen können. Aber welche Alternative könnte hier Personen, die diese Kennzeichnung nicht sehen, geboten werden, damit sie irgendeine Chance haben, den zugeteilten Lift zu erkennen und auch noch zu erreichen, bevor er wieder losfährt? Das ist ein bisher ungelöstes Rätsel.

    Bonusproblem fürs nächste Mal

    Was ich jetzt nur kurz angesprochen habe, ist ein Problem, das sehr oft in Kombination mit Zielrufsteuerungen auftritt, aber eigentlich auch unabhängig davon in puncto Zugänglichkeit für alle für Kopfzerbrechen sorgt. Die Rede ist von Bedienelementen mit Touchscreen. Genaueres dazu gibt es an einem der nächsten Mehrsinne-Mittwoche zu lesen.

    Zurück zu mir

    Oder besser gesagt: zu meiner Geschichte vom Anfang. Wo waren wir stehengeblieben? Ach ja, vor der Zehnertastatur. Die war in diesem Fall eher harmlos. Ganz ohne Touchscreen, sogar mit erhabenen Ziffern auf relativ großen Tasten. Kontrast hatten die Ziffern gar keinen, aber das war nicht das größte Problem. „Ha!“, dachte ich mir. Und das aus zwei Gründen: Erstens wähnte ich mich im Vorteil gegenüber anderen Nutzer:innen, weil ich das System ja aus der Theorie kannte. Zweitens war ich ganz froh über den Anlass, der Gruppe erläutern zu können, warum man sich den Einbau eines solchen System im Zusammenhang mit Barrierefreiheit mehr als zweimal überlegen sollte. Insbesondere in einem Fall wie dort, wo es sich um einen einzigen einsamen Aufzug handelte, bei dem das Effizienzargument auf keinen Fall greift.

    Bald wurde das Gefühl des Triumphs aber von purer Verzweiflung überlagert. Ich stand da im Erdgeschoß und wollte nichts anderes, als eine Ebene hinunter zu fahren. Dort sollte übrigens das barrierefreie WC unter die Lupe genommen werden. Es ist also im Alltag nicht einmal so unwesentlich, mit dem Aufzug rasch dorthin zu kommen. Neben dem Aufzug gab es sogar einen ganzen A4 Zettel mit einer Bedienungsanleitung. Aber egal, was ich eintippte, der Aufzug ließ sich einfach nicht dazu bewegen, mich in das erste Untergeschoss zu bringen.

    Und jetzt zu Ihnen

    Nach all diesen Informationen denken Sie sich jetzt vielleicht: „Na das sind ja prachtvolle Aussichten! Aber was soll es mir bringen zu wissen, dass ich vielleicht bald keinen Aufzug mehr nutzen kann?“ Nun ja, dazu kann ich nur sagen: Vorsätzlich frustrieren wollte ich Sie natürlich nicht. Vielleicht hilft es ja doch in der Praxis schon ein bisschen, zu wissen, dass es diese Systeme gibt und wie sie funktionieren. Barrierefrei zugänglich und nutzbar werden sie dadurch natürlich nicht, aber möglicherweise gelingt mehreren ratlosen Personen künftig die Nutzung mit vereinten Kräften, wenn Sie als informierte Person mit von der Partie sind.

    Abgesehen davon haben wir es meiner Meinung nach hier mit einem Problem zu tun, das sehr viel mehr Leute betrifft als nur diejenigen, deren Bedürfnisse oft einmal mit dem Argument, sie wären „besonders“, abgetan werden. Ich möchte nicht ausschließen, dass es Menschen gibt, die einen Aufzug aufsuchen, um ihre Fähigkeiten im Rätsellösen auf die Probe zu stellen. Dennoch, der eigentliche Zweck eines Aufzugs – das behaupte ich jetzt einfach einmal ganz dreist – ist das nicht.

    Letztendlich braucht es wie so oft die Einsicht bei den Verantwortlichen, die solche Systeme anbieten und einsetzen. Und damit es dazu hoffentlich irgendwann kommt, braucht es viel Sensibilisierungsarbeit. Je mehr Menschen bewusst wird, dass sie mit ihrer Ratlosigkeit angesichts solcher Systeme nicht alleine sind und es nicht an ihnen liegt, dass sie damit nicht gut zurechtkommen, desto eher werden sich die Hersteller:innen etwas überlegen, um die Probleme zu lösen.

    Kontakt

    Wie geht es Ihnen mit Zielrufsteuerungen und anderen Zugangsbarrieren bei Liften? Wenn Sie wollen, teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

  • Digitaler Dienstag März 2023 – Aufgeputzt und durchgetaggt: Schnellcheck fürs PDF

    „Check mal schnell“, ist leicht gesagt. Wenn Sie oft damit konfrontiert sind, sehen Sie Dokumenten ihre Barrieren wahrscheinlich an der Nasenspitze an. Aber ganz ehrlich: Haben Sie deshalb Lust, jeder auch noch so gut gemeinten Bitte um Überprüfung eines PDF die Zeit zu widmen, in der Sie beispielsweise die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings genießen könnten? Eben. Deshalb gibt es heute eine Anleitung für alle, die sich selbst ein Bild machen können wollen.

    Informationen in digitale Dokumente zu verpacken, ist ein guter Weg, sie ziemlich vielen Menschen zugänglich zu machen. Dass diese Dokumente dafür barrierefrei sein müssen, ist hinlänglich bekannt – oder sollte es zumindest sein. Wie diese Barrierefreiheit ohne einschlägige Superkräfte hergestellt werden kann, erfahren Sie zum Beispiel im Infoblatt des BSVÖ. Auch, wenn man das Barrierefreiheits-Einmaleins gewissenhaftest beherzigt, gilt im Zweifelsfall dennoch: Selbstvertrauen ist gut, Selbstkontrolle ist besser. Und wie sieht es mit Dokumenten aus, die man gar nicht selbst erstellt hat? Wie lässt sich überprüfen, ob das Ergebnis kann, was es soll?

    Offensichtliches ist offensichtlich

    Der Fokus des Kopfzerbrechens liegt meist eher darauf, ob die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer:innen gegeben ist. Eigentlich fängt die Barrierefreiheit eines Dokuments bereits mit dessen graphischer Gestaltung an. Mit anderen Worten: Wie ein Dokument aussieht, macht für seine Lesbarkeit schon sehr viel aus. Gibt es eine Gliederung mit Überschriften? Wie ist das Schriftbild – wurden leserliche Schriftzeichen ohne „Schnörksel“ gewählt, ist die Schrift groß genug und hat sie einen guten Kontrast zum Hintergrund? All das kann für die grobe Einschätzung getrost eine sehende Person mit einem ehrlich kritischen Blick beurteilen. Man braucht dazu kein besonderes Testwerkzeug.

    Dasselbe gilt für verschiedene andere grundsätzliche Aspekte: Wie werden Farben eingesetzt? Ist das, was sie vermitteln, auch anders erkennbar? Werden Tabellen richtig verwendet? Gibt es Elemente, die für Screenreader-Nutzer:innen eventuell problematisch sein könnten – z.B. Fußnoten oder Inhalte in Kopf- und Fußzeile?

    Screenreadertest ohne Screenreader

    Das Arbeiten mit dem Screenreader braucht schon etwas Übung. Mehr noch: Man muss Routine in der Nutzung eines Screenreaders haben, um beurteilen zu können, wie gut etwas damit zugänglich ist. Ob die Voraussetzungen, die das Dokument dafür bieten muss, gegeben sind, kann man aber sogar ohne Screenreader oder weitere Hilfsmittel einschätzen. Das geht so:

    Man öffnet das Dokument beispielsweise im Adobe Acrobat Reader. Hat es einen Dokumenttitel, so scheint dieser in der oberen Leiste auf. Als nächstes schaut man sich in der vertikalen Menüleiste am linken Bildschirmrand die Lesezeichen an. Findet man hier die Überschriften aller Ebenen und kann sie anwählen? Wenn ja, dann passt die Tag-Struktur. Nun markiert man den Text vom Anfang bis zum Ende. So kann man feststellen, ob alle Textteile in der richtigen Reihenfolge gelesen werden. Das ist dann der Fall, wenn die Markierung nirgends an eine falsche Stelle „springt“. Den markierten Text kopiert man, dann öffnet man ein Textverarbeitungsprogramm wie Word, OpenOffice Writer oder LibreOffice Writer oder auch einfach nur den Texteditor. Dort fügt man den Text ein und kontrolliert noch einmal, ob er auch da vollständig und in der richtigen Reihenfolge lesbar ist.

    Zum Schluss überprüft man noch, ob alle Bilder sinnvolle Alternativtexte haben. Dazu bewegt man den Mauszeiger über jedes Bild und schaut, ob ein Text aufscheint. Diesen Text sollte man dann noch kritisch hinterfragen: Liefert die Bildbeschreibung den Leser:innen, die das Bild nicht sehen, die Informationen, für die es im jeweiligen Zusammenhang eingesetzt wurde?

    Screenreadertest mit Screenreader

    Wenn man möchte, kann man sich auch ohne Erfahrung mit Screenreader-Programmen, einen ganz groben Eindruck verschaffen, wie sich das Dokument für Screenreader-Nutzer:innen anhört. Dafür installiert man am besten den kostenlosen Screenreader namens NVDA auf dem Computer und schaltet ihn ein. Das geht ganz einfach mit der Tastenkombination Strg+Alt+N.

    Daran, ob die Aussprache zur Sprache passt, in der der Text geschrieben ist, merkt man schnell, ob die Sprache im Dokument richtig eingestellt ist. Ist sie das nicht, ist das Vorgelesene oft kaum verständlich. Zum Testen der Navigation bewegt man sich nun mit den Tasten H bzw. Umschalt+H von Überschrift zu Überschrift. Dann kann man probieren, mit den Tasten TAB bzw. Umschalt+TAB zu Links im Dokument zu gelangen.

    Schnell gecheckt ist halb gewonnen

    Ein Schnellcheck ist ein Schnellcheck – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn er zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt, heißt das nicht, dass man es auf jeden Fall mit einem super barrierefreien Dokument zu tun hat, an dem es nichts auszusetzen gibt. Im Zweifelsfall ersetzt er auch nicht eine Überprüfung durch eine Person, die sich wirklich gut mit den Details auskennt. Und dennoch: Es ist die Mühe wert. Erstens kann man damit sicherstellen, dass das Dokument, mit dem man seine Leser:innen beglückt, zumindest im Großen und Ganzen angenehm und effizient lesbar ist. Zweitens sorgt man dafür, dass sich eine Person, der man das Dokument eventuell doch zur genaueren Überprüfung gibt, nicht über Fehler ärgern muss, die man auch selbst hätten korrigieren können. Der Hund liegt nach einem Selbstcheck also mit hoher Wahrscheinlichkeit nur mehr in Details, die für niemanden eine unüberwindbare Hürde darstellen.

    Da war doch noch was

    Ist Ihnen aufgefallen, was unser kleiner Barriere-Check gar nicht enthält? Genau, den Inhalt! Natürlich ist das technisch zugänglichste Dokument nicht barrierefrei, wenn das, was drin steht, schwer zu verstehen ist. So wichtig dieser Aspekt ist, so umfassend ist er. Bei unserem Schnellcheck beschränken wir uns deshalb bewusst auf die technischen Voraussetzungen. Wenn Sie möglichst viele Leser:innen erreichen wollen, sollten Sie auf dieser Basis natürlich auch auf gut verständliche Texte achten!

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    Sie erreichen Doris Ossberger, die Autorin dieses Beitrags, per E-Mail unter do@wortklaviatur.at

  • Mehrsinne Mittwoch Februar 2023 – Stand der Technik: Wer sagt, was barrierefrei ist?

    Spätestens seit Anfang des Jahres wissen Sie als Leser:in des Mehrsinne Mittwoch, wie das mit der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen in Österreich so ist. Woran kann man aber erkennen, ob etwas barrierefrei ist? Wo hört „gut gemeint“ auf, wo fängt „gut gemacht“ an? Und wer oder was bestimmt den Unterschied? Fragen über Fragen.

    Und hier kommt gleich noch eine weitere: Wo waren wir nochmal stehen geblieben? In Österreich muss man barrierefrei bauen. Oder wie war das? Nein, man sollte natürlich, aber wenn man es drauf anlegt, kommt man von Gesetzes wegen auch ganz gut ohne davon. Meistens zumindest. Naja, hier und da gibt es doch recht bindende Vorgaben. Zumindest genug, um Umsetzungsunwilligen Grund zum Nörgeln zu geben. Und ja, wahrscheinlich auch aus Sicht all jener, die sich über eine barrierefreie Umgebung freuen, immerhin ein bisschen was. Die Vorgabe allein ist aber erst die halbe Miete. Ab dann kommt man um eine Frage nicht herum: Was muss ich denn jetzt machen, um die Vorgabe zu erfüllen?

    Das Rad ist schon erfunden

    So manche:r mag der Meinung sein, was barrierefrei ist, läge im Auge des Betrachters bzw. der Betrachterin, sei vielleicht so etwas wie Geschmackssache. Manch andere:r denkt, er oder sie hätte die Weisheit mit Löffeln gegessen und könnte beliebig festlegen, was Barrierefreiheit ausmacht. Von denen, die glauben, der gute Wille allein wäre genug, und ihre ganze Energie darauf verwenden, sich diesen bestätigen zu lassen, wollen wir gar nicht reden. Erstens, weil wir einmal hoffen wollen, dass solche Leute nur Produkt meiner blühenden Phantasie sind. Vor allem aber, weil all diese und ähnliche Ansätze für eines nicht zielführend sind: Ergebnisse, die Zugänglichkeit für einen größtmöglichen Personenkreis mit verschiedensten Voraussetzungen und Fähigkeiten bieten.

    Wenn man ein solches universelles Design, wie es die Behindertenrechtskonvention verlangt, erreichen will, kommt man nicht darum herum, sich an einem gewissen gemeinsamen Nenner zu orientieren. Und der findet sich realistischer Weise nicht in den Köpfen einzelner auch noch so genialer Geister. Das muss er aber auch gar nicht, weil er durch Jahre und Jahrzehnte von ganzen Gruppen engagierter und fachkundiger Leute herausgearbeitet wurde und laufend weiterentwickelt wird. Im besten Fall – und das ist besonders wichtig – von Expertinnen und Experten, die aus eigener Erfahrung beurteilen können, worauf es ankommt, um durch Gebautes nicht behindert zu werden. Das Ergebnis kann man nachlesen, und zwar in diversen Leitfäden, Richtlinien und Normen.

    Nichts ist perfekt

    Falls Sie jetzt glauben, Normen seien das Nonplusultra: nein, so ist es natürlich auch wieder nicht. Nicht zuletzt bedeuten gemeinsame Nenner immer auch, dass man mit Kompromissen leben muss. Aber so läuft in Gemeinschaften halt vieles, damit sie funktionieren können. Außerdem ist es doch immer noch besser, innerhalb eines im Prinzip gewissenhaft unter Berücksichtigung aller Interessen ausgetüftelten Ganzen gewisse Kompromisse einzugehen, als etwas umgesetzt zu sehen, das im blödesten Fall gar niemandem wirklich etwas bringt, oder?

    Die Norm empfiehlt

    Gut, damit wissen Sie jetzt in etwa, was ich von Normen halte. Davon können Sie sich aber auch nichts kaufen. Viel wichtiger ist: Welche Bedeutung haben sie offiziell? Verbindlich sind Normen schon einmal nicht. Zumindest nicht von Haus aus. Jede Norm kann in einem bestimmten Rahmen für verbindlich erklärt werden. Wäre dieser Rahmen beispielsweise ein Baugesetz, so wäre die Wirkung eine ziemlich flächendeckende. Das ist in Österreich schon einmal nicht gegeben. Einzelne Anforderungen für Barrierefreiheit stehen in der OIB Richtlinie 4, über die Sie an dieser Stelle im Jänner ein bisschen etwas lesen konnten. Was dort steht, ist verpflichtend, aber es ist bei weitem nicht so umfangreich wie das, was die Norm für barrierefreies Bauen unter „barrierefrei“ versteht. Kritische Zungen meinen, es reiche nicht aus, um wenigstens das, was laut Gesetz barrierefrei sein muss, auch wirklich verlässlich zugänglich und nutzbar zu machen.

    Weniger flächendeckend, aber punktuell auch wirksam, wäre zum Beispiel, wenn das Einhalten einer Norm als Voraussetzung festgelegt würde, um eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Ganz ignorieren kann man Normen aber nicht einmal, wenn nichts so eindeutig zu ihrer Umsetzung verpflichtet: Sie definieren nämlich den sogenannten Stand der Technik.

    Im Zweifelsfall: Objektiv schlägt eingebildet

    „Stand der Technik“, dieser Begriff wirkt auf manche ein bisschen wichtigtuerisch. So ähnlich wie ein akademischer Titel, den man stolz vor sich her trägt in der Annahme, dem Blick hinter die Fassade auf die tatsächliche Qualifikation entkommen zu können. Gerade wenn es um Normen für Barrierefreiheit geht, wird der Hinweis darauf, dass es sich hier um den Stand der Technik handelt, ganz gerne belächelt – nach dem Motto „Nur weil sich ein paar Hansln einig geworden sind, dass sie wissen, wo’s langgeht, müssen sie damit nicht recht haben.“ Wie dem auch sei, in der Praxis, wenn es darum geht zu beurteilen, ob nun barrierefrei gestaltet wurde oder nicht, spielen Normen eine wesentliche Rolle. Das gilt auch im Zusammenhang mit Gesetzen: Auch, wenn das Einhalten der Normen für Barrierefreiheit weder im Baurecht noch im Behindertengleichstellungsgesetz vorgegeben ist – wenn es hart auf hart kommt, leuchtet das Argument „ich habe alle bekannten Normen zu dem Thema eingehalten“ mehr ein als „ich finde, das passt schon so“. Normen sind sicher nicht das Maß aller Dinge, aber das Kriterium „besser als gar nichts“ erfüllen sie in puncto Objektivität allemal.

    Beim Namen genannt

    Jetzt wissen Sie also, wo man nachlesen kann, was so landläufig in Österreich als barrierefreies Gebäude gilt. Moment, streng genommen wissen Sie genau das noch nicht. Deshalb bekommen Sie jetzt abschließend noch die Titel der beiden wichtigsten österreichischen Normen in diesem Zusammenhang: Die ÖVE/ÖNORM EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ und die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“. Wenn Sie sich jetzt fragen, woher der wohlige Duft nach frisch Gebackenem plötzlich kommt: Den verströmt die ÖNORM B 1600, die gerade letzte Woche in ihrer überarbeiteten Version erschienen ist. Mehr dazu, was neu ist und was das Ganze mit der ÖVE/ÖNORM EN 17210 zu tun hat, aber ein andermal.

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  • Digitaler Dienstag Februar 2023 – Barrierefrei mit Baukasten: WordPress und mein Nervenkostüm

    Trat ich heute vor die Türe, sapperlot, was sah ich da? Keine Vögel beim Tanzen, wie es der eben angesungene Faschingsohrwurm erwarten ließe, dafür einiges zum Wegkehren. Und zwar nicht unter den Teppich, sondern ab in den digitalen Dienstag!

    Die Rede ist von meiner virtuellen Türe, dem Zugang zu meiner Webseite, die ich mir als angehende Kleinunternehmerin einbilde zu brauchen, um auf dem Markt eine Chance zu haben. Dass die Seite für alle zugänglich sein soll, versteht sich von selbst. Schon einmal deshalb, weil ich nicht Wasser predigen und dann die Welt mit Wein überfluten kann. Aber ganz abgesehen davon schmeckt dieses Wasser ja wirklich gut und ist gesund – blöd wäre ich, auf den Erfolgsfaktor Barrierefreiheit einfach zu verzichten.

    Selbst ist die Frau

    Wenn ich gleich erzähle, wie ich mich als absolute Webdesign-Amateurin an die Gestaltung meiner Webseite gemacht habe, werden sich Profis auf dem Gebiet vermutlich an den Kopf greifen, die Augen verdrehen und sich etwas denken wie: ‚Meine Güte, was erwartet sie sich denn – es hat halt einen Grund, dass man so etwas Leute machen lässt, die sich damit auskennen!‘. Das stimmt sicher. Allerdings geht es mir wie wahrscheinlich den meisten am Beginn einer selbständigen Berufstätigkeit: Meine finanziellen Ressourcen erlauben mir nicht gerade, mit Geld um mich zu werfen, und wo ich eine Möglichkeit sehe, etwas einzusparen, tue ich das auch – wohlwissend, dass es mich vielleicht dafür etwas mehr Zeit und Nerven kosten wird.

    Zurechtfinden im Baukastendschungel

    Nicht zuletzt werben ja verschiedenste Anbieter damit, dass es im Grunde kinderleicht ist, ohne jegliche Vorkenntnisse eine Webseite zu kreieren, die sich sehen lassen kann. Ich möchte, dass sie sich nicht nur richtig deutlich sehen, sondern auch genauso gut hören lassen kann. Und nicht nur das. Ich will zumindest bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen können, wie die Seite aussieht und aufgebaut ist. Eine vorgefertigte Webseite mit unveränderbarem Design, wo ich nur mehr meine Inhalte eingeben muss, kommt für mich also nicht in Frage – so praktisch das für manch andere:n sein mag. Dass ich flexibel gestalten kann, ist mir sehr wichtig. Vom Programmieren habe ich allerdings absolut keine Ahnung. Deshalb bin ich zum Webseitenbasteln auf Bausteine und Werkzeuge angewiesen, die meine Nicht-Programmier-Sprache sprechen. WordPress, so erfahre ich, ist genau auf Bedürfnisse wie meine ausgerichtet. Und mehr noch: Angeblich ist auch die Barrierefreiheit dabei keine Hexerei. Ich bin überzeugt. Es kann losgehen.

    Die Qual der Layout-Wahl

    Als Grundgerüst für die Webseite darf man sich bei WordPress zunächst einmal ein sogenanntes „Theme“ aussuchen. Davon gibt es unzählige und überhaupt als Neuling auf dem Gebiet bin ich von der Auswahl auf den ersten Blick komplett überfordert. Nachdem ich den ersten Schock überwunden habe, helfen mir die beiden für mich wesentlichsten Kriterien beim Eingrenzen der Suche: Das Theme darf mich nichts kosten und es muss auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Beides lässt sich als Suchfilter problemlos einstellen und siehe da: Von etwa 5.400 kostenlosen Themes werden mir nur mehr 88 „für Barrierefreiheit geeignete“ angeboten. Etwas kniffliger ist es mit dem dritten Kriterium, auf das ich Wert lege: die Möglichkeit, selbst Anpassungen vorzunehmen. Gerade bei den kostenfreien Themes ist oft besonders vieles fix vorgegeben. Möchte man mehr Gestaltungsfreiheit, muss man tiefer in die Tasche greifen. Um herauszufinden, was genau ein Theme diesbezüglich bietet, führt kein Weg daran vorbei, es sich probeweise zu installieren und im Detail anzuschauen.

    Schrittweises Herantasten

    Wie dem auch sei, nach ein bisschen Recherche und Herumprobieren habe ich mich für ein Theme entschieden, die Entscheidung über den Haufen geworfen, eine andere getroffen, sie revidiert, gegen die Verzweiflung und den Drang, mir professionelle Hilfe zu holen, angekämpft, mich aufgerappelt, diesen ganzen Prozess einige Male durchgemacht und letztlich ein Theme gefunden, mit dem ich ganz zufrieden bin und bei dem ich bleibe. „Neve“ heißt es.

    Ausgestattet mit dem Motivationskick, den mir der endlich gelungene Schritt gegeben hat, mache ich mich also an die Arbeit. Ich erstelle ein Hauptmenü, setze mein Logo davor und verpasse ihm einen Alternativtext. Ich spiele mit den Farben, Schriftarten und -größen und dem gesamten Layout herum, bis es mir gefällt. Neve erlaubt mir hier wirklich ziemlich viele Einstellungsmöglichkeiten über Menüs, mit denen ich nach einer kurzen Gewöhnungsphase ganz gut zurechtkomme. Nebenbei gesagt, für mich ist das genau, was ich wollte, und ich achte natürlich nach bestem Wissen und Gewissen auf gute Sichtbarkeit aller Elemente. Tut das jemand – mit oder ohne Absicht – nicht, birgt es das Risiko, dass die Barrierefreiheit mit wenigen Klicks den Bach runter geht. Da hilft dann das bestgemeinte Grundgerüst nichts.

    Plugins zum Aufmotzen

    Wenn das Theme etwas nicht kann, das man gerne hätte, muss man auch nicht unbedingt gleich in den Programmiercode einsteigen. Für viele Eigenschaften und Funktionen gibt es sogenannte Plugins. Viele davon sind ebenfalls kostenlos und alles, was man machen muss, ist sie finden, installieren und aktivieren. Ist man mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann man sie einfach deaktivieren und alles ist wieder gut. Etwas Vorsicht ist dennoch geboten, denn unter bestimmten Bedingungen können Plugins die Eigenschaften der Webseite auch verschlechtern. Man sollte sie also mit Maß und Ziel einsetzen.

    Ein guter Grund, es mit dem einen oder anderen Plugin zu versuchen, ist die Verbesserung der Barrierefreiheit. Empfehlungen dazu, was es da an brauchbaren Möglichkeiten gibt, sind schnell ergoogelt. Beim Ausprobieren einer Handvoll solcher Plugins fällt mir auf, dass viele nicht so ganz das halten, was sie versprechen. Die meisten entferne ich daher fürs Erste wieder. Eines behalte ich. Es heißt „WP Accessibility“ und lässt mich unter anderem Einstellmöglichkeiten für Schriftgröße und Kontrast per Knopfdruck anbieten.

    Beim besten Willen nicht fehlerfrei

    Ausgerechnet dieses Plugin, das für einen ganz besonders hohen Barrierefreiheitsstandard sorgen soll, kommt Screenreadernutzer:innen beim Aufrufen meiner Webseite sofort in die Quere. Noch bevor man erfährt, wo man überhaupt gelandet ist, werden die Einstelloptionen für Kontrast und Schriftgröße vorgelesen. Darauf so früh wie möglich aufmerksam zu werden, mag für jene, die gleichzeitig sehend und mit Screenreader unterwegs sind, zwar durchaus sinnvoll sein. Zumindest dem Seitentitel könnte diese Information aber doch den Vortritt lassen. Beeinflussen kann ich das Ganze nicht. Von den Entwickler:innen des Plugins, die das könnten, habe ich auf meine Frage dazu noch keine Rückmeldung bekommen. Wenn es dabei bleibt, stehe ich vor der Wahl: Verzichte ich auf die Einstellmöglichkeiten für die Bildschirmanzeige, um eine optimale Menüstruktur zu gewährleisten, oder behalte ich sie, wohlwissend, dass die eigenwillige Lesereihenfolge unter Screenreader-Nutzer:innen zu Verunsicherung führen könnte? Schwierig. Und schade, dass ich mich überhaupt entscheiden muss.

    Aber auch ohne Plugins wird bei näherem Hinhören deutlich, dass Neve den einen oder anderen Verstoß gegen die WCAG mitbringt. Öffnet man die Webseite auf dem Smartphone, stößt man bei der Nutzung mit dem Screenreader auf zwei Fehler: Erstens funktioniert der Sprunglink am Anfang der Seite nicht richtig. Eigentlich sollte man damit direkt zum Inhalt gelangen, tatsächlich bringt er einen immer zurück zum Seitenanfang. Zweitens wird das Menü in der mobilen Version als Schaltfläche dargestellt, mit der man es auf- und zuklappen kann. Das allein wäre noch kein Problem. Allerdings wird nicht angesagt, in welchem Zustand sich die Schaltfläche gerade befindet, also ob das Menü ein- oder ausgeklappt ist. Eine dritte Unklarheit verursacht der Copyright-Hinweis von Neve in der Fußzeile sowohl in der Web- als auch in der mobilen Version. Er lautet „Neve|Präsentiert von WordPress“. Die Worte „Neve“ und „WordPress“ sind als Links zu Webseiten mit weiterführenden Informationen ausgeführt. Nachdem Sie den Artikel bis hierher gelesen haben, wissen Sie, dass es sich bei Neve um das WordPress-Theme handelt, auf dem die Seite aufgebaut ist. Damit würde Ihnen das Problem vielleicht gar nicht auffallen. Ohne dieses Vorwissen ist aber unklar, was die Links zu bedeuten haben. Bei der sehenden Nutzung fällt das vermutlich weniger ins Gewicht, weil die Fußzeile vom restlichen Inhalt klar abgegrenzt ist und man sie automatisch ausblendet. Mit dem Screenreader stolpert man zwangsläufig darüber und wird möglicherweise davon verunsichert. Um den Copyright-Hinweis bearbeiten zu können, müsste man die kostenpflichtige Version von Neve installieren. Das ist auch recht und billig. Aber sollte man sich bei einem als barrierefrei ausgewiesenen Theme nicht darauf verlassen können, dass die Elemente, die man nicht verändern kann, die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen?

    Einsicht lässt zu wünschen übrig

    Wäre ich nicht so tief in der Materie, wie ich es nun mal bin, und hätte ich keine Expertin zum Testen an der Hand, hätte ich diese Probleme vielleicht gar nicht bemerkt und wäre davon ausgegangen, dass in puncto Barrierefreiheit mit meiner Webseite alles in bester Ordnung ist. Es scheinen auch allesamt keine Hürden zu sein, die irgendjemanden komplett ratlos vor der virtuellen Türe stehen lassen. Überglücklich machen sie mich trotzdem nicht und peinlich sind sie mir außerdem. Deshalb suche ich Hilfe im WordPress-Forum, in dem unter anderem die Entwickler:innen der Themes Unterstützung bei Problemen auch mit den kostenlosen Versionen bieten.

    Die erste Erfahrung dort ist eine sehr positive. Was ich nämlich noch nicht erwähnt habe, ist, dass mir das Erscheinungsbild des Tastaturfokus – ein knallblauer Rahmen – nicht besonders gut gefällt. Deshalb frage ich in dem Forum, ob es da eine Anpassungsmöglichkeit gibt, und prompt wird mir ein Code zum Eingeben in das CSS verraten. Das funktioniert hervorragend.

    Bei den anderen drei Problemen steht es um die Hilfsbereitschaft seitens der Entwickler:innen schlechter. Beantwortet wird schon einmal nur meine Anfrage wegen der unklaren Links im Copyright-Hinweis und diese Antwort ist unbefriedigend: Man zeigt Verständnis für mein „besonderes Bedürfnis“, erklärt mir aber, dass es sich nicht mit den Wünschen des Großteils der Anwender:innen decke und man daher auch nichts ändern würde. Darauf will ich es nicht beruhen lassen. Daher habe ich noch einmal nachgehakt und warte auf eine Reaktion. Es bleibt also spannend.

    Fazit

    Mit meiner neuen Homepage geht es mir ein bisschen wie mit meiner nicht mehr ganz so neuen Wohnung. Auch dort hat mein Budget meine Auswahlmöglichkeiten beträchtlich eingeschränkt. Mit viel Heimwerken und Herumexperimentieren konnte ich vieles so gestalten, dass es sich ganz gemütlich drin wohnen lässt und ich auch bei der Aussicht auf Besuch nicht sofort das Weite suchen muss. Ein paar unveränderliche Gegebenheiten muss ich aber wohl oder übel in Kauf nehmen. Eine davon ist der Aufzug, den es zwar gibt, der aber sowohl vom Hauseingang als auch von meiner Wohnungstür aus nur über eine Treppe zu erreichen ist. Tja, damit haben mir die wilden 80er dann doch einen Anlass gegeben, mich in Grund und Boden zu genieren, wenn ich Besuch empfangen möchte, der den Aufzug braucht, weil er über die Stiegen eben nicht ohne Hilfe drüber kommt. Und es ist zu befürchten, dass dieses peinlich Berührtsein im Laufe der Zeit und mit zunehmendem Alter hier nicht einmal meine größte Sorge sein wird. Trotzdem, das Dach über dem Kopf möchte ich nicht missen.

    Bei meinem digitalen Zuhause fühlt es sich ähnlich an, aber ganz gleich ist es nicht. Zum einen ist es noch gar nicht fertig. Wer weiß, welche Steine mir das Einrichten von Untermenüs, Blogeinträgen oder sonstigen Inhalten noch auf den Weg zu einer gastfreundlichen und zugänglichen Webseite wirft. Zum anderen gibt es aber auch Grund zur Hoffnung, denn bei den WordPress Themes ist sicherlich nicht alles so fix in Beton gegossen wie in unserem Wohnhaus. Vielleicht lässt sich da längerfristig also doch etwas bewegen.

    Zu schlechter Letzt ein Ausblick

    Nach einem so optimistischen vermeintlichen Schlusssatz tut es fast weh, aber ich kann es Ihnen nicht vorenthalten: Wie zugänglich eine mit WordPress erstellte Webseite wird, ist die eine Sache. Darüber, ob WordPress selbst barrierefrei nutzbar ist, sagt das noch gar nichts aus. Viel Grund zum Jubeln gibt es diesbezüglich nicht, das kann ich Ihnen schon jetzt verraten. Aber mehr dazu ein andermal.

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  • Mehrsinne Mittwoch Jänner 2023 – Barrierefreies Bauen: Muss das sein?

    „Na nona,“ werden Sie jetzt hoffentlich innerlich aufschreien (und sich vielleicht gleichzeitig angesichts der blöden Frage fragen, ob wir uns eigentlich in den letzten hundert Jahren selbst zugehört haben). Keine Sorge, Sie haben vollkommen Recht! Aber haben Sie das auch im juristischen Sinn?

    Alle Gebäude müssen barrierefrei sein. Dass wir das so sehen, ist vollkommen klar. Es gibt allerdings auch genügend Leute, die da ihre Zweifel haben. Ein sinnvoller Weg, solche Zweifel nachhaltig zu beseitigen, ist, ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, warum Barrierefreiheit so wichtig ist. Wenn man damit aber an seine Grenzen stößt und es womöglich auch noch mit Entscheidungsträger:innen zu tun hat, kann es manchmal ganz gut sein zu wissen, was denn jenseits des alleinigen guten Willens gesetzlich schlicht und einfach vorgegeben ist.

    Schlicht und einfach ist hier nichts

    Schön wär’s, wenn man die Frage, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, kurz und bündig mit „ja“ beantworten könnte. Wenn man davon ausgehen könnte, dass ein Gebäude, um genutzt werden zu dürfen, gewisse Barrierefreiheitsanforderungen genauso erfüllen muss wie bestimmte Sicherheitsanforderungen. Aber so klar ist das leider nicht geregelt. Es wäre zum Beispiel undenkbar, dass eine offene Galerie ohne Brüstung zur Absturzsicherung gebaut würde, weil sie ohne die halt cooler aussieht. Dass der Aufzug, der zu derselben Galerie führt, mit Bedienelementen ausgestattet wird, die nicht zuletzt diejenigen, die ihn vielleicht am nötigsten brauchen, ratlos und unbefördert zurück lässt, hat noch niemanden daran gehindert, ein Gebäude zu eröffnen und fröhlich weiter zu betreiben. Wenn man sich das so durch den Kopf gehen lässt und womöglich noch einen griesgrämigen Tag hat, könnte man sogar zu dem Schluss kommen, dass man die Frage, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, zähneknirschend mit „nein“ beantworten müsste. Aber ganz so schlimm ist es auch wieder nicht.

    Die Behindertenrechtskonvention ist auf unserer Seite

    Klar, dazu ist sie ja da! Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie sie vollständig heißt, verpflichtet alle Länder, die sie unterschrieben haben, dazu, unter anderem durch entsprechende Gesetzgebung für Inklusion zu sorgen. Und damit Inklusion stattfinden kann, braucht es was? Genau, Barrierefreiheit! Das ist nicht nur eine Interpretation unsererseits, sondern steht auch ganz deutlich drin. Die Behindertenrechtskonvention gibt also vor, dass Barrierefreiheit systematisch umgesetzt wird. Und sie ist auch nicht nur irgendein „Papierl“, sondern ein Gesetz. Es kommt noch besser: Österreich ist sogar in zweifacher Hinsicht daran gebunden, denn es hat einerseits selbst unterschrieben und ist andererseits Mitglied der EU, die das ebenfalls gemacht hat.

    Kein Grund für Euphorie

    So erfreulich es ist, dass die Behindertenrechtskonvention eine so klare Richtung vorgibt, gemäht ist die Barrierefreiheitswiese dadurch leider nicht im geringsten. Der Weg von der Vorgabe, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, führt zunächst einmal zur Planung dieser Maßnahmen. Man nimmt sich also vor, was man zu tun gedenkt, und schreibt das nieder. Das Papier, das dabei herauskommt, heißt auf EU Ebene „EU Strategy for the Rights of Persons with Disabilities“. Österreich hat sein entsprechendes Dokument „Nationaler Aktionsplan Behinderung“ – kurz „NAP“ – genannt. Dort könnte man dann als eine Maßnahme zum Beispiel etwas hinein schreiben wie „Wir wollen ein Gesetz machen, nach dem alle öffentlich zugänglichen Gebäude von A bis Z barrierefrei gestaltet werden müssen.“ Selbst, wenn man das täte, müsste dieses Gesetz dann auch erst entwickelt werden, unterwegs der Prüfung zahlreicher skeptischer Entscheidungsträger:innen standhalten, und letzten Endes natürlich auch in der Praxis konsequent befolgt werden.

    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

    Auch, wenn dieser Weg bisher bei weitem nicht so eben und hindernisfrei war, wie wir es uns wünschen würden: ein paar Ergebnisse, die uns heute zumindest ein bisschen mehr Argumente in die Hand legen als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren, gibt es schon. Von europäischer Ebene kommt als jüngste Entwicklung der European Accessibility Act – zu Deutsch das Barrierefreiheitsgesetz. Darüber könnte man vieles sagen, durchaus auch Gutes. Was die bauliche Barrierefreiheit betrifft, hat dieses Gesetz leider ein großes Minus: es verpflichtet nicht dazu. Und zwar nicht einmal im Zusammenhang mit jenen Produkten und Dienstleistungen, für die es Barrierefreiheit vorgibt. Tja, lassen wir das fürs Erste einmal so stehen.

    Baurecht als Hebel der Wahl

    Ein sehr direkter Weg darauf Einfluss zu nehmen, wie gebaut wird, führt – wie schon der Name sagt – über das Baurecht. Um der Barrierefreiheit möglichst flächendeckend die Ehre zu geben, wäre es also am besten, in Bauvorschriften, durch die man im Zuge eines Bauprozesses nun einmal durch muss, entsprechende Vorgaben zu verankern. „Flächendeckend“ ist hier aber nicht so einfach umgesetzt, wie man vielleicht denken mag, denn in Österreich hat jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften. Genauer gesagt, gibt es immer einerseits das Baugesetz bzw. die Bauordnung und andererseits die Bautechnikverordnung bzw. Bautechnikrichtlinien. Was die Barrierefreiheit betrifft, so steht im Baugesetz bzw. in der Bauordnung, was im jeweiligen Bundesland barrierefrei zu bauen ist. Das können zum Beispiel bestimmte Gebäudearten oder Gebäudeteile sein. Will man dann wissen, wie man diese Barrierefreiheit herstellt, muss man in der Bautechnikverordnung bzw. den Bautechnikrichtlinien nachlesen. Hier setzt ein Versuch an, zumindest für bestimmte Bereiche die Vorgaben für die Umsetzung österreichweit zu vereinheitlichen: die harmonisierten Bauvorschriften, herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) – kurz „OIB Richtlinien“. Wenn ein Bundesland nämlich beschließt, die OIB Richtlinien in sein Baurecht aufzunehmen, dann wird sich in der Bautechnikverordnung bzw. in den Bautechnikrichtlinien zur Frage der Umsetzung der Hinweis finden, dass die OIB Richtlinie anzuwenden ist. Im Fall der Barrierefreiheit ist das die OIB Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“.

    Kein Garant für Barrierefreiheit

    Die Entwicklung der harmonisierten Bauvorschriften war sicherlich ein wesentlicher Schritt. Doch auch, wenn sie bis zu einem gewissen Grad für eine österreichweite Einheitlichkeit der Vorgaben hinsichtlich baulicher Barrierefreiheit sorgen, erlauben sie bei weitem nicht, die Frage nach der Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen mit einem eindeutigen „Ja“ zu beantworten. Alleine dass in Baugesetz bzw. Bauordnung definiert wird, unter welchen Bedingungen ein Gebäude oder Gebäudeteil barrierefrei gestaltet werden muss, zeigt ja schon, dass es nicht z.B. „alle öffentlich zugänglichen Gebäude im Neubau“ betrifft. Und selbst bei jenen Gebäuden und Gebäudeteilen, die barrierefrei sein müssen, lässt die OIB Richtlinie 4 viel zu viel Interpretationsspielraum offen, um einen soliden zufriedenstellenden Mindeststandard bei der Umsetzung zu gewährleisten.

    Antidiskriminierungsrecht als Trostpflaster

    Wie gesagt, Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Inklusion. Dafür muss sie aber von vornherein gewährleistet sein. Denn ab dem Moment, wo man auf eine Barriere stößt und dadurch behindert wird, ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ja schon nicht mehr gegeben. Wie gesagt, so richtig funktionieren kann das wahrscheinlich im gesetzlichen Bereich nur durch ausreichende Vorgaben im Baurecht, die das Errichten von Barrieren klipp und klar verbieten. Da es die aber nun mal in dieser Form nicht gibt, ist es gut zu wissen, dass der zivilrechtliche Bereich gewisse Möglichkeiten bietet, gegen Barrieren vorzugehen. Laut Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Was das mit Barrierefreiheit zu tun hat? Durch Barrieren werden Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Daher können sie auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes mit einer Schlichtung beim Sozialministeriumsservice bzw. einer Klage dagegen vorgehen.

    Fehlender Biss

    Ganz zahnlos ist das Behindertengleichstellungsgesetz natürlich nicht und es ist gut und wichtig, dass es die Möglichkeit bietet, sich gegen verschiedenste Arten der Diskriminierung zu wehren. Wenn es darum geht, flächendeckend barrierefreien Lebensraum zu schaffen, ist es nicht so ganz der Stein der Weisen. Erstens kommt es nur zum Tragen, wenn jemand schlichtet bzw. klagt. Damit herrscht das Prinzip „wo kein Kläger da kein Richter“ vor und es verhindert nicht von vornherein, dass Barrieren geschaffen bzw. gebaut werden. Zweitens gibt es keinen Beseitigungsanspruch. Natürlich ist die Wirkung des Aufzeigens einer Barriere nicht zu unterschätzen und in vielen Fällen stehen die Chancen gut, dass im Rahmen einer Schlichtung so gut vermittelt wird, dass man sich auf eine Beseitigung der Barriere einigt. Wenn es hart auf hart kommt, kann aber auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetz niemand darauf festgenagelt werden, eine Barriere zu beseitigen – selbst, wenn im Gerichtsverfahren bestätigt wird, dass sie Menschen diskriminiert.

    Ausblick auf mehr

    Wenn einmal der Überblick darüber, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, da ist, fragen sich viele als nächstes, wer oder was denn eigentlich bestimmt, was „barrierefrei“ heißt. Geht es Ihnen auch so? Dann legen wir Ihnen die nächste Ausgabe des „Mehrsinne Mittwoch“ ans Herz – dort wird es darüber mehr zu lesen geben. Bei Rückfragen schreiben Sie wie immer gerne an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Digitaler Dienstag Jänner 2023 – Gaststimme: Nuudel statt Doodle

    Das neue Jahr beginnt mit etwas Zukunftsträchtigem: Motiviert vom Dezemberbeitrag über die Barrierefreiheit digitaler Tools zur Terminfindung hat ein Leser angeboten, seine Erfahrungen als Screenreader-Nutzer mit einer weiteren Doodle-Alternative namens Nuudel zu schildern.

    Viel Überzeugungsarbeit war da nicht notwendig, wo wir uns doch schon lange wünschen, dass Leserinnen und Leser den „Digitalen Dienstag“ aktiv mitgestalten. Daraus haben wir keinen Hehl gemacht. Sollten Ihnen die Aufrufe dazu hier und da schon etwas auf die Nerven gegangen sein, gibt es jetzt eine gute Nachricht: Bis zum nächsten Aufruf kommt erst einmal unser Leser Paweł Masarczyk mit seinem Gastbeitrag zu Wort.

    Was ist Nuudel?

    Nuudel ist eine kostenlose und barrierefreie Dienstleistung, die es ermöglicht, ohne Aufwand eine Umfrage zur Termin- oder Meinungsfindung zu erstellen. Es ist eine Alternative für Webseiten wie Doodle, die nicht nur fasst komplett barrierefrei ist, sondern auch auf dem Schutz der gesamte Daten achtet. Es wird vom „Digital Courage“ Verein in Deutschland zur Verfügung gestellt und basiert auf der Open Source Software Framadate.

    Wie benutzt man das?

    Nuudel ist unter dem folgenden Link zu finden: https://nuudel.digitalcourage.de/

    Mit dem ganz oben platzierten Kombinationsfeld ist es möglich, die Sprache des Interface zu ändern. Auf einem auf die deutsche Sprache gestellten System sollte es aber von Anfang auf Deutsch dargestellt sein.

    Zur Verfügung stehen zwei Tasten: „Termin finden“ und „Klassische Umfrage“. Wir werden uns genauer die erste Option anschauen. Die „Klassische Umfrage“ unterscheidet sich nur dadurch, dass statt Terminvorschlägen geschlossene Antworte in der Form von A, B oder C Auswahl angeboten werden. Es ist theoretisch auch möglich ein Bild zu jeder Antwort hochzuladen. Meiner Erfahrung nach war dieser Teil der Seite aber leider nicht mit einem Screenreader zugänglich.

    Der Prozess zum Erstellen einer Umfrage ist einfach und verläuft in drei Schritte. Im ersten Schritt füllen wir allgemeine Daten zur Umfrage in klassische Eingabefelder. Wir werden nach unserem Namen, E-Mail Adresse, dem Titel der Umfrage sowie eine Beschreibung gefragt. Zum größten Teil unterscheidet sich dieser Schritt nicht vom Ausfüllen eines klassischen Formulars. Unter „Namen“ können wir schreiben, wie wir als Autor:in der Umfrage identifiziert sein wollen. Es kann also unserer vollständige Namen oder ein Pseudonym sein. Sollten wir es nicht wünschen, unsere E-Mail Adresse mit der Dienstleistung zu teilen, können wir irgend ein Wort, das „at“ Symbol und das Wort „invalid“ schreiben, z.B. „test@invalid“.

    Für die Beschreibung wird uns die Auswahl zwischen zwei Arten des Editors angeboten: einem klassischen und einem „Rich-Text-Editor“ der über mehrere Formatierungsoptionen verfügt. Meiner Erfahrung nach ist der „Rich-Text-Editor“ leider weniger zugänglich, deswegen empfehle ich den klassischen.

    Weiters ist es möglich, zusätzliche Einstellungen der Umfrage zu konfigurieren. Diese werden durch einen Klick auf die Taste „Optionale Einstellungen“ angezeigt. In diesem Rahmen können wir entscheiden, ob die Umfrage eine eigene Bezeichnung haben soll, die einfach zu erinnern  und mitzuteilen ist, ob der Zugriff mit einem Passwort geschützt sein soll, welche Berechtigungen den Teilnehmenden erteilt werden, ob wir Benachrichtigungen über neue Antworten und Kommentare per E-Mail bekommen möchten usw.

    Mit der Taste „Weiter zum 2. Schritt“ navigieren wir zu dem nächsten Schritt.

    In dem zweiten Schritt geben wir die Vorschläge der verfügbaren Termine ein. Dieser Teil des Formulars ist folgendermaßen aufgebaut:

    Erstens haben wir den Tag, an dem wir ein Termin anbieten möchten. Der erste Tag heißt im Formular „Tag 1“. In dem geeignetem Eingabefeld tragen wir das Datum in dem Format „jjjj-mm-tt“ ein, z.B. 2023-01-01. Jedem Feld mit einem Tag sind weitere Felder für die Uhrzeiten an diesem Tag zugeordnet. Die Uhrzeit geben wir in dem Format „UU:MM“, z.B. 11:00, ein. Die weiteren Felder, über die ist es möglich andere Tage einzutragen, befinden sich weiter unten. Es gibt auch Tasten zum Hinzufügen und Entfernen von sowohl weiteren, zusätzlichen Tagen als auch Uhrzeiten. Sobald wir fertig sind, drücken wir auf „Weiter“.

    In dem 3. Schritt bestimmen wir, wie lange die Umfrage verfügbar sein wird. Wenn nichts angegeben ist, wird die Verfügbarkeit auf 180 Tage befristet. Wir bestätigen die Auswahl und damit ist unsere Umfrage fertig und veröffentlicht. Wir bekommen jetzt zwei Links: einen zum Veröffentlichen, damit andere Personen ihre Wertungen abgeben können, und den anderen zum Verwalten der abgegebenen Antworten.

    Abgeben von Wertungen und Lesen der Antworten

    Beide der oben genannten Operationen verlaufen über eine sehr barrierefreie Tabellenansicht.  Zum Abgeben von einer Wertung schaut man in die Tabelle rein und navigiert durch jede Zeile für jeden Terminvorschlag. Als Spalten in der Zeile gibt es drei Optionen als Auswahltasten: „Ja“, „Nein“ und „Nach Besprechung“: Man wählt eine Option pro Termin und bestätigt die Wahl. Damit ist eine Wertung abgegeben.

    Wenn wir eine Übersicht über die Verfügbarkeit aller Teilnehmenden bekommen möchten, finden wir alles Nötige ebenfalls in einer Tabellenansicht. Für jede Person gibt es eine Zeile mit allen Terminvorschlägen und dazu gegebenen Antworte als Spalten. Damit wissen wir im Überblick, wer wann verfügbar ist. Zusätzlich wird ein meist optimaler Vorschlag angeboten.

    In dem Eingabefeld unter der Tabelle ist es möglich, einen zusätzlichen Kommentar zu hinterlassen, der für alle sichtbar ist

    Das beschreibt die wichtigsten Optionen des Nuudel Systems. Viel Spaß beim Verwenden!

    Auf den Geschmack gekommen?

    An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Masarczyk bedanken! Wir finden es sehr schön, wenn sich Leute die Mühe machen, Erfahrungen zu teilen, die höchstwahrscheinlich auch für andere hilfreich sind. Sie nicht auch? Deshalb kommt jetzt zum Schluss doch noch einmal der versprochene, angedrohte oder vielleicht sogar ersehnte Aufruf an alle Leserinnen und Leser: Wenn Sie aus der digitalen Welt irgendetwas gerne nutzen oder besonders hilfreich und zugänglich finden, zögern Sie nicht lange und teilen Sie es uns mit! Gerne lassen wir Sie ebenfalls mit einem selbst geschriebenen Beitrag als Gastautor:in zu Wort kommen. Wenn das Schreiben nicht so Ihres ist, können Sie uns auch nur formlos wissen lassen, welche Informationen Sie gerne weitergeben möchten, und wir übernehmen den Rest – natürlich nicht ohne Sie als wertvolle Quelle zu nennen. Mit einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at sind sie auf jeden Fall an der richtigen Adresse, um mit Ihrer Botschaft im „Digitalen Dienstag“ zu landen!

  • Mehrsinne Mittwoch Dezember 2022 – Nach Weihnachten ist vor Weihnachten: Wunschliste für 2023

    Seit einem halben Jahr wird im Rahmen des „Mehrsinne Mittwoch“ jedes Monat ein Thema aufgegriffen, das für Barrierefreiheit im Alltag relevant ist. Am liebsten ist uns natürlich, wenn wir dabei Themen erwischen, die Ihnen tatsächlich wichtig sind. Worüber würden Sie im nächsten Jahr gerne lesen? Gestalten Sie mit!

    Heuer habe ich ihn erstmals erlebt, diesen Moment der Enttäuschung darüber, dass das Christkind die größten Herzenswünsche nicht erhört hat. Zum Glück hat meine Tochter rasch und gekonnt in Begeisterung darüber umgeschwenkt, dass das Christkind Wünsche erraten kann, von denen sie noch nicht einmal selbst etwas wusste. Und doch konnte ich mir den Gedanken nicht verkneifen, dass sie vielleicht noch zufriedener gewesen wäre, wenn sie dem Christkind einen Brief geschrieben hätte anstatt sich auf die Verbundenheit im Geiste mit selbigem zu verlassen.

    Auf gut Glück

    Die Themen im Mehrsinne-Mittwoch waren in den letzten Monaten ganz unterschiedlich: Begonnen haben wir mit einer Erklärung des Mehr-Sinne Prinzips, weil es für Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen eine so unglaublich große Bedeutung hat. Dann haben wir uns damit befasst, was es bei Veranstaltungen wie Meetings oder Konferenzen zu bedenken gibt, damit alle ungehindert aktiv teilnehmen können. Im Beitrag über Handlaufbeschriftungen haben Sie erfahren, welche Informationen diese besonders leicht aufzufindenden tast- und sichtbaren Schilder üblicherweise bereithalten. Kurz vor dem Sommer haben wir berichtet, wie sich der BSVÖ zur Novelle der Straßenverkehrsordnung geäußert hat und was man sich davon versprechen kann. Im Herbst ging es dann mit einer Vision vom perfekt barrierefreien Hotel weiter und zuletzt haben wir Ihnen eine online Suchplattform für barrierefreie Ordinationen vorgestellt.

    Ausgewählt haben wir die Themen im Grunde nach eigenem Gutdünken. Wenn man den Rückmeldungen glaubt, sind wir damit gar nicht so falsch gelegen. Und trotzdem: Von vornherein zu wissen, welche Fragen Ihnen unter den Nägeln brennen, könnte die Trefferquote begünstigen.

    Wünsche erfüllen

    Idealzustände herzaubern, das können wir natürlich nicht. Nicht einmal in puncto Barrierefreiheit. Insofern war die Überschrift jetzt vielleicht etwas irreführend – ich bitte aufrichtig um Entschuldigung. Aber gezielt darüber Informationen zusammenstellen, was Sie interessiert – gerade in puncto Barrierefreiheit -, das sollte möglich sein. Vorausgesetzt natürlich, wir wissen, was das ist.

    Ihre Beiträge sind gefragt!

    Ganz egal, ob es ein Thema gibt, über das Sie gerne lesen würden, oder ob Sie vielleicht sogar Informationen haben, die sie gerne in einen entsprechenden Kontext verpackt und an andere weitergegeben wüssten: Alles, was mit Barrierefreiheit im Sinne blinder und sehbehinderter Menschen zu tun hat, ist im Mehrsinne-Mittwoch gut untergebracht! Fragen, Stichworte, seitenweise Abhandlungen – alles ist als Hinweis darauf, was Sie interessiert, willkommen – und zwar bei Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Digitaler Dienstag Dezember 2022 – Termine finden: Wie zugänglich sind Doodle-Alternativen?

    Die Frage danach, ob Doodle barrierefrei nutzbar ist, kann man leider nicht pauschal mit „Ja“ beantworten. Von aufmerksamen Menschen folgt als nächste Frage womöglich die, ob es denn etwas Besseres gibt. Gibt es das? Wir haben uns für Sie schlau gemacht!

    Wenn ein Jahr einmal so weit fortgeschritten ist wie das heurige, sind die Zeiten vorbei, in denen man bei der Diskussion rund um Termine im nächsten Jahr leichtfertig und belustigt sagen kann: „Da hab‘ ich noch überall Zeit!“. Legt man auf das Dabeisein Wert, ist man also gut beraten, sich an der Terminfindung aktiv zu beteiligen. Um einem zeitraubenden Hin und Her im Zuge mündlicher Verhandlungen zu entgehen, wird insbesondere in größeren Gruppen gerne auf die Terminfindungsanwendung „Doodle“ zurückgegriffen. Das Problem dabei: Je nachdem, wie die Umfrage gestaltet ist, ist Doodle nicht unbedingt barrierefrei nutzbar.  

    Was soll es können?

    Im Prinzip erfolgt die Terminfindung durch entsprechende Anwendungen in drei Schritten: Eine Reihe von Terminvorschlägen wird gemacht, alle potenziellen Teilnehmer:innen tragen ein, wann sie verfügbar sind, und am Ende wird übersichtlich dargestellt, welcher Termin für die meisten Teilnehmer:innen passt. Innerhalb dieses groben Rahmens gibt es noch ein paar Aspekte, die zur einwandfreien Funktion des Tools relevant sind. Zunächst einmal muss nicht nur das Teilnehmen, sondern auch das Erstellen einer solchen Terminsumfrage vollständig zugänglich sein. Inwieweit die Einträge der jeweils anderen von den Teilnehmenden eingesehen werden können, hängt von den Einstellungen ab, die der/die Ersteller:in der Umfrage vornimmt. Generell gilt aber: Was für sehende Teilnehmer:innen ersichtlich ist, muss es auch genauso für all jene sein, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben. Auch andere „Spezialeinstellungen“ und deren Auswahl müssen für alle gut bedienbar sein. Das könnte beispielsweise die Auswahl von drei Antwortmöglichkeiten („ja“, „nein“, „wenn es sein muss“) sein. Zu guter Letzt ist es natürlich wichtig, dass alle Teilnehmenden auch das Ergebnis der Terminumfrage erfahren. Das muss allerdings nicht zwangsläufig als Bestandteil der Anwendung umgesetzt sein – meist wird der Termin, auf den die Wahl gefallen ist, einfach anschließend per E-Mail verkündet.

    Die Köpfe hinter dem Testbericht

    Der Digitale Dienstag war von der ersten Ausgabe an Teamwork: Susanne Buchner-Sabathy, ihres Zeichens Webaccessibility Expertin, liefert im Wesentlichen die Fakten und Doris Ossberger, die sich hinter dem „Ich“ in den Texten verbirgt, erstellt daraus die Newsletterartikel. Dieses Mal steckt hinter den Testergebnissen ein ganzer Expert:innen-Pool. Genauer gesagt haben einige der Absolvent:innen unseres Zertifikatslehrgangs zum/zur qualifizierten Screenreader-Tester:in gemeinsam mit Susanne Buchner-Sabathy, die die Umfrage erstellt hat, im Rahmen der Koordination eines Netzwerktreffen zum internen fachlichen Austausch zwei Doodle-Alternativen getestet: Xoyondo und Termino.

    Ohne Umfrage keine Teilnahme

    Deshalb schauen wir uns einmal an, wie es um die Zugänglichkeit der beiden Tools aus Organisator:innenperspektive steht. Der Ablauf zum Erstellen einer Umfrage ist bei beiden ähnlich: Zunächst gilt es den Menüpunkt „Erstellen“ bzw. „Abstimmung erstellen“ zu finden und auszuwählen. Ist das gelungen, erscheint ein Formular, bei dem man verschiedene Eckdaten wie Titel der Terminabstimmung, den eigenen Namen, eine E-Mail Adresse, den Ort der Veranstaltung und sonstige beschreibende Texte eingeben kann. Manche Angaben sind optional, manche verpflichtend – und das ist auch gekennzeichnet. Als nächstes folgt der zentrale Teil: die Auswahl von Terminvorschlägen. Dabei können entweder nur Tage oder ein oder mehrere Uhrzeiten bzw. Zeitfenster an bestimmten Tagen vorgeschlagen werden. Danach können verschiedene weitere Optionen gewählt werden: zum Beispiel dass die Einträge der Teilnehmer:innen nur für den/die Ersteller:in einsehbar sind, dass neben „ja“ und „nein“ auch „vielleicht“ ausgewählt werden kann oder dass die Teilnehmenden nur je einen Termin auswählen können. Ist das alles erledigt, wird ein Link zur Umfrage erstellt, der dann per E-Mail an die Teilnehmenden versendet werden kann. Bei Xoyondo ist dieses Formular auf mehrere Seiten für einzelne Schritte aufgeteilt, zwischen denen man mit „Weiter“ und „Zurück“ Buttons hin und her navigieren kann. Bei Termino ist das gesamte Formular auf einer Seite abgebildet – nur der Link wird auf einer neuen Seite angezeigt, die sich öffnet, wenn alle Einstellungen vorgenommen wurden.

    Ambivalentes Zwischenergebnis

    Eines sei vorweg gesagt: Soweit bedienbar, dass man eine Umfrage erstellen kann, sind beide getesteten Tools. Damit sind sie prinzipiell gute Alternativen zu Doodle, wo insbesondere das Erstellen einer Umfrage mit Screenreader nicht wirklich möglich ist. Die Unterschiede in der Beurteilung ergeben sich vor allem je nachdem, ob man mit dem Screenreader unterwegs ist oder sehend mit der Tastatur navigiert.

    Bei der Nutzung mit dem Screenreader schneidet Xoyondo deutlich besser ab, weil es trotz einiger kleinerer Unstimmigkeiten einfacher zu bedienen ist. Termino ist auch nicht schlecht konzipiert, aber Datums- und Zeitauswahl sind kompliziert und teilweise verwirrend gestaltet.

    Nutzt man die Tools sehend mit der Tastatur, funktioniert Termino bei weitem besser. Und nicht nur das: bei Xoyondo sind in dem Fall nicht einmal alle Funktionen verfügbar. Während bei Termino alles problemlos mit der Tastatur angesteuert werden kann und visuell auch sehr übersichtlich gestaltet ist, können bei Xoyondo manche Elemente mit der Tastatur gar nicht erreicht werden. Es ist daher zum Beispiel nicht möglich, Termine für bestimmte Uhrzeiten anzubieten, und auch die Schaltfläche „weitere Optionen“ bei den Einstellungen kann nicht ausgewählt werden. Dahinter verbergen sich Einstellungsmöglichkeiten wie z.B. die Angabe eines Veranstaltungsorts, die Erlaubnis zur Abgabe von Kommentaren für die Teilnehmenden oder auch dass man über neue Einträge per E-Mail informiert wird.

    Ein Detail, das Xoyondo bei Nutzung mit Tastatur für sehende und Screenreader-Nutzer:innen gemeinsam hat, ist, dass die Schaltfläche, mit der der Umfragelink kopiert werden kann, nicht angesteuansteuerbar ist. Das ist aber halb so schlimm, weil Sie die URL selbst auswählen und mit der Tastenkombination Alt C kopieren und in Ihrer Mail mit Alt V einfügen können.

    Ohne Anworten keine Terminfindung

    Und deshalb ist es natürlich genauso wichtig, dass man ohne Stolperfallen und gröbere Verletzungen an der Umfrage teilnehmen kann. Wie sieht das mit dem Screenreader aus? Sechs der 13 seit vergangenem Juli zertifizierten Screenreader-Tester:innen haben es für uns ausprobiert. Obwohl die Erfahrungen je nach Testumgebung im Detail etwas variieren, zeigt sich eine Tendenz: in den Grundfunktionen bedienbar dürften beide Tools sein, obwohl man von kompletter Barrierefreiheit bei keinem von beiden sprechen kann. Termino wurde vom Großteil der Tester:innen bevorzugt. Dass Xoyondo schlechter abgeschnitten hat, hatte im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens gibt es einen Cookie-Dialog, der mit dem Screenreader nicht angesteuert werden kann. Da man aber auch ohne ihn zu beachten Eintragungen in der Umfrage vornehmen kann, ist er zwar lästig, aber kein Hindernis. Tatsächlich in der Funktion eingeschränkt ist Xoyondo bei der Nutzung mit Screenreader aber, wenn man erkennen möchte, wofür andere Teilnehmende sich eingetragen haben, oder seinen eigenen Eintrag noch einmal sichten will – und das in einer Umfrage, in der diese Information grundsätzlich nicht für Teilnehmende verborgen wurde. Außerdem als störend wurden die Werbeeinblendungen bei Xoyondo empfunden, die es bei Termino nicht gibt.

    Bei sehender Tastaturnutzung ist das Eintragen bei beiden Tools gleichermaßen möglich. Bei Xoyondo ist der Fokus allerdings deutlich schlechter sichtbar, was die Bedienung etwas mühsam macht. Einen Mangel haben Xoyondo und Termino bei der Nutzung mit Tastatur – egal ob sehend oder mit Screenreader – gemeinsam: Es ist nicht möglich, den eigenen Eintrag zu bearbeiten oder zu löschen, denn die Schaltflächen sind ausschließlich mit der Computermaus bedienbar.

    Fazit: Nicht perfekt, aber den Versuch wert

    Sie haben es beim Lesen sicherlich gemerkt: Eine klare uneingeschränkte Empfehlung können wir weder für Xoyondo noch für Termino guten Gewissens abgeben. Keine der beiden Anwendungen entspricht in puncto Barrierefreiheit allen Regeln der Kunst und dort, wo etwas gut umgesetzt wurde, greift es nicht bei allen Systemvoraussetzungen gleichermaßen. Dennoch können wir zusammenfassen: Zumindest das simple Erstellen einer Umfrage und das Abgeben einer einfachen Rückmeldung ist bei beiden Tools möglich – und das ist schon mehr als man von Doodle gewöhnt ist. Wenn Sie eine Umfrage erstellen möchten, sind sie als Screenreader-Nutzer:in vermutlich mit Xoyondo besser beraten und als sehende:r Tastaturnutzer:in mit Termino. Um möglichst allen Teilnehmer:innen den Einblick in die Einträge der anderen zu gewähren, dürfte Termino etwas verlässlicher funktionieren. Aber auch mit Xoyondo sollte es möglich sein, dem manuellen Einsammeln und Koordinieren von Rückmeldungen zwecks Terminfindung weitgehend auszuweichen.

    Kontakt

    Hat Ihnen etwas gefehlt oder wollen Sie Ihre Erfahrungen mit Terminumfragen teilen? Sie erreichen Doris Ossberger ab sofort unter do@wortklaviatur.at