Autor: admin

  • Mehrsinne Mittwoch November 2023 – So sieht’s aus: Müssen Sie das wissen wollen?

    Man sagt, der erste Eindruck zählt – was immer das heißen mag. Was macht ihn aus, diesen ersten Eindruck? Welche Merkmale nehmen Sie wahr, woran erkennen Sie einen Menschen wieder? Das Aussehen spielt sicherlich eine Rolle. Aber ist es die wichtigste?

    „Schönen guten Morgen! Ich bin eine schlanke Frau Anfang 20 mit langen blonden Haaren. Ich trage eine Brille mit dickem schwarzem Rahmen und einen pinken Blazer. Heute stelle ich Ihnen meine Studie über das Sozialleben von Giraffen vor.“ Haben Sie so eine Einleitung schon einmal gehört – bei einem Kongress vielleicht, oder einem Webinar? Wenn ja, dann sicherlich nicht von mir. Einerseits, weil nichts davon auf mich zutrifft. Vor allem aber, weil ich zu meiner Schande bis vor Kurzem nicht wusste, dass das in manchen Kreisen als Muss für Inklusion und Barrierefreiheit bei Präsentationen gilt.

    Skepsis auf den zweiten Blick

    Als ich diese Gepflogenheit dann im Rahmen einer Veranstaltung kennengelernt habe, war es mir zunächst zutiefst peinlich, dass mir in über 10 Jahren enger Zusammenarbeit mit blinden und sehbehinderten Menschen nicht ein einziges Mal die Idee gekommen war, ihnen derartige Informationen über mein Aussehen zu liefern. Und dennoch: Irgendetwas in mir hat sich beim Gedanken daran, eine solche Selbstbeschreibung künftig als Standardeinleitung einer jeden sich bietenden Gelegenheit zu machen, gewaltig gesträubt.

    Ausschlaggebend dafür war im Wesentlichen eine Überlegung: Wenn es angeblich so wichtig ist zu wissen, wie eine Person aussieht, warum hat mich dann in der ganzen Zeit nie jemand darauf aufmerksam gemacht, dass das eine gute Sache wäre – nämlich weder freundschaftlich-kollegial im Guten, noch im vorwurfsvoll-fehlersuchenden Bösen? Und weiter: Ja, als Frau ohne Sehbehinderung kann ich bestätigen, dass ich das Aussehen einer Person, die ich treffe, wahrnehme und das auch unweigerlich zu dem berühmt berüchtigten ersten Eindruck beiträgt – ob ich will, oder nicht. Aber kann ich diesen Eindruck mit einem Satz über eine Handvoll mehr oder weniger willkürlich ausgewählte Merkmale meines äußeren Erscheinungsbildes auch nur ansatzweise authentisch vermitteln? Ich denke nicht. Aber selbst, wenn: Wie anmaßend ist es eigentlich anzunehmen, es sei ein Nachteil, mich nicht sehen zu können?

    Wieder einmal mehr als nur ein Sinn

    Damit meine ich nicht meinen Anblick im Speziellen. Der ist selbstverständlich unverzichtbar. Ich hoffe, Sie hören an dieser Stelle den Zwinker-Smiley, den ich mich aus stilistischen Gründen nicht traue tatsächlich einzusetzen. Ist es Ihnen aufgefallen? Um von diesem Satz den richtigen Eindruck zu bekommen, war es absolut nicht am wichtigsten, ihn zu sehen. Um zu erfahren, was da steht, hätten Sie ihn genauso gut ertasten oder vom Screenreader vorlesen lassen können. Vielleicht haben Sie das auch gemacht. Aber eines haben alle drei Möglichkeiten gemeinsam: Damit Sie erkennen, wie ich ihn meine, wäre der direkteste Weg gewesen, ich hätte ihn mit dem passenden Tonfall vorgelesen. Wenn Sie mich persönlich kennen, wäre das vielleicht nicht notwendig, weil Sie meine Stimme bei dieser Art von Aussagen im Ohr haben.

    Wenn Sie mich träfen, würden Sie mich wahrscheinlich auch an meiner Stimme erkennen. Und zwar nicht, weil ich eine so besonders markant kreischende habe – zumindest hoffe ich das -, sondern weil wir alle akustisch genauso charakteristische Merkmale haben wie visuell. Manchmal geht das sogar so weit, dass unsere Art, uns zu kleiden, beim Hören mehr auffällt als beim Anschauen: Ich bin sicher, dass meinen blinden Kolleginnen und Kollegen meine vorrübergehende Vorliebe für das Tragen von Stöckelschuhen deutlich stärker in Erinnerung ist als den sehenden. Ob das dafür, welchen Eindruck sie von mir haben, eine Rolle spielt? Na, ich würde auf jeden Fall sagen, nicht mehr oder weniger als das Wissen darüber, worin ich meinen Körper sonst so hülle oder welche Frisur man an mir bewundern kann.

    Beste Inklusionsabsichten

    In einem Plädoyer für die Selbstbeschreibung im Sinne der Inklusion, das auf einer breit angelegten Studie basieren dürfte, lese ich neben einer genauen Anleitung dafür, wie man eine solche gestalten sollte, auch, dass man damit niemanden zwangsbeglücken soll. Um das zu gewährleisten, empfehlen die Autor:innen, im Vorfeld einer Veranstaltung von den Teilnehmer:innen zu erfragen, ob sie Selbstbeschreibungen der Referent:innen wünschen, und sie nur dann zur Verfügung zu stellen. So ähnlich, wie oft erhoben wird, ob Übersetzung in Gebärdensprache, Live-Untertitelung oder andere Assistenz benötigt wird.

    Das ist ein interessanter Lösungsansatz. Dennoch: Meiner persönlichen Auffassung von Inklusion entspricht das nicht. Die würde nämlich voraussetzen, dass bestimmte Gegebenheiten, die eine Teilhabe in vollem Umfang ermöglichen, bei jeder Veranstaltung vorhanden sind und nicht erst bei explizit angemeldetem Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

    Kritik am gut Gemeinten

    Das zerstört natürlich den schönen Lösungsansatz sofort, denn im Gegensatz zu Gebärdensprachdolmetsch und Live-Transkription kann das Publikum bei Selbstbeschreibungen, wenn sie einmal standardmäßig „für alle Fälle“ geboten werden, nicht entscheiden, ob es sie in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

    Jetzt sagen Sie vielleicht, das wird man wohl überleben – selbst, wenn man darauf persönlich verzichten könnte. Damit haben Sie sicherlich recht. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass die Selbstbeschreibung auch für jene, die sie ganz interessant finden, nicht essenziell ist – weder, um sich einen authentischen Eindruck von der Person zu machen, noch um dem Vortrag folgen zu können, und schon gar nicht, um die Person wiederzuerkennen, denn sie läuft ja nicht permanent mit einer Audiodeskription des eigenen Aussehens herum.

    Umgekehrt schwingt für mich persönlich bei der Forderung solcher Selbstbeschreibungen insbesondere durch sehende Personen die Botschaft mit, man würde Menschen, die nicht oder nicht gut sehen, nicht zutrauen, ihr Gegenüber richtig einzuschätzen. Und das ist etwas, das ich weder glaube, noch vermitteln möchte.

    Was denken Sie?

    Können Sie mit meinen Gedankengängen etwas anfangen? Halten Sie sie für überzogen? Oder fühlen Sie sich ohne Selbstbeschreibungen benachteiligt und möchten gerne erklären, warum? Ich bin gespannt auf Ihre Perspektive in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

  • Digitaler Dienstag November 2023 – Fluch oder Segen: Die ID Austria steht vor der Tür

    Finden Sie den Weg zum Computer bequemer als den zur Behörde? Dann haben Sie vielleicht schon die Qualitäten der Handy-Signatur schätzen gelernt. Ab 5.12.2023 gibt es stattdessen nur mehr die ID Austria. Was heißt das für Sie? Susanne Buchner-Sabathy und ich haben dort nachgefragt, wo die FAQs nicht hinkommen. 

    Ich gebe zu: Das „Digitale Amt“ hat es mir angetan. Als ich die Handy-Signatur vor vielen Jahren für was-weiß-ich-was einmalig gebraucht habe, ist mir der ganze Registrierungsprozess im Vergleich dazu, was er mir gebracht hat, sehr mühsam vorgekommen. Mittlerweile ist das ganz anders. Und das Umsteigen auf die ID Austria ist wirklich locker flockig von der Hand gegangen. Alles in allem eine feine Sache. Aber ist sie das für alle?

    Liebgewonnener Komfort

    Alleine, dass ich nicht mehr jeden Wisch, den ich unterschreiben soll, ausdrucken, unterschreiben und dann wieder scannen muss, sondern einfach eine digitale Signatur unter ein digitales Dokument setzen kann, empfinde ich als große Erleichterung im Alltag. Andere Services brauche ich viel seltener: zum Beispiel Dokumente wie eine Meldebestätigung oder eine Strafregisterbescheinigung. Aber wenn es einmal soweit ist, kommt meistens gleich mehreres zusammen. Mehreres, wofür ich noch vor kurzem verschiedenste Behörden mit kreativsten Öffnungszeiten persönlich abklappern musste. Dabei musste ich oft unzählige Kilometer zurücklegen und viel Zeit und Nerven sind auch immer wieder draufgegangen. Das ist nur ein kleiner Teil der Dinge, die ich schon mit Handy-Signatur von zu Hause aus online erledigen konnte und mit der ID Austria auch in Zukunft ohne einen Fuß vor die Tür zu setzen machen kann.

    Gleich gut für alle?

    Wenn Sie das so lesen, denken Sie vielleicht, ich wurde von der Werbeabteilung des Bundes engagiert. Dem ist nicht so und deshalb höre ich jetzt auch schon auf, die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzählen. Was es da noch alles gibt, können Sie zum Beispiel auf der Webseite zur ID Austria unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html selbst nachlesen. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich unter verschiedenen Voraussetzungen für die ID Austria registrieren können: zum Beispiel, wenn Sie schon eine Handy-Signatur haben, wenn Sie bereits auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestiegen sind, wenn Sie bisher noch nichts davon genutzt haben, wenn Ihr Smartphone Sie am Fingerabdruck oder am Gesicht erkennen kann oder wenn Ihr Handy nichts dergleichen bietet. All das muss ich hier nicht wiederkäuen. Was mich interessiert: das, wozu Sie dort nichts finden. Kleinigkeiten, an die Sie zunächst vielleicht nicht denken, über die sie aber in der Praxis stolpern könnten.

    Digitale Potenziale

    Wie Sie sich vorstellen können, haben diese Kleinigkeiten alle in irgendeiner Form mit der barrierefreien Nutzbarkeit der ID Austria zu tun. Die ist in dem Zusammenhang besonders wichtig. Es gibt natürlich nach wie vor die Möglichkeit, Behördenwege analog zu absolvieren – also ganz herkömmlich persönlich zum Amt marschieren, Formulare auf Papier ausfüllen und so weiter und so fort. Das ist auch gut so, denn es gibt genügend Menschen, die sich damit leichter tun als mit einer auch noch so perfekt gestalteten digitalen Lösung. Es gibt aber auch genügend Menschen, für die eine solche digitale Möglichkeit es überhaupt erst möglich macht, bestimmte Dinge ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu erledigen. So ist es zum Beispiel sehr viel einfacher, den Weg zum eigenen Computer alleine zu bewältigen, als die oft anstrengende Anreise zu einem weitgehend unbekannten Gebäude und dort noch den Weg bis zur richtigen Ansprechstelle. Ein Formular in Papierform können nur sehende Menschen selbst lesen und ausfüllen. Bei einem digitalen Formular ist das auch für blinde Menschen kein Problem. Das gilt natürlich nur, wenn das Formular barrierefrei gestaltet ist. Und hier schließt sich der Kreis: Digitale Behördenwege können wesentlich zu einem selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen beitragen. Aber nur, wenn dabei die Barrierefreiheit bis ins Letzte gegeben ist.

    Stolpersteine unter der Lupe

    Bei den digitalen Behördenwegen macht einen wesentlichen Teil der Barrierefreiheit die richtige Programmierung der verschiedenen Webseiten und Apps aus, auf denen sie basieren. Das ist einerseits die App „Digitales Amt“, über die Sie die verschiedenen Services abrufen können und über die die Authentifizierung beim Einloggen erfolgt, und andererseits Webseiten wie zum Beispiel „FinanzOnline“ oder „Meine SV“, die mit der ID Austria arbeiten. Als Angebote der öffentlichen Hand müssen sie laut Webzugänglichkeitsgesetz barrierefrei sein.

    Sich all diese Seiten genau anzuschauen, würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Die App „Digitales Amt“ hat aber im wahrsten Sinne des Wortes eine Schlüsselfunktion. Daher hat Susanne Buchner-Sabathy sie für Sie am iPhone auf Herz und Nieren getestet. Ihr Resümee: Die App ist an sich sehr gut nutzbar. Ein paar Mängel gibt es. Der größte besteht darin, dass der Screenreader in mehreren Fällen Links nicht als Links erkennt: bei den Links auf dem Tab „Info“ genauso wie bei jenen auf dem Tab „mehr“ und jenen, die nach einer Suche angezeigt werden. Sie können diese Links mit dem Screenreader ganz normal aktivieren, aber es hört sich so an, als wären sie normaler Text. Beim Tab „Services“ sind die Links zwar als Links erkennbar, aber vor der zugehörigen Überschrift steht jeweils ein Grafiklink. Bei der Suchfunktion gibt es ein paar kleine Unstimmigkeiten mit der Beschriftung und der Lesereihenfolge. All diese Mängel sollten natürlich schnellstmöglich behoben werden.

    Aber kommen wir zu den weiteren Detailfragen, auf die ich Ihnen Antworten versprochen habe.

    Selbständig durch die Registrierung

    Die App „Digitales Amt“ ist also soweit gut bedienbar. Damit Sie sie nutzen können, müssen Sie sich aber zunächst einmal registrieren. Dazu müssen Sie dann doch noch einmal persönlich bei der Behörde erscheinen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie die Handy-Signatur schon einmal behördlich registriert hatten. Soweit so gut. Aber jetzt kommt’s: Wenn Sie sich registrieren, bekommen Sie einen Ausdruck auf Papier mit einem Freischaltcode und einem Widerrufs-Passwort. Ersteren müssen Sie dann zu Hause zum Fertigstellen der Registrierung in die App eingeben. Das können Sie aber nur, wenn Sie von dem Ausdruck ablesen können. Natürlich gibt es wiederum Apps mit Texterkennung, mit denen blinde Menschen das unter Umständen auch ohne sehende Hilfe machen können. Dennoch, das System dürfte solche Hilfsmittel nicht voraussetzen. Viel einfacher wäre es doch, die Daten gleich auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

    Laut Auskunft des Betreibers ist das derzeit leider noch nicht möglich, da die Übermittlung beispielsweise per E-Mail nicht sicher genug ist. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, bei denen Sie zwar einmalig zur Registrierungsbehörde müssen, um Ihre Identität zu bestätigen, der Schritt mit dem Ausdruck aber wegfällt. Die eine Möglichkeit ist die Online-Vorregistrierung. Eine Anleitung dazu finden Sie unter oe.gv.at/u/id-austria-reg-vor. Die andere Möglichkeit können Sie nutzen, wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder eine ID Austria mit Basisfunktion haben. Dann können Sie einfach umsteigen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter oe.gv.at/u/id-austria-reg-einfach. In beiden Fällen ist Ihre ID Austria fertig und einsatzbereit, sobald Sie die Behörde verlassen.

    Schlüssel statt Smartphone

    Grundsätzlich baut die ID Austria darauf, dass Sie Ihre Identität mithilfe Ihres Smartphones zweifelsfrei bestätigen können, und zwar jedes Mal, wenn Sie sie nutzen. Dazu muss das Smartphone entweder Gesichts- bzw. Iriserkennung oder eine Fingerabdruck-Funktion haben, also sogenannte biometrische Erkennungsfunktionen. Eine Möglichkeit mit SMS-TAN, die es bei der Handy-Signatur noch gab, gibt es bei der ID Austria nicht mehr. Damit auch alle, die kein solches Smartphone haben, die ID Austria nutzen können, gibt es den FIDO-Sicherheitsschlüssel. Das ist – kurz gesagt – eine Art USB Stick. Sie stecken ihn an Ihren Computer an und müssen dann bei jeder Anmeldung eine dazugehörige PIN eingeben. Damit das funktioniert, müssen Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel bei der Registrierung mit Ihrer ID Austria verknüpfen. Eine genaue Anleitung finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html#fido. Sie denken, das klingt ja eh ganz unkompliziert? Nun ja, der Teufel steckt hier im Detail – oder zumindest könnte er das.

    Es stellen sich zwei Fragen.
    Erstens: Woher bekommen Sie die PIN. Wenn Sie sie beispielsweise von der Verpackung des FIDO-Sicherheitsschlüssels ablesen müssen, haben wir es mit demselben Problem wie mit dem eben beschriebenen Behördenausdruck zu tun.
    Zweitens: Zum Eingeben der PIN wird sowohl bei der Verknüpfung als auch bei jeder Anmeldung im Browser ein zusätzliches Fenster „des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters“ geöffnet. Wurde darauf geachtet, dass dieses Formular barrierefrei gestaltet ist?

    Auch dazu haben wir den Betreiber befragt und eine Antwort bekommen, die darauf hoffen lässt, dass die Nutzung des FIDO-Sicherheitsschlüssel tatsächlich barrierefrei möglich ist. Er wird nämlich vom Betriebssystem unterstützt und die Dialoge dort sind erfahrungsgemäß gut bedienbar. Außerdem dürfte bei FIDO ein großes Bewusstsein für Barrierefreiheit vorhanden sein: Bei der Entwicklung werden die WCAG berücksichtigt und es gibt auch einen eigenen Leitfaden des Unternehmens für die barrierefreie Gestaltung. Was wir nicht eindeutig klären konnten, ist die Frage, ob man die PIN tatsächlich von der Verpackung des FIDO-Sicherheitsschlüssels ablesen muss. Falls das so ist, bräuchten blinde Menschen dafür einmalig sehende Unterstützung. Sobald sie sich diese PIN notiert haben, sollten sie aber alles andere selbständig machen können.

    Wenn Sie beim Anmelden im Dunkeln Tappen

    Zurück zum Smartphone, denn auch hier gibt es eine Situation, die für Unsicherheit sorgen könnte – und zwar für alle Nutzer:innen. Manchmal funktioniert die Authentifizierung nicht. Zum Beispiel erkennt bei schlechten Lichtverhältnissen das Smartphone Ihr Gesicht nicht. Es kann auch sein, dass es mit der Gesichtserkennung ohne ersichtlichen Grund vorübergehend nicht klappt. Wenn das passiert, haben Sie fünf Versuche. Dann erhalten Sie von Ihrem Smartphone die Meldung, dass die Erkennung nicht funktioniert hat.

    Aber wie geht es jetzt weiter? Sind Sie für die Anmeldung gesperrt? Was können Sie dagegen tun? Die App gibt in so einem Fall keine Rückmeldung und das kann schnell einmal dafür sorgen, dass die Nerven blank liegen. Mit der Auskunft des Betreibers, die wir eingeholt haben, kann ich Sie aber beruhigen: Die Möglichkeit zur Anmeldung in der App wird nie gesperrt. Wenn die Erkennung nicht funktioniert, wird der Prozess, für den Sie die ID Austria gerade nutzen, abgebrochen. Sie können ihn aber beliebig oft wiederholen.

    Was können Sie aber machen, wenn die Erkennung nicht und nicht funktionieren will? Am besten versuchen Sie zunächst einmal, das Smartphone auszuschalten und wieder einzuschalten. Oft ist das Problem damit schon gelöst. Wenn nicht, können Sie die App deinstallieren und neu installieren. Wenn das Problem dann immer noch besteht, können Sie sich noch an den Support der ID Austria wenden. Die biometrische Erkennung ist zwar eine Funktion Ihres Smartphones, nicht der ID Austria, aber möglicherweise gibt es beim Support Erfahrungen, was noch helfen könnte.

    Fazit

    Nachdem wir uns auch Feinheiten angesehen haben, die der barrierefreien Nutzbarkeit der ID Austria womöglich im Weg stehen könnten, haben Susanne Buchner-Sabathy und ich den Eindruck, dass die ID Austria gut bedienbar ist. Zu den Fragen, die wir gestellt haben, möchte der Betreiber demnächst Informationen direkt auf der ID Austria Webseite bereitstellen.

    Lediglich im Zusammenhang mit dem FIDO-Sicherheitsschlüssel können wir nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass blinde Menschen ihn von Anfang an komplett ohne sehende Hilfe nutzen können, und zwar aus zwei Gründen: Erstens muss man möglicherweise die PIN einmalig sehend ablesen. Zweitens ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass die Dialoge zum Anmelden barrierefrei sind, aber selbst ausprobieren konnten wir es nicht

    Kontakt

    Nutzen Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel? Können Sie unsere Annahmen bestätigen oder haben Sie andere Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Praxiserfahrungen mit uns teilen und wir sie an andere weitergeben dürfen!

    Haben Sie sonst Fragen? Wenden Sie sich damit gerne an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Mehrsinne Mittwoch Oktober 2023 – Genau betrachtet: Das will die Norm auf Glasflächen sehen

    Verglaste Wände und Türen sind superschick und praktisch. Zumindest bis zum ersten Zusammenstoß. Dann ändert sich die Wahrnehmung und etwas mehr Sichtbarkeit klingt auf einmal verlockend. Aber wie könnte die aussehen?

    Transparenz ist doch etwas Wunderbares. Und zwar nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch ganz herkömmlich in der gebauten Umgebung. Licht kann herein, wir sehen und werden gesehen. Was wir nur leider oft nicht sehen, sind die transparenten Elemente selbst. Und das ist ein Problem – nicht zuletzt, weil die Materialien solcher Elemente nicht gerade für Elastizität und Flauschigkeit bekannt sind.

    Schon wieder kein Nischen-Thema

    Wer der Meinung ist, das wäre nur für blinde Menschen ein Problem, liegt falsch. Wie bitte, Sie denken, da habe ich mich wohl vertippt? Sie denken, dass es für blinde Menschen egal ist, ob sie durch eine Wand, die sie nicht sehen, durch sehen könnten, wenn sie sie sähen, müsste doch klar sein? Sie würden sich wundern! Aber natürlich haben Sie recht. Blinde Menschen tangiert dieses Problem ausnahmsweise am wenigsten. Es sei denn, sie sorgen sich um ihre sehenden Mitmenschen. Die sind nämlich allesamt davon betroffen. Und zwar ganz besonders diejenigen, die vergleichsweise achtlos durch die Gegend spazieren, weil sie keine Sehbehinderung haben, die sie gelehrt hat, besser etwas vorsichtiger unterwegs zu sein.

    Ihr gutes Baurecht

    Im Baurecht, genauer gesagt in der OIB Richtlinie 4 mit dem schönen Titel „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, gibt es so manche schöne Barrierefreiheitsanforderung. Der Wehrmutstropfen: Viele davon gelten nur für jene Gebäude und Gebäudeteile, die man barrierefrei gestalten muss. Das Kennzeichnen transparenter Flächen, bei denen Aufprallunfälle zu erwarten sind, ist da eine erfreuliche Ausnahme. Es ist nämlich für alle allgemein zugänglichen Bereiche vorgegeben. Nur wie diese Kennzeichnung aussehen soll, damit sie auch tut, was sie soll, bleibt darin offen.

    Verantwortungsvolle Aufgaben

    Aber was soll sie eigentlich tun? Ganz einfach: Eine transparente Fläche, zum Beispiel eine gewissenhaft geputzte Glaswand, kann man schnell einmal für einen freien Durchgang halten. In manchen Situationen passiert das besonders leicht. Stellen Sie sich zum Beispiel eine Glaswand direkt neben einem tatsächlichen Durchgang vor, auf die noch dazu die Wege durch das Gebäude von beiden Seiten direkt zulaufen. Oder eine Glaswand, die nicht immer da ist: Wie zum Beispiel in einem Bankfoyer, das außerhalb der Öffnungszeiten der Bank vom restlichen Raum abgetrennt wird, in den Sie gewohnt sind weiter gehen zu können.

    Das sind nur zwei Beispiele, wo eine deutliche Kennzeichnung vermeiden kann, dass Sie gegen die Wand laufen und sich verletzen. Gleichzeitig soll die Kennzeichnung auch zeigen, wo Sie eben schon durchgehen können. Wenn es sich um einen offenen Durchgang handelt, ist das damit getan, dass dieser im Gegensatz zur angrenzenden Fläche eben nicht gekennzeichnet ist. Bei Türen hilft eine richtige Kennzeichnung jene Stelle zu finden, auf die Sie zugehen müssen, damit sie sich öffnet oder um sie selbst zu öffnen.

    Der Stand der Technik

    Das ist es, was Normen definieren. Und gleichzeitig das, worauf man sich verlässt, dass es Planer:innen kennen, wenn man im Baurecht nicht näher beschreibt, wie man transparente Hindernisse kennzeichnen soll. In Österreich haben wir zwei bekanntlich zwei Normen, die die Grundanforderungen barrierefreien Bauens bereithalten:

    Die ÖNORM EN 17210 enthält funktionelle Anforderungen. Sie sagt im Wesentlichen nichts anderes als das, was ich Ihnen gerade erzählt habe: Es ist wichtig, Glastüren und verglaste Elemente deutlich und dauerhaft sichtbar zu markieren, damit niemand dagegen läuft. Insbesondere Glastüren müssen durch die Markierung deutlich sichtbar von der umgebenden Wand abgegrenzt sein und man muss die Öffnungsrichtung erkennen können.

    Eine genauere Vorstellung davon, wie Sie diese Ziele erreichen können, bekommen Sie, wenn Sie die ÖNORM B 1600 lesen. Dort gibt es zunächst einmal ein paar grundsätzliche Anforderungen, die jede Markierung unabhängig von der sonstigen Gestaltung erfüllen muss: Sie darf nicht transparent oder teiltransparent sein, sie muss bei unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen sichtbar sein, sie muss aus gleich großen und gleichmäßig verteilten Flächenanteilen mit einem Kontrast der in der ÖNORM B 1600 genau definierten Kontraststufe II bestehen und ihre Sichtbarkeit darf nicht zum Beispiel durch Spiegelungen oder Anbringung hinter getöntem Glas beeinträchtigt sein.

    Wilder Variantenreichtum

    Und dann geht es erst so richtig los mit den Möglichkeiten. Der Grund dafür: Die Forderung, transparente Flächen zu markieren, wurde schon immer heftig kritisiert. Planer:innen empfinden schon die Anforderung an sich oft als groben Eingriff in ihre Vorstellung von Ästhetik. Durch die Empfehlungen zur Gestaltung, die die Norm enthält, fühlen sich viele noch mehr in ihrer Freiheit eingeschränkt. Darauf hat man versucht, im Zuge der Überarbeitung der ÖNORM B 1600 zu reagieren, indem man zeigt, dass viele Wege zum Ziel führen.

    Das Ergebnis sind insgesamt fünf verschiedene Varianten der Markierung. Drei davon bestehen im Wesentlichen aus einer Markierung durch zwei horizontale Streifen in 90 cm und 150 cm Höhe. Die Varianten unterscheiden sich durch unterschiedliche Maße und in Abhängigkeit davon verschieden starke Kontrastanforderungen. Außerdem gibt es eine Variante, bei der die Streifen nicht durchgehend sein müssen, sondern nach bestimmten Vorgaben unterbrochen werden dürfen. Die anderen beiden Varianten bestehen in einer flächigen Markierung. Dabei wird der Bereich zwischen 90 cm und 130 cm über dem Boden mit Einzelelementen wie geometrischen Formen, Ziffern, Buchstaben oder ähnlichem markiert. Die Norm legt genau fest, wie sie angeordnet sein müssen und welchen Kontrast sie haben müssen.

    Die Öffnungsrichtung der Türe kann man durch einen gut sichtbaren Türdrücker bzw. eine vertikale Griffstange erreichen oder indem man den Blick durch die Gestaltung der Markierung hinführt.

    Alles glasklar?

    Zugegeben, ein wohliges Gefühl der Entspannung und Gestaltungsfreiheit macht sich beim Anblick der vielen Varianten nicht unbedingt breit. Zumindest nicht wesentlich mehr als es die bisherigen Versionen der ÖNORM B 1600 geschafft haben. Gut zu wissen ist, dass nach wie vor gilt: Besser als die Norm ist nie verboten. Wer es schafft, die funktionellen Ziele für alle sehenden Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu erreichen, dessen oder deren Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Und wer weiß: Vielleicht wird der Stein der Weisen in dieser Angelegenheit ja tatsächlich noch entdeckt!

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    Wie sieht es bei Ihnen aus: Haben Sie den Durchblick oder sind jetzt die Fragen überhaupt erst am Aufkeimen? Wollen Sie etwas genauer wissen? Dann melden Sie sich bei Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Digitaler Dienstag Oktober 2023 – Künstliche Intelligenz: Denken ist erlaubt

    Woran denken Sie bei dem Stichwort „künstliche Intelligenz“? Hoffentlich nicht an jemanden in Ihrem engeren Freundes- oder Bekanntenkreis. Wobei, solange es kein „jemand“, sondern ein „etwas“ ist, haben Sie wahrscheinlich recht. Lesen Sie weiter, dann erfahren Sie warum!

    Im Moment vergeht kaum ein Tag, an dem es nicht irgendetwas über künstliche Intelligenz zu hören oder zu lesen gibt. Damit verbunden sind viele Hoffnungen auf der einen Seite, aber auch Ungewissheit bis hin zu Ängsten auf der anderen. Was soll man da glauben?

    Was ist künstliche Intelligenz?

    Künstliche Intelligenz kürzt man mit KI ab. Manchmal lesen Sie vielleicht auch AI. Das ist die Abkürzung für das englische Wort: Artificial Intelligence.

    Eine KI ist ein Computersystem, das sich intelligent verhält. Das bedeutet, eine KI kann selbst denken und lernen. Dadurch kann sie Aufgaben so ähnlich wie ein Mensch ausführen.

    Moment: Eine KI soll denken können? Vielen Menschen wird bei dieser Vorstellung so schlecht, dass sie sie ganz und gar ablehnen. Es klingt ja auch ziemlich gespenstisch. Ob es das wirklich ist, hängt aber davon ab, was man unter „denken“ versteht.

    Kann ein Computer denken?

    KI wird von Menschen mit verschiedensten Informationen gespeist. Sie kann diese Informationen analysieren und kombinieren, um daraus Schlüsse zu ziehen und Entscheidungen treffen, die sie für ihre spezifische Aufgabe braucht. In diesem Sinn kann KI denken. Aber das ist auch nicht wirklich gespenstisch, oder?

    Das, was wir Menschen von uns selbst als „denken“ kennen, geht aber darüber hinaus. Und das hat vor allem damit zu tun, dass Menschen zusätzliche Eigenschaften und Fähigkeiten haben, die einem Computer nicht zur Verfügung stehen – allen voran ein Ich-Bewusstsein, eigene Gefühle und ein Einfühlungsvermögen für andere.

    Ist KI eine Konkurrenz für uns?

    Viele Menschen fühlen sich von KI bedroht, weil sie manche Aufgaben schneller und genauer erledigen kann. Sie haben Angst, durch KI ersetzt zu werden und ihre Arbeit zu verlieren. Auf der anderen Seite machen sich viele Menschen Sorgen, dass KI für Dienstleistungen eingesetzt wird, bei denen es wertvoll und wichtig ist, Kontakt mit menschlichen Mitarbeiter:innen zu haben. Chatbots, die auf Webseiten Fragen beantworten und versuchen, Probleme von Kund:innen zu lösen, sind ein klassisches Beispiel dafür.

    Dieses Beispiel zeigt auch, dass die Befürchtungen teilweise nicht so ganz von der Hand zu weisen sind. Es ist ja durchaus schon Realität, dass Menschen durch KI ersetzt werden, weil es wirtschaftlicher erscheint. Wir sind damit aber auch schon beim Grund dafür, warum wir Menschen dieser Konkurrenz durchaus gewachsen sein sollten.

    Menschen können nämlich viele Dinge, die KI nicht kann. Sie können zum Beispiel kritisch denken, die Folgen einer Entscheidung einschätzen und bewerten, ob sie in einer bestimmten Situation günstig sind oder nicht. KI kann Entscheidungen treffen, aber sie kann sie nicht verstehen und weiß nicht, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Das können Menschen sehr wohl.

    Sind Sie bereit, der KI zu begegnen?

    Das will ich für Sie hoffen, denn höchstwahrscheinlich sind Sie das schon mehrmals. Vermutlich sogar tagtäglich. Und das ist auch gut so, denn dann wissen Sie, wie KI Menschen den Alltag erleichtern kann.

    Sicherlich haben Sie mindestens eine der folgenden Funktionen schon einmal genutzt: eine Suchmaschine im Internet, einen Spamfilter im E-Mail Programm, ein Navigationssystem oder ein Übersetzungsprogramm. All diese nützlichen Anwendungen nutzen KI – und ich bin sicher, mit diesen Beispielen im Hinterkopf fallen Ihnen selbst noch viel mehr ein.

    Hatten Sie sich unter KI eher eine Art menschenähnlichen Roboter vorgestellt? Auch das gibt es durchaus schon. Manche KI Systeme sind speziell darauf ausgerichtet, mit Menschen in Kontakt zu treten. Dazu werden sie dann auch so gestaltet, dass sie äußerlich an Menschen erinnern: durch ihr Aussehen, ihre Stimme oder andere typisch menschliche Merkmale.

    Ein Beispiel sind die schon erwähnten Chatbots auf Webseiten. Sie werden oft als Gesicht mit Text in einer Sprechblase dargestellt und haben einen Namen. Es gibt auch „echte“ mit KI ausgestattete Roboter, die zum Beispiel am Empfangsschalter von Hotels das Check-In mit den Gästen machen können. Sie haben einen Kopf, einen Rumpf, zwei Arme und zwei Beine und sprechen mit einer Stimme, die menschlich klingt. Gut, so etwas sind Sie vielleicht noch nicht selbst begegnet. Bestimmt kennen Sie aber virtuelle Assistenzprogramme wie Siri, Cortana oder Alexa, die sogar so reagieren als hätten sie Gefühle. Man glaubt dann zum Beispiel, dass sie gekränkt sind oder sich über das freuen, was man zu ihnen sagt.

    Sind Sie schon auf Du und Du mit KI?

    Nicht zuletzt wird KI auch bei verschiedensten Hilfsmitteln und assistiven Technologien eingesetzt. Sie macht es zum Teil auch einfacher, Dinge für alle zugänglich und barrierefrei zu gestalten – sowohl im digitalen Bereich als auch in realen Umgebungen. Für die kritische Einschätzung, bis wohin es vernünftig und hilfreich ist, KI einzusetzen, und ab wo sie womöglich kontraproduktiv wird, braucht es dennoch immer menschliche Intelligenz.

    Ab sofort wollen wir im Digitalen Dienstag hin und wieder Beispiele dafür genauer vorstellen. Wir werden darauf eingehen, welches Potenzial KI hinsichtlich Inklusion und Barrierefreiheit hat. Wir wollen aber auch aufzeigen, wo ihre Grenzen sind und es nicht empfehlenswert ist, sich auf KI zu verlassen.

    Bis dahin interessiert uns aber: Was fällt Ihnen dazu ein? Gibt es ein KI-System, mit dem Sie in ihrem Alltag gute Erfahrungen gemacht haben? Oder etwas, das wir uns genauer anschauen sollten? Welche Unterstützung können Sie sich beim besten Willen nur von einem Menschen vorstellen? Lassen Sie es uns wissen – in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Mehrsinne Mittwoch September 2023 – Raus aus der Nische: TBI für mehr Sicherheit am Schulweg

    Tebe-was? T-B-I. Das ist kurz für „taktile Bodeninformationen“. Viele sagen dazu „Blindenleitsystem“. Ganz falsch ist das nicht, aber sie können noch viel mehr, die TBI. Nerven von Eltern schonen zum Beispiel. Das glauben Sie nicht? Herausforderung angenommen.

    Wer kennt sie nicht, die tastbaren Leitstreifen am Boden? Besonders in größeren Städten kann man das heutzutage zum Glück schon oft so sagen. Denn sie sind ziemlich präsent: in Bahnhöfen und anderen Gebäuden genauso wie draußen am Gehsteig, in Haltestellen oder bei Straßenübergängen. Doch während beispielsweise bei einer Rampe die meisten schon wissen, dass sie sehr viel mehr kann als Personen im Rollstuhl von einer Ebene zur anderen gleiten zu lassen, ist den wenigsten klar, wie viele Menschen von TBI profitieren können.

    Zielgruppe der ersten Stunde

    Seien wir uns ehrlich: Ursprünglich wurden TBI natürlich schon entwickelt, um blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen bei der Orientierung zu unterstützen. Sie „Blindenleitsystem“ zu nennen ist trotzdem nicht ganz richtig, weil das besteht aus ganz verschiedenen Arten von Orientierungslinien. Zum Beispiel Mauern, Rasensteinkanten und anderen Elementen der gebauten Umgebung. TBI kommen erst dann zum Einsatz, wenn solche gebauten Elemente keine durchgehende tastbare Orientierung bieten.

    Entlanggehen ist nicht alles

    Bei Leitstreifen, die einfach den Verlauf von Gehwegen anzeigen, ist es je nach Umgebung sehr unterschiedlich, ob man welche braucht oder nicht. Auf einem Gehsteig, der seitlich durchgehend von Häusern begrenzt ist, kann es leicht sein, dass man über weite Strecken keine TBI anbringen muss, um Lücken in der tastbaren Orientierungslinie zu überbrücken. Wenn in den Häusern viele Geschäftslokale untergebracht sind, die ihre Ware zur Präsentation hinaus stellen, sieht die Sache schon anders aus. Auch auf großen Plätzen, auf denen man sich leicht verlieren kann, helfen TBI-Leistreifen, dass das nicht passiert. Es gibt aber auch TBI-Elemente, die eine Funktion erfüllen, die ein gebautes Element gar nicht erfüllen kann.

    TBI mit Warnfunktion

    Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie spazieren fröhlich durch die Gegend und kommen zu einer Treppe, über die Sie hinunter gehen können. Wenn Sie gut sehen, ist das keine große Sache, nicht der Rede wert. Aber was, wenn nicht? Das wollen Sie sich nicht vorstellen? Kann ich nachvollziehen. Das Problem ist nämlich: Eine Treppe hat an ihrem oberen Ende nicht viel, worauf Sie mit dem Taststock stoßen können. Die Stufenvorderkante ist das Erste, das Sie damit wahrnehmen. Aber wenn Sie nichtsahnend mit vollem Tempo unterwegs sind, kann es leicht passieren, dass es an dem Punkt schon zu spät ist, um nicht die Treppe hinunterzustürzen.

    Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie spazieren fröhlich durch die Gegend und kommen zu einer Treppe, über die Sie hinunter gehen können. Wenn Sie gut sehen, ist das keine große Sache, nicht der Rede wert. Aber was, wenn nicht? Das wollen Sie sich nicht vorstellen? Kann ich nachvollziehen. Das Problem ist nämlich: Eine Treppe hat an ihrem oberen Ende nicht viel, worauf Sie mit dem Taststock stoßen können. Die Stufenvorderkante ist das Erste, das Sie damit wahrnehmen. Aber wenn Sie nichtsahnend mit vollem Tempo unterwegs sind, kann es leicht passieren, dass es an dem Punkt schon zu spät ist, um nicht die Treppe hinunterzustürzen.

    „Stopp“ im Mehrsinne-Prinzip

    Das Schöne an TBI ist: Wenn sie richtig gemacht sind, nehmen alle Menschen sie wahr. Blinde Menschen können sie ertasten, sehende Menschen können sie sehen. Mit ausreichend Kontrast, der in der Norm vorgegeben ist, gilt das auch für Menschen, die nicht gut sehen. Wenn alle sie wahrnehmen können, können sie auch alle nutzen. Klingt logisch, oder?

    Eine weiterer Einsatzbereich für Aufmerksamkeitsfelder sind Straßenquerungen. Dort sollen sie verhindern, dass jemand ungebremst vom Gehsteig auf die Fahrbahn läuft, ohne davor die Lage zu checken. Und jetzt sind wir da, wo ich hin wollte.

    Ungeahnte Möglichkeiten

    Blinde Menschen brauchen diese Aufmerksamkeitsfelder bei Straßenquerungen, weil es dort sonst am Boden nichts Tastbares gibt, das rechtzeitig auf die Gefahrensituation hinweist. Das ist ganz ähnlich wie bei den Treppen. Aber was soll die Behauptung mit dem Schonen elterlicher Nerven?

    Wenn Sie Kinder haben, schon einmal mit welchen unterwegs waren oder auch nur irgendwo beiläufig welchen begegnet sind, sind Ihnen zwei Dinge wahrscheinlich nicht neu: Erstens sind sie meist kleiner als Erwachsene und man übersieht sie besonders vom Auto aus leichter. Zweitens sind sie sich dessen nicht bewusst und haben von Natur aus keinen Schalter eingebaut, der sie daran hindert, ohne viel nachzudenken loszurennen, wenn sie auf der anderen Straßenseite etwas Interessantes erwartet. Wie man im Straßenverkehr überlebt, müssen sie erst lernen. Und TBI-Aufmerksamkeitsfelder helfen enorm dabei, es ihnen beizubringen.

    So einfach ist das

    Alles, was Sie dafür tun müssen, ist: Erklären Sie ihrem Kind, wofür das Aufmerksamkeitsfeld an dieser Stelle da ist. Und zwar möglichst nicht mit den Worten: „Das ist irgendwas für die Blinden.“, sondern etwas in der Art wie: „Es zeigt Dir, wo Du stehenbleiben sollst, bevor Du über die Straße gehst.“ Je nach Alter des Kindes und Ihren Wünschen können Sie dann auch noch hinzufügen, dass das Kind dort zum Beispiel auf Sie warten oder nach links und rechts schauen soll, bevor es weitergeht.

    Wenn Sie das gemacht haben, dürfen Sie das Aufmerksamkeitsfeld arbeiten lassen und genießen. Ganz sollten Sie Ihr Kind natürlich trotzdem nicht seinem Schicksal überlassen. Sie können sich aber zumindest sicher sein, dass die Stelle, auf der es so landet, mit dem Abstand zur Fahrbahn und den guten Sichtverhältnissen, wirklich gute Voraussetzungen schafft, dass Ihr Kind lebend die andere Straßenseite erreicht. Nebenbei empfinde ich es als die elegantere Variante, als meinem Kind ständig „Bleib steheeeeeeen, stoooooooopp“, hinterherzubrüllen.

    Inklusion kommt wie von selbst

    Wie Sie das Ding benennen, bleibt Ihnen überlassen. Ich persönlich habe mich für „TBI“ entschieden, weil ich es cool finde, wenn meine Kinder mit solchen Begriffen um sich werfen. Das können Sie natürlich auch anders sehen. Es hat aber noch einen weiteren Grund, warum ich meinen Kindern gerne gleich den richtigen Begriff beigebracht habe: So wird er für sie genauso selbstverständlich wie die Sache, die er bezeichnet.

    Wenn Sie TBI in die Verkehrserziehung Ihres Kindes einbauen, lernt es sie als natürlichen Bestandteil der gebauten Umwelt kennen. Das wird es sich merken. Und es wird nicht auf die Idee kommen, sich beim Anblick von taktilen Bodeninformationen zu denken: „Was ist denn das Komisches?“. Es wird auch nicht zu dem Schluss kommen, dass es „nur die Blinden“ brauchen. Im Gegenteil, vielleicht wird es sogar mitbekommen, wie blinde Kinder und Erwachsene es genauso nutzen wie es selbst.

    Was bringt das der Gesellschaft? Kinder, die das gelernt haben, brauchen als Erwachsene bestimmt keine große Überzeugungsarbeit, dass TBI gebaut werden. Vielleicht werden sie auch ihr Rad oder ihren Roller nicht auf TBI parken. Damit finden alle, die auf TBI besonders angewiesen sind, nach und nach Verhältnisse vor, in denen sie sicher und selbständig unterwegs sein können.

    Kontakt

    Was denken Sie: War Ihnen dieser Mehrwert taktiler Bodeninformationen bewusst? Können Sie sich vorstellen, dass es ihn wirklich gibt? Nehmen Sie daraus etwas in Ihren Alltag mit? Oder klingt das alles für Sie eher an den Haaren herbeigezogen? Ihre Meinung interessiert mich! Wenn Sie Lust haben, schreiben Sie sie doch in eine Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Digitaler Dienstag September 2023 – Reiche Ernte: Digitale Unterschrift in Position

    Erinnern Sie sich noch an den Cliffhanger, mit dem ich Sie in den Sommer geschickt habe? Der Herbst bringt eine erfreuliche Auflösung: Jetzt funktioniert es wirklich, das Unterschreiben von PDF-Dokumenten mit der Handy-Signatur.

    Traurig, aber wahr: Wenn man sich beschwert, dass etwas nicht barrierefrei nutzbar ist, muss man meist damit rechnen, dass das nicht sehr viel bewirkt. Umso schöner ist, dass es bei der Positionierung der digitalen Unterschrift ganz anders gekommen ist.

    Was bisher geschah

    Im Juni wollten Susanne Buchner-Sabathy und ich berichten, wie Sie eine sichtbare digitale Unterschrift ohne Hilfe passgenau in ein PDF-Dokument einfügen können, auch wenn Sie es nicht sehen. Als wir das sicherheitshalber noch einmal ausprobiert haben, kam das böse Erwachen. Was kurz davor noch funktioniert hatte, stellte uns plötzlich vor so große Probleme, dass wir es Ihnen beim besten Willen nicht zumuten wollten. Genaueres können Sie im Digitalen Dienstag von Juni 2023 nachlesen.

    Das Beste kommt zuerst

    Moment, kommt das nicht üblicherweise zum Schluss? Schon möglich. Aber heute brechen wir mit dieser Tradition. Das traue ich mich jetzt einfach, weil es trotzdem noch genügend Fragen aufwerfen wird. Und die Antworten darauf werden Sie so interessieren, dass Sie weiterlesen. Wenn nicht, umso besser. Dann haben Sie wahrscheinlich die Info, die Sie wollten, und müssen sich durch den Rest nicht mehr durcharbeiten.

    Was ist also dieses angeblich Beste? Ganz einfach: Gehen Sie auf die Seite https://www.buergerkarte.at/pdf-sig-barrierefrei.html?locale=de. Sehen und hören Sie selbst: hier hat sich was getan. Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine Handy-Signatur oder ID Austria und ein PDF-Dokument, das Sie unterschreiben wollen. Alles Weitere erfahren Sie in der Anleitung direkt auf der Seite. Die Bedienung funktioniert einwandfrei – sehend mit Maus oder Tastatur genauso wie mit dem Screenreader.

    Was zu sagen bleibt

    An dieser Stelle kann ich aufhören und Sie fröhlich Ihrer digitalen Wege ziehen lassen, könnte man meinen. So einfach ist das aber auch wieder nicht. Die Sache ist nämlich die: Die Anwendung ist jetzt barrierefrei bedienbar, das stimmt. Damit die Unterschrift aber wirklich punktgenau dort landet, wo sie hin soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Erst dann können blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen den ganzen Vorgang wirklich ohne Hilfe durchführen.

    Die sichtbare Unterschrift, die auch Bildmarke heißt, wird in dieser Anwendung Signaturblock genannt. Es gibt drei Methoden um festzulegen, an welche Stelle im Dokument sie platziert werden soll: automatisch, mit Platzhalter oder manuell.

    Automatisch mit allen Vor- und Nachteilen

    Für die erste Methode, die automatische Positionierung, braucht es keine speziellen Voraussetzungen. Der Signaturblock wird dabei einfach unterhalb der letzten Zeile des Dokumentinhalts eingesetzt. Falls auf derselben Seite kein Platz ist, wird dafür eine neue Seite hinzugefügt. Das erfüllt seinen Zweck vollkommen, solange es keine besonderen Ansprüche an das Layout gibt. In vielen Fällen werden Sie damit wunschlos glücklich sein.

    Wünschen will gelernt sein

    Wenn sich jemand der feinen Optik wegen für die Unterschrift eine ganz bestimmte Stelle im Dokument wünscht, dann ist das meistens die Person, die das Dokument erstellt und zum Unterschreiben ausgibt. Der beste Weg zu einem zufriedenstellenden Ergebnis ist also, dass diese Person die Info, wo die Unterschrift hin soll, von Haus aus mitliefert. Genau das braucht es auch für die beiden anderen Methoden zur Positionierung.

    Bei der Methode mit Platzhalter ersetzt der Signaturblock einen QR-Code. Das geht aber nur, wenn ein solcher QR-Code im Dokument enthalten ist. Die Person, die das PDF-Dokument erstellt, muss also mit dem Formular unter https://pdf.egiz.gv.at/pdf-as-wai/ einen QR-Platzhalter erzeugen und an der gewünschten Stelle einfügen. Dann muss sie noch der Person, die unterschreiben soll, Bescheid geben, dass sie die Platzhalter-Methode anwenden soll. Damit steht der barrierefreien Unterschrift nichts mehr im Wege.

    Ganz ähnlich ist es bei der manuellen Methode. Hier können Sie den Abstand eingeben, den die linke obere Ecke des Signaturblocks von der linken unteren Ecke des Dokuments haben soll. Das bringt Ihnen aber wenig, wenn Sie nicht sehen, wo im Dokument eine freie Stelle ist, und selbst Maß nehmen können. Das Problem entsteht aber gar nicht erst, wenn die Person, die das Dokument erstellt hat, die Werte für ihre Wunschposition gleich mitliefert.

    Mitdenken ist gefragt

    Kurz und gut: Ob die Unterschrift an der richtigen Stelle landet, hat die Person in der Hand, die das PDF-Dokument erstellt. Beziehungsweise letztlich die Person, die das Dokument unterschreiben lässt. Am besten ist es also, wenn diese Personen von Anfang an daran denken, die Voraussetzungen schaffen und die nötigen Informationen mitliefern. Ob die Person, die unterschreibt, darauf unbedingt angewiesen ist, ist letztlich nebensächlich. Komfortabler ist es auf diese Art und Weise für alle.

    Was können Sie tun?

    Das hängt davon ab, wer Sie sind und was Sie vorhaben. Erstellen Sie ein Dokument, das eine andere Person unterschreiben soll? Dann setzen Sie entweder einen QR-Platzhalter ein und informieren die Person darüber oder ermitteln Sie die Werte zum Eingeben bei der manuellen Methode und bitten Sie die Person, diese beim Unterschreiben einzugeben.

    Müssen Sie ein Dokument unterschreiben, bei dem niemand für diese Voraussetzungen gesorgt hat? Fordern Sie es aktiv ein! Je öfter das passiert, desto besser stehen die Chancen, dass sich ein Bewusstsein für den Mehrwert dieser Methode durchsetzt und man immer seltener extra nachfragen muss.

    Kontakt

    Mit allen Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

  • Mehrsinne Mittwoch Juni 2023 – Ein Kinderspiel: Barrierefreiheit am Spielplatz

    Am Spielplatz tummeln sich alle möglichen Menschen: von klein bis groß, von jung bis alt. Sie liegen, sitzen, kriechen, krabbeln, gehen, laufen, springen, klettern, schaukeln, rutschen, spüren, hören, sehen, riechen, plaudern, planen, weinen, lachen, lernen, leben – und noch viel mehr. Und das Ganze barrierefrei?

    Endlich ist der Sommer da. Vorbei sind die nicht enden wollenden Nachmittage, an denen Kinder ihre Eltern vor die Wahl zwischen Fernseh-Marathon und Quengeln um den Fernseh-Marathon gestellt haben. Es geht hinaus in die Natur! Vor allem in der Stadt heißt das oft: raus auf den Spielplatz. Dort lassen sich zwei, drei Stunden Zeit locker totschlagen und alle sind glücklich. Außer der Zeit sollte dabei aber niemand zu Schaden kommen. Auch, dass man den Spielplatz und womöglich sogar das eine oder andere Spielgerät findet, ist für das perfekte Spielplatzerlebnis von Vorteil. Aber sich frei austoben, eigene Fähigkeiten erforschen, gewachsene Landschaft entdecken: Kann man das mit Sicherheit und Zugänglichkeit für alle überhaupt unter einen Hut bringen?

    Stichwort Zugang

    Es ist immer dasselbe: Wenn Sie etwas nutzen möchten, müssen Sie es zuerst einmal finden. Wie so oft ist das Erste, das Sie finden müssen, auch beim Spielplatz der Eingang. Was braucht es dafür? Auch wie immer: Gut sichtbar muss er sein. Das gute alte graue Eisengitter-Tor mit grauem Eisen-Türdrücker im grauen Eisengitter-Zaun ist da eventuell nicht so ganz die Methode der Wahl. Schon ein einfacher Farbanstrich hilft allen, den Spielplatz zielstrebig anzusteuern, und wirkt auch gleich viel einladender. Auch darüber hinaus sind der Kreativität beim auffälligen Gestalten des Eingangs keine Grenzen gesetzt. Außer natürlich, es entstehen dadurch Hindernisse. Ein Tipp am Rande: Der Kontrast macht’s aus. Wenn also ein Anstrich Ton in Ton mit den Blättern der umgebenden Hecke geplant ist, sollte man die Entscheidung vielleicht noch einmal überdenken, bevor man sie in die Tat umsetzt.

    Sichtbar ist gut, aber nicht genug. Das sagt uns das Mehrsinne-Prinzip. Für die richtungsweisende Akustik sorgt ein gut besuchter Spielplatz wahrscheinlich ganz gut von selbst. Um den Eingang genau zu treffen, braucht es aber schon ein bisschen mehr. Am besten etwas Tastbares: zum Beispiel einen gut abgegrenzten Weg, der direkt zum Eingangstor führt, oder eine leichte Nische im Eingangsbereich, die den Verlauf des Zauns deutlich unterbricht.

    Geschützter Freiraum

    Sie sind drin. Und was nun? Jetzt geht es mit dem Suchen erst so richtig los. Im Idealfall möglichst schnell auch mit dem Finden. Wie man die Voraussetzungen dafür schafft, hängt natürlich sehr stark davon ab, wie der Spielplatz angelegt ist. Was die Sichtbarkeit betrifft gibt es bei Spielplätzen einen Vorteil: Die Angst vor Farbe ist hier meistens nicht so groß wie sonst. Damit kann man arbeiten und das sollte man auch. Wer auf gute Kontraste bei Spielgeräten, aber auch Sitzgelegenheiten, WC-Anlagen und sogar Wegen achtet, unterstützt damit die Orientierung am Spielplatz enorm.

    Dass alles gut sichtbar ist, hilft nicht nur dabei, sich zurecht zu finden. Es trägt auch zur Sicherheit bei. Denn wenn Sie alles, woran Sie sich anhauen, worüber Sie stolpern oder worin Sie sich verfangen könnten, gut sehen, können Sie rechtzeitig reagieren und es passiert nichts.

    Am allerbesten ist es natürlich, Hindernisse und Stolperfallen überhaupt zu vermeiden. Das hilft nicht nur allen, die sie trotz guter Kontraste nicht sehen können, sondern auch allen, die zum Beispiel einmal ein bisschen flotter und mit den Augen für einen Moment wo anders unterwegs sind. Soll bei den typischen Spielplatz-Nutzer:innen ja durchaus vorkommen.

    Aber gerade, wenn das Ziel ist, interessante Spielumgebungen zum Erkunden zu schaffen und Kindern Herausforderungen zum Weiterentwickeln ihrer Fähigkeiten zu bieten, kann es passieren, dass das eine oder andere Element für manche Menschen zum Hindernis wird. Bestimmte Spielgeräte lassen sich auch nicht so absichern, dass jegliche Gefahr gebannt ist. Denken Sie zum Beispiel an eine Schaukel, die nun einmal durch die Luft fliegen muss, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll. Für solche Fälle ist es gut, zumindest zwischen den Spielbereichen Wege oder Flächen zu schaffen, die garantiert frei von solchen Hindernissen und Gefahren sind.

    Möglichkeiten für alle

    Beim Gestalten von Spielplätzen geht in erster Linie darum, Kindern Möglichkeiten zu bieten, ihre Fähigkeiten zu entdecken, weiterzuentwickeln und zu entfalten. Was sie daraus machen, liegt dann bei den Kindern selbst. Vielleicht denken Sie dabei zuerst an Fähigkeiten, die mit Bewegung zu tun haben. Das ist aber nur ein Teilbereich dessen, was es am Spielplatz zu erfahren und zu lernen gibt. Zum Beispiel gibt es viele verschiedene Sinneseindrücke, die man erleben und verarbeiten kann. Vor allem aber gibt es etwas, das niemand normgerecht zusammenschraubt und fix verbaut: Menschen, denen man auf verschiedenste Art begegnet.

    Sie denken, das hat ja mit der Spielplatzgestaltung nichts zu tun? Ich denke, und wie es das hat! Damit Menschen einander begegnen können, müssen sie sich nämlich zuerst einmal treffen. Und das können sie nur, wenn die räumlichen Gegebenheiten es erlauben. Das ist überall anders auch so. Aber am Spielplatz ist es vielleicht noch wichtiger, denn die Erfahrungen, die die Kinder hier machen, prägen sie für den Rest ihres Lebens. Wen ein Kind am Spielplatz trifft und was es mit diesen Menschen erlebt, ist entscheidend dafür, was ihm fremd wird, was es als selbstverständlich empfindet und wie es später mit Menschen umgeht.

    Goldene Regeln

    Das waren einmal ein paar Gedanken. Aber gibt es eigentlich auch offizielle Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen? Ja, gibt es. In Österreich gibt es zum Beispiel ein technisches Informationsblatt zu dem Thema, das die Wirtschaftskammer Österreich 2015 herausgegeben hat. Es baut auf den Vorgaben der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen auf. Auf europäischer Ebene gibt es zu dem Thema einen Abschnitt in der ÖNORM EN 17210, die Zielanforderungen für barrierefreies Bauen enthält und auch in Österreich gültig ist.

    In beiden Dokumenten wird zunächst einmal betont, dass die barrierefreie Gestaltung sowohl für die Kinder, die den Spielplatz nutzen, wichtig ist, als auch für die Erwachsenen, die sie begleiten und beaufsichtigen. Daraus ergeben sich dann verschiedenste konkrete Empfehlungen. Unter anderem auch solche, die für Kinder und Erwachsene, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, besonders wichtig sind. Also zum Beispiel eine kontrastreiche Gestaltung und tastbare Orientierungsmöglichkeiten.

    Und was denken Sie?

    Welche Erfahrungen haben Sie mit Spielplätzen gemacht? Kennen Sie vielleicht einen Spielplatz, wo etwas besonders gut gemacht wurde? Oder gibt es Dinge, die Sie am Spielplatz als besonders herausfordernd oder sogar gefährlich erleben? Was halten Sie für extrem wichtig bei der Gestaltung von Spielplätzen und worauf können Sie gerne verzichten? Egal, woher und aus welcher Perspektive Sie die Situation am Spielplatz mit geringem oder ohne Sehvermögen kennen: Bitte erzählen Sie mir etwas darüber in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

    Der Mehrsinne-Mittwoch sucht sich über den Sommer ein gut zugängliches schattiges Plätzchen zum Ausruhen. Ich freue mich, wenn Sie im September wieder rein lesen!

  • Digitaler Dienstag Juni 2023 – Ungefähr punktgenau: Unterschreiben mit der Handy-Signatur

    Hurra, es funktioniert wieder! Was? Sie können PDF-Dokumente unterzeichnen. Ohne Papier. Ohne Stift. Ohne Maus. Ohne etwas zu sehen auch? Jein. Warum nicht „ja“? Das erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.

    Der BSVÖ hat schon im Mai berichtet: Nach den Verschlechterungen Ende letzten Jahres können Sie ein PDF Dokument mit der Handy-Signatur nun auch wieder sichtbar unterschreiben, wenn Sie den Computer nur mit der Tastatur bedienen. Das ist erfreulich. Weniger erfreulich ist: Wenn Sie blind sind, können Sie nur die unsichtbare Version der elektronischen Unterschrift nutzen. Die ist zwar genauso rechtsgültig. In der Praxis erweckt eine sichtbare Unterschrift dennoch mehr Vertrauen beim Gegenüber.

    Was funktioniert?

    Für das Problem mit der sichtbaren Unterschrift durch nicht sehende Personen gibt es sinnvolle Ansätze, die aber noch nicht verlässlich funktionieren. Doch dazu später. Schauen wir uns zuerst einmal an, was schon gut geht.

    Die Anwendung, um ein PDF Dokument mit der Handy-Signatur zu unterschreiben, finden Sie unter diesem Link: https://www.a-trust.at/pdfsign. Sie haben die Wahl zwischen einer Unterschrift ohne und mit Bildmarke. Die Bildmarke ist eine Grafik, auf der unter anderem Ihr Name und der Zeitpunkt der Unterschrift zu lesen sind. Wie gesagt, die elektronische Unterschrift ist auch ohne diese Bildmarke rechtsgültig. Trotzdem hat die Bildmarke den Vorteil, dass man auf den ersten Blick sieht, dass es sich um ein unterschriebenes Dokument handelt.

    Wie funktioniert das Unterschreiben? Im Digitalen Dienstag von November 2022 haben wir das schon genau erklärt. Die Bedienung ist einfach und selbsterklärend.

    Bedienen Sie den Computer sehend statt mit Maus oder Touchpad mit der Tastatur? Dann können Sie die Bildmarke mit der Tastatur an eine gewünschte Stelle setzen. Das geht so: Bringen Sie mit TAB den Tastaturfokus auf die Bildmarke rechts am Bildschirm. Drücken Sie nun eine der Pfeiltasten. Die Bildmarke erscheint im linken oberen Eck des Dokuments. Von dort aus können Sie sie mit den Pfeiltasten verschieben.

    Aber etwas ist anders, als wir es im November beschrieben haben: Wenn Sie einen Screenreader nutzen, haben Sie keinen Zugang zur Option „Unterschreiben mit Bildmarke“. Sie können die Bildmarke nicht automatisch platzieren lassen. Nicht einmal die linke obere Ecke, wo sie zu Beginn der Positionierung mit der Tastatur automatisch landet, können Sie ihr zuweisen. Die tastaturgesteuerte Positionierung funktioniert nämlich nur ohne Screenreader. Und genau das ist der Punkt, der uns unzufrieden macht: Die Anwendung gibt blinden Menschen keine Möglichkeit, mit Bildmarke zu unterschreiben.

    Wo hakt es noch?

    Nun muss man zugeben: So ganz befriedigend war die Möglichkeit, die Unterschrift einfach irgendwo oder in einer der vier Ecken zu platzieren, sowieso nicht. Es würde auch normalerweise niemand auf die Idee kommen, ein Dokument in der linken oberen Ecke zu unterschreiben. Deshalb gibt es auf www.bürgerkarte.at zusätzlich zu der Anwendung, die A-Trust betreibt, eine Auswahl von Möglichkeiten, mit denen man die Position der Unterschrift barrierefrei festlegen kann. Besser gesagt: können sollte.

    Warum nicht „kann“? Ganz einfach: Die Lösungswege sind nicht schlecht, aber sie funktionieren technisch noch nicht so recht. Eigentlich hatten Dr. Susanne Buchner-Sabathy und ich sie ausprobiert, um Ihnen die Möglichkeiten etwas genauer zu beschreiben. Dabei ist uns aufgefallen: Ausgerechnet die Methode, die uns am besten gefallen hat, funktioniert nicht. Getestet haben wir übrigens mit dem Screenreader NVDA unter Windows 11.

    So wollten wir das nicht stehen lassen. Deshalb haben wir das österreichische Zentrum für sichere Informationstechnologie, kurz A-SIT, kontaktiert. Das A-SIT entwickelt nämlich diese Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen. Erfreulicherweise hat man sich dort bemüht, das Problem rasch zu beheben. Und wirklich: Das Problem, das wir gemeldet haben, gibt es jetzt nicht mehr. Aber: Die restlichen Methoden funktionieren seither nicht mehr oder zumindest nicht verlässlich.

    Worauf dürfen wir hoffen?

    Wie gesagt, eigentlich wollten wir Sie mit Infos darüber, wie Sie ein PDF-Dokument mit der Handy-Signatur barrierefrei und sichtbar unterschreiben können, in den Sommer schicken. Das spielt es jetzt leider nicht. Wir sind aber vorsichtig optimistisch und laden Sie ein, sich uns dabei anzuschließen: Das A-SIT ist weiterhin sehr bemüht, die technischen Probleme zu lösen. Wenn alles gut geht, funktioniert die barrierefreie Positionierung der Bildmarke bald tatsächlich. Und sobald es soweit ist, versorgen wir Sie mit nützlichen Infos dazu. Dann erfahren Sie auch, welche Methode uns so gut gefallen hat und warum!

    Kontakt

    Dem Digitalen Dienstag gönnen wir im Juli und August eine Sommerpause. Trotzdem sind Ihre Fragen und sonstigen Rückmeldungen an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at wie immer herzlich willkommen!

  • Mehrsinne Mittwoch Mai 2023 – Jetzt sind Sie am Drücker: Aufzüge und ihre Tücken Teil 3

    Nimmt das denn nie ein Ende? Wie viele Tücken haben diese Aufzüge denn noch? Nun ja, das würde ich heute gerne von Ihnen wissen!

    Das wird heute ein ungewöhnlich kurzer Mehrsinne Mittwoch. Ausnahmsweise sollen nämlich Sie erzählen und nicht ich. Wie geht es Ihnen mit Aufzügen? Stoßen Sie regelmäßig auf Probleme? Vielleicht sogar so große, dass Sie sich für die Treppen entscheiden oder überhaupt auf den Geschoßwechsel verzichten müssen? Oder kommen Sie im Großen und Ganzen eh gut zurecht und verstehen die Aufregung nicht ganz?

    Grenzen wir die Frage ein

    Selbstverständlich ist mir jegliche Erfahrung willkommen, von der Sie mir berichten können. Es gibt aber auch eine ganz konkrete Frage, bei der ich momentan ein wenig im Dunklen tappe: Wie sieht die perfekte Beschriftung der Knöpfe am und im Aufzug für Sie aus? Und für alle Fälle vielleicht noch die ergänzende Frage: Mit welcher Ausführung könnten Sie gerade noch leben, wenn es die perfekte nicht spielt?

    Und so eine nennt sich Expertin?

    Also erstens: Nein, eh nicht so gerne. Aber abgesehen davon: Eine gewisse Vorstellung davon, welche Probleme es gibt, habe ich natürlich schon. Und was in den Normen steht in der Hoffnung, diese Probleme zu vermeiden, weiß ich auch. Trotzdem, es tauchen immer wieder neue Fragen auf. Außerdem kann es nie schaden, hier und da zu überprüfen, ob das, was man zu wissen glaubt, auch wirklich stimmt, oder?

    Was soll das mit dem „Drücker“?

    Es geht also um die Knöpfe. Oder Taster. Dass sie einen Druckpunkt haben müssen, da sind wir uns ja spätestens seit der Touchscreen-Ausgabe von April einig. Auch, dass draufstehen muss, wozu sie da sind, sollte einleuchten. Dass das, was draufsteht, einen guten Kontrast haben muss, damit man es sieht, wollten zumindest manche bis vor Kurzem nicht so recht einsehen. Damit meine ich natürlich nicht Sie! Wo denken Sie hin?

    Viel mehr Verständnis gibt es interessanterweise dafür, dass die Information auch tastbar sein muss. Genauer gesagt: Das Zeichen auf dem Knopf muss erhaben ausgeführt sein. Bei einem Aufzug ist das in den allermeisten Fällen eine Ziffer. Es kommen auch einzelne Großbuchstaben vor. Oder ein „Minus“ vor der Ziffer. Und dann gibt es noch bestimmte andere Symbole, die im Aufzug oft zum Einsatz kommen: zum Beispiel ein Pfeil nach oben oder unten bei der Ruftaste, zwei Pfeile nach rechts und links zum Offenhalten der Türe oder ein Glockensymbol bei der Notruftaste. Ach ja, und neuerdings gibt es dann auch noch das Rollstuhl-Symbol auf der Taste, die den Weltfrieden bringen soll – oder zumindest die Barrierefreiheit bei Aufzügen.

    Ganz konkret gefragt

    Und jetzt kommt der Punkt, bei dem sich die Geister scheiden: Reicht es aus, diese Zeilen mit gutem Kontrast und tastbar auszuführen, oder muss das Ganze auch in Braille-Schrift ausgeführt sein? Und wenn es das muss: Bleiben die erhabenen Zeichen für sehende Menschen mit und ohne Sehbehinderung gut lesbar, wenn unmittelbar darunter oder daneben ein Braille-Zeichen ist?

    Ein Antwortversuch

    Zur ersten Frage gibt es eine klare Meinung der Europäischen Blindenunion (EBU), die auch die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen in Österreich vertritt: Ja, es braucht beides. Sowohl die sogenannte tastbare Normalschrift als auch die Braille-Schrift. Und zwar deshalb, weil es eben bei beiden Versionen Menschen gibt, die mit der jeweils anderen nichts anfangen können. Eine Ausnahme wird da übrigens bei der streng eingegrenzten Auswahl von Symbolen gemacht. Mit anderen Worten: Bei den Pfeilen und dem Glockensymbol fordert die EBU keine Übersetzung in Braille.

    Zur zweiten Frage fällt mir auf Anhieb ein: Es wird ja erfreulicherweise in der Praxis schon oft so gelöst. Es gibt dies Knöpfe in Aufzügen mit einer gut sichtbaren und tastbaren Ziffer drauf und direkt darunter derselben Ziffer in Braille. Man kann es also technisch lösen. Und ich habe noch nie gehört, dass jemand bei dieser Lösung Probleme mit dem Lesen gehabt hätte – weder sehend noch tastend.

    Aber an diesem Punkt denke ich mir: Hoppala! Ich möchte nämlich gar nicht wissen, wie oft ich mich schon aufgeregt habe, wenn jemand gesagt hat: „Es hat sich noch nie jemand beschwert, also gibt es wohl auch kein Problem.“

    Wie sehen Sie das?

    Und damit sind wir zurück beim Ausgangspunkt des heutigen Mehrsinne Mittwoch: Mit so einem Argument lasse ich mich selbst nicht abspeisen. Deshalb möchte ich auch andere nicht damit füttern. Ergibt das für Sie Sinn? Wenn ja, dann helfen Sie mir bitte mit Ihren Erfahrungswerten weiter! Schreiben Sie einfach ein paar Worte oder Zeilen an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at – ich freue mich auf Ihre Meinung!

  • Digitaler Dienstag Mai 2023 – Der Nase nach durch Wien: Gestalten Sie die Smell-Map mit!

    Sie lesen richtig: Heute geht es um etwas rein Wienerisches. Was hat das im österreichweiten BSVÖ Newsletter zu suchen? Ein Stadtplan, der Geruchseindrücke einer Stadt dokumentiert: Wie könnten wir Ihnen so etwas vorenthalten? Und: Um mitzugestalten müssen Sie gar nicht in Wien wohnen!

    „Wie schade“, meinte Susanne Buchner-Sabathy noch vor Kurzem zu mir, als sie das Projekt Smell-Map entdeckte. Gerade blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen hätten zu einem Geruchs-Stadtplan sicherlich viel Wertvolles beizutragen. Aber leider waren wesentliche Elemente der Anwendung zum Eintragen der Beiträge mit dem Screenreader nicht nutzbar. Ungewöhnlich erfreulich: Die Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen hat dazu geführt, dass ganz schnell Verbesserungen umgesetzt wurden. Wir freuen uns, Ihnen die Wiener Geruchskarte gemeinsam mit ein paar Tipps zur Nutzung vorstellen zu dürfen!

    Wer und was steckt dahinter?

    Das Projekt „Wien der Nase nach“ wird von Frau Dr. Stephanie Weismann geleitet. Sie ist Kulturwissenschaftlerin an der Universität Wien. Die Stadt Wien fördert dieses und andere Projekte mit aktiver Bürger:innen-Beteiligung (Citizen Science). Im Mittelpunkt steht dabei das „Wissen der Vielen“ also nicht nur das der Wissenschaftler:innen. Unter www.wienriecht.at finden Sie genauere Informationen zum Projekt.

    Gerüche spielen eine wichtige Rolle dabei, wie Menschen ihre Umgebung empfinden und welche Gefühle und Erinnerungen sie mit bestimmten Orten verbinden. Frau Weismann möchte mit dieser Karte dokumentieren, wie Menschen verschiedene Orte in Wien über deren Geruchslandschaft wahrnehmen.

    Alle, die einen Bezug zu Wien haben, sind eingeladen mitzumachen!   

    Der Nase nachgehen

    Wir erkennen Orte an den Eigenschaften, die für sie typisch, womöglich sogar einzigartig sind. Jeder Ort sieht anders aus. Und er riecht auch anders. Gerüche helfen uns also, Orte zu erkennen und einzuschätzen. Mit anderen Worten: Wir können uns unter anderem anhand von Gerüchen in unserer Umgebung orientieren. Besonders für Menschen, die das Sehen zur Orientierung schlecht einsetzen können, ist der Geruchssinn besonders wertvoll, um sich gut in einer Stadt zurechtzufinden.

    Wie funktioniert’s?

    An der Wiener Geruchskarte, auch „Smell-Map“ genannt, können Sie alle mitgestalten. Dafür müssen Sie in einem online Formular einen Ort in Wien auswählen, also eine Straße, einen Platz oder ein Gebäude. Dann tragen Sie ein, welche Gerüche Sie dort wahrgenommen haben. Vor allem sollen Sie aber angeben, womit Sie diese Gerüche verbinden: zum Beispiel mit Alltag oder Feierabend, mit einer romantischen Stunde im Park oder den unangenehmen Seiten der Großstadt, mit einer Kindheitserinnerung oder einem aktuellen Erlebnis. Außerdem können Sie bewerten, wie gut oder schlecht Sie einen Geruch erlebt haben.

    Das online Formular können Sie entweder am PC oder am Smartphone aufrufen und ausfüllen. Sie finden es unter folgendem Link: https://survey123.arcgis.com/share/172b418791c94f05bf415525af460f1c

    Tipps zum Ausfüllen mit dem Screenreader

    Grundsätzlich sind alle Bereiche des Formulars mit dem Screenreader gut zugänglich und bedienbar. Mit einer Ausnahme, und die ist für die Funktion wesentlich: der Standortangabe.

    Mit den folgenden Infos im Hinterkopf wird es Ihnen leichter fallen einzugeben, wo Sie einen bestimmten Geruch erschnuppert haben.

    Am einfachsten ist es, das Formular am PC auszufüllen. Dort gibt es nur eine Feinheit, die aber nicht weiter ins Gewicht fällt: Das Textfeld, in das Sie den Standort eingeben können, macht automatisch Vorschläge für den Eintrag. Mit dem Screenreader können Sie diese Vorschläge eventuell nicht auslesen. Sie können die Adresse aber einfach selbst eintragen und sie wird einwandfrei gefunden.

    Apropos Textfeld: Obwohl es zur Adresseingabe dient, ist es mit „Suche“ beschriftet. Das könnte Sie verwirren, muss es aber nicht, weil Sie ja jetzt darauf vorbereitet sind.

    In der mobilen Version, also am Handy, wird Ihnen nach der Kurzanleitung unter der Überschrift „Wo riecht es? Wo hat es gerochen?“ folgender Text vorgelesen: „Zum Festlegen der Position drücken“. Das ist eine Schaltfläche, aber das wird nicht angesagt. Wenn Sie sie aktivieren, gelangen Sie zu der Kartenanwendung mit dem Textfeld, in das Sie den gewünschten Ort eintragen können. Wischen Sie einmal nach rechts, dann befindet sich der Fokus in diesem Textfeld.

    Achtung: Sie gelangen durch Weiterwischen auch zu anderen Elementen des Fragebogens, die am Bildschirm nicht sichtbar sind. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und wischen Sie einfach wieder nach links bis zu den Bedienelementen der Kartenanwendung.

    Die Eingabe von Text ist am Handy leider nicht ganz einfach. Sie können aber mit der Schaltfläche „eigenen Standort suchen“ den Standort in Wien, an dem Sie sich gerade befinden, automatisch eintragen lassen. Daher unsere Empfehlung: Nützen Sie zum Ausfüllen der Wiener Geruchskarte das Handy nur, wenn Sie gerade in Wien unterwegs sind und einen Geruch direkt vor Ort dokumentieren wollen. Ansonsten ist es einfacher, den Eintrag am PC zu machen.

    Lust auf mehr?

    Im Rahmen des Projektes „Wien der Nase nach“ gibt es zusätzlich zur digitalen Wiener Geruchskarte auch Smell-Workshops vor Ort. Zur Teilnahme eingeladen sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Senior:innen ab 60 aus dem 17. und 21. Wiener Gemeindebezirk. In einem mehrtägigen Programm dreht sich alles um lokale Geruchswelten: Es erwartet Sie ein ausführlicher Geruchsspaziergang, ein Geruchstagebuch-Schreibtraining und ein abschließendes Geruchsgespräch von Junior- und Senior-Teilnehmer:innen.  

    Wenn Sie sich dazu anmelden wollen oder Fragen zum Projekt haben, erreichen Sie Frau Stephanie Weismann unter info@wienriecht.at

    Wie immer freut sich auch Doris Ossberger über Ihre Nachricht an do@wortklaviatur.at